Es ist ja ruhig geworden um LogiTel.
Da LogiTel sich nicht meldet, hoffe ich für Ihn, dass es sich nicht um einen §42a BDSG handelt, den dann müsste er schnell handeln, da dort Strafen bis zu 300.000€ drohen und der §121 BGB regelt wann gemeldet werden müsste.
Wenn es wirklich stimmt, dass vielleicht Bankdaten im Umlauf gekommen sind, ist das ein §42a Satz1 Ziffer 4 Fall.
Man hat wohl versucht alle Kunden zu informieren, man müsste aber alle Kunden informieren und nicht nur diese wo man vielleicht eine eMail hatte.
Der 2. Weg, wenn man nicht alle Daten kennt, ist die Schaltung von 2 Anzeigen in bundesweit erscheinenen Tageszeichtungen mit einer größe von mind. 1/2 Seite.
Das alles bewusst nur im Händlerbereich geschrieben.
Dieses aus der Meinung eines ext. Datenschutzbeauftragten (IHK).