Indirekt... hm.. weil....
Der Vermieter dies versteckt in die Kosten kalkuliert?
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Indirekt... hm.. weil....
Der Vermieter dies versteckt in die Kosten kalkuliert?
Nicht versteckt, aber es ist unweigerlich Teil der Kosten und muss damit letztlich von den Mietern getragen werden. Andere Einnahmequellen gibt es nicht, auch keine Gewinne, auf die man verzichten könnte.
Es fällt lediglich die Möglichkeit weg, die Kosten über die Nebenkosten umzulegen.
Ein Wohnbauverein weist die Kosten für den Kabelanschluss zwar ab Juli nicht mehr als Nebenkosten aus, übernimmt sie allerdings. Damit müssen die Mieter ihn indirekt weiter bezahlen. Ist sowas rechtens?
Was spricht dagegen, daß Der Verein sich entschließt auf einen teil von den gesamtmieteinahmen zu verzichten und seinen Mietern den Kabelanschluss zu bezahlen ?
Wäre doch nur jeder Vermieter so großzügig zu seinen Mietern.
Freu dich darüber!
Ein Wohnbauverein weist die Kosten für den Kabelanschluss zwar ab Juli nicht mehr als Nebenkosten aus, übernimmt sie allerdings. Damit müssen die Mieter ihn indirekt weiter bezahlen. Ist sowas rechtens?
Was nicht rechtens ist auf jeden Fall die Schreibweise von Vodaphone in der Meldung dieser Wohnungsbaugenossenschaft ![]()
"Der Verein" ist kein gewinnorientiertes Unternehmen; wenn er also auf Einnahmen "verzichtet" (oder genauer gesagt in diesem Fall höhere Kosten trägt), müssen letztlich die Mieter, deren Miete ja die Einnahmequelle darstellt, es bezahlen (oder anderswo wird gespart).
De facto bedeutet es, dass "Vodaphone" weiterhin sein Geld für alle Wohnungen bekommt und im Endeffekt die Mieter dafür bezahlen.
Da es sich um eine Genossenschaft handelt wurde das Thema evtl. auf einer Genossenschaftsversammlung behandelt und seitens der Mitglieder entschieden, dass der Verein die kosten übernehmen darf, somit dürfte alles rechtlich abgesichert worden sein.
Da es sich um eine Genossenschaft handelt wurde das Thema evtl. auf einer Genossenschaftsversammlung behandelt und seitens der Mitglieder entschieden, dass der Verein die kosten übernehmen darf, somit dürfte alles rechtlich abgesichert worden sein.
So war das zumindest in der zeit als ich bei einer Wohnungsbau Genossenschaft gearbeitet hatte.
Damals, Ende der 90er...Anfang neues Jahrtausend, wurde von einem Genossen der Antrag gestellt, den Kabelanschlussvertrag schnellstmöglich zu kündigen - der Antrag hatte keine Mehrheit und wurde abgelehnt.
Die Mieter der Genossenschaft haben soweit mir bekannt noch immer alle Kabelanschluss ( inkl. Kabelinternet - das gab es damals noch von unitymedia als Sahnehäubchen bei Verträgen mit größeren Wohnungsbaugenossenschaften dazu ) im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Wer mit der Mehrheitsentscheidung der Genossen nicht einverstanden ist....kann gerne auch seine Genossenschaftswohnung aufgeben und aus der Genossenschaft im Anschluß austreten.
Wer vom Gesamtpaket überzeugt ist....den stören letztendlich keine 2....10 Euro Kabelanschlussgebühr....wenn eine 40qm Wohnung bei der Genossenschaft 1...2 Euro pro qm günstiger ist als auf dem freien Wohnungsmarkt.
====> abgerechnet - wird am Schluß
Eine Genossenschaft ist nicht zu vergleichen mit einer GmbH oder einer AG. Die Genossenschaft hat einen Zweck. Wohnraum günstig seinen Genossen zur Verfügung zu stellen. Und weitläufig gehört auch Fernsehen und Internet zum Wohnen. Sofern die Genossenschaft das so beschließt, sehe ich das als unbürokratische Lösung an.
Unbürokratische Lösung mit dem Ergebnis, das sich nichts ändert. Genau das wollte der Gesetzgeber eigentlich verhindern. "Vodaphone" freut sich, dass die Einnahmen weiter fließen, egal ob der einzelne Mieter den Anschluss möchte oder nicht.
Ob das rechtmäßig ist, müssen Juristen beurteilen. Wäre es z.B. rechtmäßig, wenn der Verein beschlösse, die Heizkosten für alle Mieter zu übernehmen?
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