Beiträge von geos

    P.S. Wer kennt einen Anbieter der mir ab Anfang 2024 Internet mit 6000/425er Speed plus 50 Kabelfernsehkanäle zum Preis von unter 30 Euro ( pro JAHR ) zur Verfügung stellt ?


    Live TV gibt's ja über 2ix2.com gratis....


    ABER - wo bekomme ich das Internet zu dem Preis dazu ? ? ?

    Fernsehprogramme sollte man m.W. kostenlos über Joyn bekommen; kenne mich damit mangels Interesse allerdings nicht aus. Die ÖRR-Programme sollte man auch mit DVB-T2 erhalten.


    Unter 30 € pro Jahr wird man vermutlich keinen solchen Internetzugang bekommen. Ehrlich gesagt bekommt auch keiner meiner Bekannten, die einen Zwangs-TV-Kabelanschluss bezahlen, solche Konditionen.

    Vodafone hat vor ein paar Wochen erste Angebotsankündigungen an Hausbesitzer verschickt. Darin werden unterschiedliche Vertragsmodelle vorgestellt. Letztlich hängt es dann davon ab, für welches der Modelle sich der Vermieter entscheidet.

    Wieso der Vermieter? Der Kann die Kosten doch gar nicht mehr umlegen? Wieso sollte er einen Vertrag mit Vodafone machen? Geht Vodafone nicht direkt auf die Endkunden zu?

    Ja, denn bei uns betreibt das ja eine externe Firma, die haben das aufgebaut, machen die Wartung, usw. Bei mir taucht es auf der NKA auf, ich muss es natürlich selbst bezahlen, da ich ja selbst in der Wohnung wohne.

    die Frage ist, ob eine Gemeinschaftssatellitenanlage unter das Nenenkostenprivileg fällt oder ob dieses nur Kabelanschlüsse betrifft.

    Natürlich kann eine Betreiberfirma einen Vertrag mit der WEG abschließen, aber vermutlich wird es (bei vermieteten Wohnungen) nicht umlagefähig auf die Miete sein und auch nicht betroffen von der Gesetzesänderung.


    Ich hätte dazu gern eine praktikable Skizze sowohl für meine Mutter als auch meine Schwiegermutter. Dazu dann bitte auch gleich noch ein Tablet mit einer Diagonalen ab ca. 40". ;)

    Bekommt man bei Euch nicht ÖRR über DVB-T2? Das sollte kostenlos sein und in 1080p auf dem 40"-Fernseher/Monitor genießbar.

    Hört sich nach Mietswohnungen an. Da wird der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) ab 01.07.2024 die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Daher werden sie in eigenem Interesse etwas verändern, also vermutlich den Vertrag mit dem Kabelanbieter kündigen oder vielleicht den Mietern anbieten, separat eine individuellen Vereinbarung zur Kabelnutzung abzuschließen mit ihnen. Wenn jeder Mieter da individuell mitmacht, muss sich nichts ändern.


    Wie sieht es bei denjenigen dreien aus, die den Internetanschluss über Kabel haben? Das wird wohl eine individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter sein, oder ist das mit Vodafone? Rein rechtlich sollte das erstmal bestehen bleiben, solang nicht irgend eine Partei kündigt. In letzterem Fall wäre es interessant, welche Fristen es dafür gibt.


    Der Mieter mit dem "aufgebohrten" Anschluss wird direkt einen Vertrag mit Vodafone haben, oder? Der sollte davon nicht betroffen sein.


    Für alle anderem mag DVB-T2 eine Alternative sein. Kann man das dort mit einer Zimmerantenne mit Verstärker empfangen oder gibt es ggfs. sogar eine TV-Dachantenne? (eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich)


    Ich bin Eigentümer in einer Hausgemeinschaft, wir haben eine Satellitenanlage, die eine Elektrofirma betreibt. Da zahle ich ca. 6 € im Monat. Unser Vertrag läuft noch bis 2027. Als Eigentümer kann ich nicht viel dagegen tun, mich bringen die 6€ aber auch nicht um. Die Vermieter bei uns im Haus können es ab nächstem Jahr nicht mehr umlegen, müssen es dann praktisch schenken, da die Kosten ja eh anfallen.


