Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Eine Genossenschaft ist nicht zu vergleichen mit einer GmbH oder einer AG. Die Genossenschaft hat einen Zweck. Wohnraum günstig seinen Genossen zur Verfügung zu stellen. Und weitläufig gehört auch Fernsehen und Internet zum Wohnen. Sofern die Genossenschaft das so beschließt, sehe ich das als unbürokratische Lösung an.

    Wobei man aber wissen sollte, das aus steuerlichen Gründen auch gern mal komplette Immobilienfirmen ( oder Immobilien-Genossenschaften ) aufgekauft oder übernommen werden ( anstatt der Wohnungsbaugenossenschaft oder der Immobilien.Vermietungsfirma die Wohnungen abzukaufen und immer brav Grunderwerbssteuer für alles zahlen zu müssen - wird die Firma mit allen Besitztümer aufgekauft, und auf die Firmenimmobilen dann wohl keine Grunderwerbssteuer gezahlt ).


    Da soll es auch ziemlich ...schräge... Konstellationen geben wo die Genossen dann eben die Chefs der Mutterfirma sind....und nicht die Mieter....oder die Mieter alle zusammen nur 49 % der Genossenschaftsanteile haben....und die Mutterfirma die die Genossenschaft übernommen hat ein oder mehrere Geschäftsgebäude nutzt die der Genossenschaft gehört und dafür 51% der Genossenschaftsanteile trägt.


    Solche Konstellationen sind vermutlich rechtlich clever gelöst....aber ich persönlich würde das eigentlich nicht mehr unbedingt als Genossenschaft bezeichnen wollen.


    ...und ob eine so aufgestellte Genossenschaft dann wirklich die Interessen der 49% Privat.Mieter.Genossen vertritt oder oder mehr darauf achtet aus den Immobilien letztendlich Kapital zu schlagen ?


    Aber...das ist letztendlich ein anderes Thema !


    Ob das rechtmäßig ist, müssen Juristen beurteilen. Wäre es z.B. rechtmäßig, wenn der Verein beschlösse, die Heizkosten für alle Mieter zu übernehmen?

    Es ist eine Genossenschaft und kein Verein !


    Es gab aber....zu Zeiten von Hitler ( und wohl auch danach ? ) auch Bau.Vereine.


    In Kassel ( bei den Nazi damals ja eine Vorzeigestadt ) gibt es 3....4 Ecken an denen Reihenhaussiedlungen in der Nazizeit entstanden sind.


    Alles derselbe Haustyp.....Mal links gelegt und durchgepaust und spiegelverdeht gebaut.


    Denselben Haustyp habe ich aber auch in München gesehen und auch in den neuen Bundesländern.


    Bei den Bauvereinen hatten sich wohl oftmals Handwerker zusammen geschlossen und alles immer für 10...12 Häuser in Reihe gemeinsam gemacht....unter Federführung eines Meisters für Das auszuführende Gewerk....


    Der Maurermeister...hat allen beim mauern geholfen, der Dachdecker hat allen das Dachdecker gezeigt und geholfen bei Problemen....


    Letztendlich hatten dann 20 Handwerker 30 Häuser gebaut....5 davon wurden vielleicht verkauft und davon daß Material gezahlt und 5 vermietet an handwerksgesellen und damit der bsuverein laufende neue Einnahmen hatte....

    2 Mal editiert, zuletzt von Postkartenuserin () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Postkartenuserin mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • a) ich habe keinen Kabelanschluss (leider)

    b) finde ich das Gesetz schwachsinnig und daher ist es mir scheißegal was der Gesetzgeber mit dem Gesetz wollte. Er wollte vermutlich dem Kunden die Wahl lassen ob er Kabelfernsehen nutzt oder DVB-T2 oder Sat oder Internet-TV.

    c) muss nicht nur Vodafone verdienen, gibt ja auch Tele-Columbus und Co

    d) verdient Vodafone durch die teuren Einzelverträge vermutlich mehr als vorher

    e) Du bist nicht verpflichtet bei der Genossenschaft zu mieten, Du kannst Dir auch eine andere Genossenschaft suchen

    f) Wenn die Genossenschaft die Heizkosten der Mieter übernehmen will, wäre das sicherlich rechtens, wenn sie das beschließt. Jedoch würden dann manche vermutlich mit Fenster auf und Heizung auf 5 die Genossenschaft in die Insolvenz treiben.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 16,99 Euro/Monat | Mobilfunk: Kaufland mobil Smart XS (1+5 GB LTE im D1-Netz + SMS&Sprach-Flat für 4,99 €/28d)

  • Es ist eine Genossenschaft und kein Verein !

