Wie gesagt, unabhängig ob man das persönlich gut findet oder nicht, kann man feststellen, dass durch diesen Schritt dafür gesorgt wird, dass sich trotz Gesetzesänderung für die Mieter gar nichts ändert.
Man wollte die Wahlfreiheit wiederherstellen, und es soll via Nebenkostenprivileg kein Zugangsweg mehr gesetzlich bevorzugt werden.
Da bei einer Genossenschaft die Mieter zugleich in Gemeinschaft auch die Vermieterin sind, ändert sich natürlich nichts (bzw. wenig), da sie durch das Mitbestimmungsrecht in der Genossenschaft in der Vergangenheit bereits die Entscheidungsfreiheit hatten, sich gemeinschaftlich für (oder gegen) eine Versorgung via Koaxkabel zu entscheiden. Wem das nicht gefällt, hat natürlich auch die Freiheit, der Genossenschaft fern zu bleiben.
Der "normale" Vermieter fragte einen i.d.R. nicht, sondern entschied das für die Mieter über deren Kopf hinweg, und die mussten aufgrund Nebenkostenprivileg dafür bezahlen, egal ob sie wollten oder nicht. Und das wollte der Gesetzgeber wieder abschaffen.
Wer Kabel will, ob als Einzelperson oder Gemeinschaft (was nicht nur Genossenschaften, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit einschließt), der kann das weiterhin. Und wenn man als Teil einer Gemeinschaft von der Mehrheit überstimmt wird, dann ist das so, und das wollte der Gesetzgeber auch gar nicht ändern. Das gehört zur Freiheit in diesem Land mit dazu, nämlich zu entscheiden, ob man Teil einer Gemeinschaft werden oder bleiben möchte. Man kann als Wohnungsbau-Genosse schon immer austreten und ausziehen, das geht meist auch viel schneller als eine Eigentumswohnung (zu akzeptablem Preis) zu verkaufen.
Wie sieht es bei Wohnungsunternhemen, wo die Kabelgebühren nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen? Betrifft das neue Gesetz die Mieter dort oder ändert sich da vorerst nichts?
Sie dürfen nicht mehr abrechnen, was sie eh nicht abgerechnet haben. Na, da ändert sich durch die Gesetzänderung direkt gar nichts.
Aber es kann sich immer etwas ändern, z.b. der Vertrag läuft aus, oder wird geändert, und die (Voll-)Versorgung wird entweder gänzlich eingestellt, oder ist (für den Mieter) nur nicht mehr kostenfrei, sprich er müsste einen Einzelvertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Hab solche Umstellungen schon häufiger gesehen oder (mit-)erlebt.