    Was dann ab 2027 passiert muss man sehen, vielleicht kündigen wir den Vertrag komplett und jeder schaut dann über Internet (wir haben auch FTTH im Haus) Fernsehen.

    Fallen Satellitenanlagen bislang auch unter das Nebenkostenprivileg? Falls nein, wieso soll sich da an der Umlagefähigkeit was ändern?

    Falls ja, müsste ein Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024 bestehen, das aber natürlich dann durch die WEG auch ausgeübt werden müsste (und die WEG sich per Mehrheit dazu entschließen).

    Ja, in solch einem Fall ist es einfach. Solche Fälle kenne ich auch, aber die sind ja hier außen vor.

    Habe jetzt mal folgenden Artikel gefunden:

    https://www.verbraucherzentral…ng-fuer-ihr-kabeltv-53330


    Demnach müssen Vermieter und WEG bestehende Kabelverträge rechtzeitig kündigen, wobei offenbar ein Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024 besteht. Das muss man aber sicher auch rechtzeitig ausüben vermute ich, also gerade bei einer WEG sollte das ein langwieriger Prozess sein.


    Mieter müssen theoretisch nichts machen; bei ihnen können einfach die Kosten ab dem 01.07.2024 nicht mehr umgelegt werden. Von daher müsste der Vermieter aus eigenem Interesse aktiv werden.

    Gibt es auch Verträge, bei denen Kabelfernsehen explizit/zusätzlich inkludiert ist, die nicht unter das Nebenkostenprivileg fallen, oder müsste dann der Mieter in jedem Fall direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag abgeschlossen haben?

    Zum 01.07.2024 wird ja das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse (endlich!) wegfallen. Wie müssen aktuelle Kabel(nicht)nutzer darauf reagieren?

    Ich kenne konkret zwei Fälle aus meinem Bekanntenkreis, beides Mal Kabel Deutschland/Vodafone:


    1. Nutzer wohnt in einer ETW mit Kabelanschluss über die WEG. Er nutzt den Kabelanschluss nicht zum Fernsehen, zahlt aber dafür über die Nebenkostenabrechnung. Außerdem habt einer einen Kabel-Internet-Telefonvertrag bei Vodafone, der noch mindestens bis Ende 2024 läuft.

    Was muss er tun? Gar nichts? Soll er vorsorglich der Hausverwaltung/WEG mitteilen, dass er ab 01.07.2024 kein Kabelfernsehen nutzt und zu bezahlen bereit ist, und zur Sicherheit darauf hinweisen, dass über den selben Anschluss ein bestehender Internet-/Telefonie-Vertrag mit Vodafone läuft? Vodafone kann ja gerne auf eigene Kosten einen Frequenzfilter drauf machen, wenn dadurch der Internetanschluss nicht beeinträchtigt wird.


    2- Nutzer wohnt zur Miete und nutzt Kabelfernsehen (Internet und Telefonie über DSL von der Telekom). Ich werde diesem Nutzer ein DVB-T2-Empfangsteil plus Zimmerantenne zukommen lassen, sodass er ab 01.07.2024 den Kabelanschluss auch nicht mehr benötigt. Soll er einfach dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er ab 01.07.2024 den Kabelanschluss nicht mehr nutzen und bezahlen möchte?

    Nachdem ich gestern Nacht ein Support-Ticket bei dus.net aufgemacht und darin höflich gefragt hatte, ob die Berechnung der Einrichtung der portierten Nummern so korrekt sei, kam heute Vormittag prompt eine Antwort:


    "Hallo geos,


    Sie haben natürlich recht. Die Portierung ist natürlich kostenlos. Warum diese berechnet wurde erschließt sich uns gerade nicht. Wir bitten daher um Entschuldigung. Die Rechnung wurde storniert."


    So geht exzellenter Kundenservice :-)

    Es kam per Post nur vor ein paar Monaten die Mitteilung über die neuen IBANs.

    Im OLB werden die Konten als Rendite Plus SparCard und SparCard 3000 plus aufgeführt.

    Für erstere kam jetzt überraschend eine neue Cirrus-Karte.


    Sehe ich es übrigens richtig, dass man eine neue Sparcard nicht online abschließen kann, nur beim "Berater" in der Filiale?