Re: Verbleib minimalster Sollzinsen
Für Kontokorrentkonten wird die Deutsche Zinsmethode (30/360) verwendet. jeder Monat wird also unabhängig von der Anzahl der Tage gleich behandelt.
Errechnet und gerundet werden die Zinsen immer nur zum Rechnungsabschluss und nicht für einzelne Banktage. Zum Beginn der neuen Rechnugnsperiode steht das Zinskonto wieder auf 0, es findet kein Übertrag in irgendeiner Form statt.
Unterschiedlich wird jedoch die Definition des ersten und letzten Zinstages gehandhabt. Bei einigen Banlen beginnt die Zinsrechnung am Tag der Einzahlung/ Überziehung und endet mit dem Tag VOR der Auszahlung/ Ausgleichung. Bei anderen Banken beginnt der erste Zinstag am Folgetag der Einzahlung und endet am Auszahlungstag.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Wenn auf einem Giro einmalig für einen kurzen Zeitraum (1 Tag) ein minimales Soll (€22,64) entsteht, der Dispo (7,9%) also in Anspruch genommen wird, wie berechnet sich dann der Zinsbetrag (kaufmännisch/auf-/abgerundet)? Und wird er für jeden Banktag individuell gerundet oder wird nur einmal pro Abrechnungsperiode (monatlich) gerundet? Und wird ein durch kaufmänische Rundung oder Abrundung erstmal auf Null gerundeter Sollzins der ganzen Abrechnungsperiode in die nächste Abrechnungsperiode übernommen, auf daß irgendwann zumindest ein Cent zusammenkomme?
Rechnung: €22,64*0,079*1/360=€0,00496822 (-:=
Kleinkram, ja, sogar Kleinkleinerkleinstkram, aber so richtig interessant ist's ja nie in der Mitte, sondern nur am Rand. