Beiträge von geos

    Der Vermieter muss die Telefonleitung instand setzen? Ich denke ich darf an die Telekom Leitungen gar nicht ran?

    Vom Verteiler im Haus zu seinem Anschluss sind 2 TAE-Dosen in Reihe.

    Der Telekom Mann meinte, er wunderte sich schon, warum er 2 Dosen gemessen hat.

    Die erste Dose in meiner Räumlichkeit zu entfernen kam ihm allerdings nicht in den Sinn.

    m.W. sieht die Rechtslage wie folgt aus:

    Der Anschluss ist bis zum Hausübergabepunkt (typischerweise im Keller) Eigentum und in der Verantwortung des TK-Betreibers, typischerweise DTAG. Im Haus selbst ist es Eigentum des Hausbesitzers, bei Mehrparteienhäusern dann der WEG (falls mehrere Besitzer). Der Besitzer ist für die Instandhaltung verantwortlich. Das ist nicht anders als bei Wasserrohren, Zentralheizung oder Stromanschluss. Es kann sein, dass die Telekom bei Mietwohnungen kostenlos z.B. eine TAE-Dose tauscht, aber das wäre dann Kulanz (weil sie ja auch Interesse hat, dass der Mieter, ihr Kunde, einen Service bekommt).

    Es mag auch sein dass es früher, zur Zeiten Bundespost, anders gehandhabt wurde. Damals waren Telefonanschlüsse ja sowieso so irgendwie ein hoheitliches Ding und man durfte nicht einfach irgendwelche Endgeräte anschließen.



    Es kann sein, insbesondere bei Kabelanschlüssen, dass der Kabelnetzbetreiber mit dem Hauseigentümer/WEG eine Vereinbarung zur Errichtung und dem Betrieb des Inhouse-Netzes (bei Kabelanschlüssen NE4, Netzebene 4, genannt) getroffen hat, z.B. dass er das Netz auf eigene Kosten errichtet und unterhält und es dafür aber auch exklusiv nutzen sprich vermarkten darf.

    Der letzte Aspekt ist auch wieder bei FTTH-Netzen interessant, wenn Netzbetreiber anbieten, die Inhouse-Verkabelung auf eigene Kostne vorzunehmen. Dafür werden sie sicher einen Vertrag abschließen, der ihnen mindestens die exklusiven Nutzungsrechte sichert. Vielleichthat hier jemand damit konkrete Erfahrung und kann berichten?


    Im o.g. Beispiel hat der Telekom-Techniker also vermutlich korrekt gehandelt, indem er die Inhouse-Verkabelung nicht angefasst hat.

    Und das mit der Netzqualität gilt für alle drei Mobilfunknetze gleichermaßen? Schwer zu glauben. Mindestens bei einem wird es doch da halbwegs vernünftiges LTE oder gar 5G geben. Wem also die 5 Mbit/s nicht reichen, der sollte ziemlich sicher in urbanen Regionen über Mobilfunk auch mehr bekommen können.

    Und warum sollte eine WEG die funktionierende Verkabelung stillegen.

    Ich denke es ist die Inhouse-CuDA-Verkabelung gemeint. Wenn ein Anbieter mit Glasfaser ins Haus kommt und keine (ökonomisch sinnvolle) Lösung besteht, FTTH zu den Wohnungen zu verlegen, ist eine Option, auf FTTB auszuweichen und die bestehenden CuDA-Leitungen dafür zu verwenden. Je nachdem, wie das realisiert wird, macht es allerdings dann u.U. FTTC unmöglich.

    Ich glaube allerdings wie gesagt dass es nicht zulässig ist, den FTTC-Anschluss von Wohnungen abzuklemmen deswegen. Da wird ja die betroffene Telco was dagegen haben. Wenn es sich um dieselbe handelt wie der Glasfaseranbieter, dann wird sie den FTTC-Anschluss einfach fristgerecht kündigen, wenn es so relevant ist, sodass sich das Problem nicht stellt. Eine WEG kann da allerdings m.E. nicht die Umwidmung erzwingen.

    Häufig wird man vermutlich versuchen, FTTB und FTTC parallel zu fahren. Das schränkt allerdings die für FTTB verwendbare Bandbreite häufig ein.

    Die entsprechendne Lobbyisten hätten natürlich gerne was anderes:

    https://www.teltarif.de/g-fast…au-buglas/news/68942.html

    Das kam aber (aus Verbrauchersicht sage ich zum Glück) nicht so:

    https://www.roedl.de/themen/ko…tzter-meile-einschraenken


    Hier etwas zum Hintergrund:

    https://www.teltarif.de/gfast-…glichkeit/news/68715.html



    Es gab übrigens zu diesem Thema bereits ein Urteil; der Vermieter kann also keineswegs einfach die CuDA abschalten oder umwidmen:

    https://www.haufe.de/immobilie…nd-halten_258_480792.html


    Für WEG dürfte sich analog die Verpflichtung zum Erhalt ergeben, solange sie genutzt werden.




    Bei der Koax-Fernsehverkabelung gab es m.W. in der Vergangenheit Fälle, in denen z.B. die Gemeinschaftsantenne zu Gunsten der Nutzung von Kabelfernsehen abgeklemmt worden ist, aber das ist ein etwas anders gelagerter Fall.

    Eine erstaunlich sachliche Darstellung der Thematik:


    https://archive.is/ObnjV


    Interessant darin ist folgende Aussage:


    "Kann mein DSL-Anschluss vor der Abschaltung gekündigt werden?

    Ja. Wenn etwa Vermieter oder Hausgemeinschaften beschließen, die im Haus verlegten Datenleitungen abzuschalten, weil ohnehin die meisten Mietparteien zu einer anderen Technik gewechselt sind, dann könnte der Rest der Mieter gezwungen sein, ebenfalls zu wechseln."


    Gemeint können eigentlich nur CuDA-TAL sein, und ich bezweifle, dass das so geht. Der Vermieter kann den aktiven Telefonanschluss, der bei Mietbeginn bereits bestand und der durch den Mieter genutzt wird, sicher nicht einfach so abklemmen; das wird sicher implizit Teil des Mietgegenstandes sein.

    Im Fall einer WEG dürfte es ähnlich sein. Die CuDA-Verkabelung dürfte, ähnlich wie die Strom- oder Wasserzuführung zur Wohnung, Gemeinschaftseigentum sein, aber ich bezweifle, dass selbst ein Mehrheitsbeschluss hier einzelne (oder alle) Wohnungen abklemmen kann, solange die Anbindung noch genutzt wird (und selbst wenn temporär nicht, vielleicht auch dann nicht).

    Wie hier schon richtig angemerkt wurde, ist das tatsächlich ein Plan der EU:

    Definieren wir einfach, dass unter "Glasfaser" auch FTTC fällt, und dann ist Deutschland schon sehr, sehr weit mit dem Glasfaserausbau (und de facto ist es auch so; ohne das F in FTTC gäb's die Geschwindigkeiten von VDSL in der Praxis ja auch nicht. In den USA wird FTTC auch z.B. häufig als "fiber" vermarktet, würde mich nicht wundern, wenn es auf manchem europäischen Markt ebenso ist).