Gaststätten bekommen die Gewerbeerlaubnis nur mit Auflagen nach dem Bundesimmisionsgesetz.
Die Betreiber haben u.a. Türen und Fenster geschlossen zu halten. Je nach dem, wo die Gaststätte liegt (Wohngebiet, Mischgebiet) darf der Lärmpegel ab 22 Uhr , gemessen an dem Fenster aussen, nicht mehr als ca. 50 dezibil betragen. 50 dezibil entspricht dem normalen Gespräch unter Personen.
Es gibt auch keine Ausnahmen. Menschlich kann man als Nachbar Ausnahmen zulassen, z.B. Tanz in den Mai, Sylvester. Dagegen habe ich nichts.
In Bayern gibt es die Biergartenverordnung: Ab 22 Uhr ist Musik einzustellen. Ab 22.30 darf kein Bier mehr ausgeliefert werden usw.
Menschen, die gegen die Verordnungen verstoßen, erhalten Bussgeldbescheide.
Es gibt immer Armleuchter, die gerne gegen Vorschriften verstoßen und sich mit den Verstoßen auch noch rühmen. (Allein schon die Autofahrer, die das Handy am Ohr haben und die unter Umständen damit zum Mörder werden können)
Diese Ordnung muss sein. Mag sein, dass diese Ordnungen nicht in Griechenland, Spanien und anderen Südländern gelten. Was daraus geworden ist, merken doch hoffentlich endlich mal die deutschen Steuerzahler.
Wenn letztlich ein Nachbar aus seinen Räumlichkeiten einen "Ballermann" machen möchte, dann soll er doch in das Land gehen, wo die Ordnungen keine Anwendung finden.
Lärmstörungen führen zu Krankenheiten. Das kann man auch, wenn es noch nicht bekannt ist, im Internet nachlesen.
Gelegentliche Lärmstörungen kommen immer mal vor. Dagegen habe ich auch nichts, wenn es einen Grund dafür gibt. Wenn der Störer allerdings den vermeidbaren Lärm trotz mündlicher, schriftlicher und anwaltlicher Abmahnung sowie Polizeieinsätzen nicht unterläßt, dann muß er eben mit empfindlichen Maßnahmen rechnen, die seine Existenz kosten kann.
Ich kann den Themeneröffner nur raten, sich dringend an den örtlichen Schiedsmann zu wenden und die Mietkürzung beim Vermieter anzukündigen und im Wiederholungsfall des Lärms die Mietkürzung auch durchzuführen.
Es geht hier darum, den Themeneröffner zu unterstützen und nicht den Storer zu unterstützen. Der Störer kann ja sein eigenes Thema hier bei TT aufmachen.