Bei uns im Haus haben 3 von 6 Parteien den Anschluss 60üüer Internet über Kabel und mit nebenkostenprivileg....für 1.95 Euro plus märchensteuer.
2 haben Anschlüsse DSL oder einer hat einen aufgebohrt unitymedia/Vodafone inkl. HD.TV
5 von uns werden dann erstmal ohne TV über Kabel dastehen.
3 erstmal ohne Internet...
Mal schauen....angeblich will die wohnungsgenossensxhaft aber schon zum Jahresende Abschluss machen.
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Hört sich nach Mietswohnungen an. Da wird der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) ab 01.07.2024 die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Daher werden sie in eigenem Interesse etwas verändern, also vermutlich den Vertrag mit dem Kabelanbieter kündigen oder vielleicht den Mietern anbieten, separat eine individuellen Vereinbarung zur Kabelnutzung abzuschließen mit ihnen. Wenn jeder Mieter da individuell mitmacht, muss sich nichts ändern.
Wie sieht es bei denjenigen dreien aus, die den Internetanschluss über Kabel haben? Das wird wohl eine individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter sein, oder ist das mit Vodafone? Rein rechtlich sollte das erstmal bestehen bleiben, solang nicht irgend eine Partei kündigt. In letzterem Fall wäre es interessant, welche Fristen es dafür gibt.
Der Mieter mit dem "aufgebohrten" Anschluss wird direkt einen Vertrag mit Vodafone haben, oder? Der sollte davon nicht betroffen sein.
Für alle anderem mag DVB-T2 eine Alternative sein. Kann man das dort mit einer Zimmerantenne mit Verstärker empfangen oder gibt es ggfs. sogar eine TV-Dachantenne? (eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich)
Ich bin Eigentümer in einer Hausgemeinschaft, wir haben eine Satellitenanlage, die eine Elektrofirma betreibt. Da zahle ich ca. 6 € im Monat. Unser Vertrag läuft noch bis 2027. Als Eigentümer kann ich nicht viel dagegen tun, mich bringen die 6€ aber auch nicht um. Die Vermieter bei uns im Haus können es ab nächstem Jahr nicht mehr umlegen, müssen es dann praktisch schenken, da die Kosten ja eh anfallen.
Was dann ab 2027 passiert muss man sehen, vielleicht kündigen wir den Vertrag komplett und jeder schaut dann über Internet (wir haben auch FTTH im Haus) Fernsehen.
Fallen Satellitenanlagen bislang auch unter das Nebenkostenprivileg? Falls nein, wieso soll sich da an der Umlagefähigkeit was ändern?
Falls ja, müsste ein Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024 bestehen, das aber natürlich dann durch die WEG auch ausgeübt werden müsste (und die WEG sich per Mehrheit dazu entschließen).