    Da hast Du vollkommen recht, was die Rechtsform (eG) angeht. Sie nennen sich allerdings "Verein", von daher habe ich sie hier entsprechend referenziert, was natürlich für die Rechtsfrage nicht relevant ist.

    Wie gesagt, unabhängig ob man das persönlich gut findet oder nicht, kann man feststellen, dass durch diesen Schritt dafür gesorgt wird, dass sich trotz Gesetzesänderung für die Mieter gar nichts ändert. Die juristische Beurteilung sollte man Experten überlassen, zumal diese (zum Glück) nichts damit zu tun hat, ob man das persönlich gut oder schlecht findet.

    Einmal editiert, zuletzt von geos ()

  • Unbürokratische Lösung mit dem Ergebnis, das sich nichts ändert. Genau das wollte der Gesetzgeber eigentlich verhindern. "Vodaphone" freut sich, dass die Einnahmen weiter fließen, egal ob der einzelne Mieter den Anschluss möchte oder nicht.


    Ob das rechtmäßig ist, müssen Juristen beurteilen. Wäre es z.B. rechtmäßig, wenn der Verein beschlösse, die Heizkosten für alle Mieter zu übernehmen?

    Heizkosten sind allerdings verbrauchsabhängig und müssen entsprechend idR zumindest teilweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Kabelkosten sind hingegen unabhängig vom Verbrauch/Nutzung, genauso wie Herd/Küche, Badewanne, 2-oder 3-fach verglaste Fenster (wobei diese Kosten natürlich idR nicht monatlich anfallen, aber auf die durchschnittliche Nutzungsdauer kalkuliert werden). Und wenn sie nicht mehr als Betriebs-/Nebenkosten abgerechnet werden (können), können insbesondere keine Erhöhungen mehr umgelegt werden- nur das hat der Gesetzgeber letztlich unterbunden bzw neu geregelt.

    Wie der Vermieter die Grund-/Kaltmiete kalkuliert bzw. kalkulieren darf, hat eben direkt nichts mit den umlegbaren Betriebskosten zu tun.

  • Heizkosten sind allerdings verbrauchsabhängig und müssen entsprechend idR zumindest teilweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Kabelkosten sind hingegen unabhängig vom Verbrauch/Nutzung, genauso wie Herd/Küche, Badewanne, 2-oder 3-fach verglaste Fenster (wobei diese Kosten natürlich idR nicht monatlich anfallen, aber auf die durchschnittliche Nutzungsdauer kalkuliert werden). Und wenn sie nicht mehr als Betriebs-/Nebenkosten abgerechnet werden (können), können insbesondere keine Erhöhungen mehr umgelegt werden- nur das hat der Gesetzgeber letztlich unterbunden bzw neu geregelt.

    Wie der Vermieter die Grund-/Kaltmiete kalkuliert bzw. kalkulieren darf, hat eben direkt nichts mit den umlegbaren Betriebskosten zu tun.

    Was du beschreibst, ist wohl so etwa der Standart....Kaltmiete plus Nebenkosten plus verbrauchskosten....


    Es gibt aber eben auch abweichende mietvertragsformen und eben auch ( eher selten ) komplettmieten.


    Z.b. bei Hotelzimmern.....zahlt man ja nur in den seltensten Fällen Strom und Wasser extra ( dort wäre das extra zahlen der Sonderfall ).


    Oder bei einigen Vermietern von passivenergiehäusern.....Die ggf. Viel mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen, wird das gerne gemacht....und ist dann oftmals für den Vermieter sogar günstiger ein ordentliches mehr an Miete als ein kleines zubrot aus netzeinspeisung.


    Warum also...soll eine Genossenschaft es nicht auch beschließen dürfen, das die Genossen eben komplettmiete zahlen.....und Strom und Wasser dann inklusive ist.

  • a) ich habe keinen Kabelanschluss (leider)

    b) finde ich das Gesetz schwachsinnig und daher ist es mir scheißegal was der Gesetzgeber mit dem Gesetz wollte.

    Dann halt Dich doch raus.

    Endlich kann man frei wählen.

