Der Vermieter muss die Telefonleitung instand setzen? Ich denke ich darf an die Telekom Leitungen gar nicht ran?
Vom Verteiler im Haus zu seinem Anschluss sind 2 TAE-Dosen in Reihe.
Der Telekom Mann meinte, er wunderte sich schon, warum er 2 Dosen gemessen hat.
Die erste Dose in meiner Räumlichkeit zu entfernen kam ihm allerdings nicht in den Sinn.
m.W. sieht die Rechtslage wie folgt aus:
Der Anschluss ist bis zum Hausübergabepunkt (typischerweise im Keller) Eigentum und in der Verantwortung des TK-Betreibers, typischerweise DTAG. Im Haus selbst ist es Eigentum des Hausbesitzers, bei Mehrparteienhäusern dann der WEG (falls mehrere Besitzer). Der Besitzer ist für die Instandhaltung verantwortlich. Das ist nicht anders als bei Wasserrohren, Zentralheizung oder Stromanschluss. Es kann sein, dass die Telekom bei Mietwohnungen kostenlos z.B. eine TAE-Dose tauscht, aber das wäre dann Kulanz (weil sie ja auch Interesse hat, dass der Mieter, ihr Kunde, einen Service bekommt).
Es mag auch sein dass es früher, zur Zeiten Bundespost, anders gehandhabt wurde. Damals waren Telefonanschlüsse ja sowieso so irgendwie ein hoheitliches Ding und man durfte nicht einfach irgendwelche Endgeräte anschließen.
Es kann sein, insbesondere bei Kabelanschlüssen, dass der Kabelnetzbetreiber mit dem Hauseigentümer/WEG eine Vereinbarung zur Errichtung und dem Betrieb des Inhouse-Netzes (bei Kabelanschlüssen NE4, Netzebene 4, genannt) getroffen hat, z.B. dass er das Netz auf eigene Kosten errichtet und unterhält und es dafür aber auch exklusiv nutzen sprich vermarkten darf.
Der letzte Aspekt ist auch wieder bei FTTH-Netzen interessant, wenn Netzbetreiber anbieten, die Inhouse-Verkabelung auf eigene Kostne vorzunehmen. Dafür werden sie sicher einen Vertrag abschließen, der ihnen mindestens die exklusiven Nutzungsrechte sichert. Vielleichthat hier jemand damit konkrete Erfahrung und kann berichten?
Im o.g. Beispiel hat der Telekom-Techniker also vermutlich korrekt gehandelt, indem er die Inhouse-Verkabelung nicht angefasst hat.