    Samsung Galaxy Xcover 5 Enterprise Edition (SM-G525F):
    - o2 Blue All-in M Flex (2015) aka Tarifhaus2000 (optimiert):0179

    - simplytel: clever (Drillisch Online GmbH):0163

    - sipgate satellite (Argon Networks UG):015678

    AVM Fritz!Box 6820 LTE v2: o2 my Data Spot Basic:0177

  • Hotelzimmer fallen nun mal auch nicht unter die besonderen Mietrechtsvorschriften für Wohnraum (so ich recht sehe BGB §549-577a). Und auch innerhalb dessen gibt es ja Ausnahmen und Besonderheiten- z.B. Studentenwohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte etc pp.


    Und die Betriebskostenverordnung bezieht sich eben auf dieses Wohnraummietrecht. Dort §2, Punkt 15 findet sich, was nach dem 30.06.24 eben nicht mehr als Betriebskosten umgelegt werden darf.


    Und ja -ohne nun Jurist oder Experte im Mietrecht zu sein- offensichtlich verhindern einige Gesetze, Verordnungen und/oder gängige Rechtsprechung ‚Komplettmieten’ mindestens teilweise- z.B. die Heizkostenverordnung führt zwingend dazu, dass Heizkosten (teilweise) verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.

  • z.B. die Heizkostenverordnung führt zwingend dazu, dass Heizkosten (teilweise) verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.

    Wenn bei einem passivenergiehaus aber keine Kosten entstehen....,was willst du dann verbrauchsmässig anteilig verteilen ?


    Verteilt werden können nur sie höheren Baukosten.....über eine entsprechend höhere Qm.Bruttomiete.....und am Ende kommt eine komplettmiete ohne weitere Nebenkosten heraus.

  • Wie gesagt, unabhängig ob man das persönlich gut findet oder nicht, kann man feststellen, dass durch diesen Schritt dafür gesorgt wird, dass sich trotz Gesetzesänderung für die Mieter gar nichts ändert.

    Man wollte die Wahlfreiheit wiederherstellen, und es soll via Nebenkostenprivileg kein Zugangsweg mehr gesetzlich bevorzugt werden.


    Da bei einer Genossenschaft die Mieter zugleich in Gemeinschaft auch die Vermieterin sind, ändert sich natürlich nichts (bzw. wenig), da sie durch das Mitbestimmungsrecht in der Genossenschaft in der Vergangenheit bereits die Entscheidungsfreiheit hatten, sich gemeinschaftlich für (oder gegen) eine Versorgung via Koaxkabel zu entscheiden. Wem das nicht gefällt, hat natürlich auch die Freiheit, der Genossenschaft fern zu bleiben.


    Der "normale" Vermieter fragte einen i.d.R. nicht, sondern entschied das für die Mieter über deren Kopf hinweg, und die mussten aufgrund Nebenkostenprivileg dafür bezahlen, egal ob sie wollten oder nicht. Und das wollte der Gesetzgeber wieder abschaffen.


    Wer Kabel will, ob als Einzelperson oder Gemeinschaft (was nicht nur Genossenschaften, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit einschließt), der kann das weiterhin. Und wenn man als Teil einer Gemeinschaft von der Mehrheit überstimmt wird, dann ist das so, und das wollte der Gesetzgeber auch gar nicht ändern. Das gehört zur Freiheit in diesem Land mit dazu, nämlich zu entscheiden, ob man Teil einer Gemeinschaft werden oder bleiben möchte. Man kann als Wohnungsbau-Genosse schon immer austreten und ausziehen, das geht meist auch viel schneller als eine Eigentumswohnung (zu akzeptablem Preis) zu verkaufen.

    Wie sieht es bei Wohnungsunternhemen, wo die Kabelgebühren nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen? Betrifft das neue Gesetz die Mieter dort oder ändert sich da vorerst nichts?

    Sie dürfen nicht mehr abrechnen, was sie eh nicht abgerechnet haben. Na, da ändert sich durch die Gesetzänderung direkt gar nichts.


    Aber es kann sich immer etwas ändern, z.b. der Vertrag läuft aus, oder wird geändert, und die (Voll-)Versorgung wird entweder gänzlich eingestellt, oder ist (für den Mieter) nur nicht mehr kostenfrei, sprich er müsste einen Einzelvertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Hab solche Umstellungen schon häufiger gesehen oder (mit-)erlebt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!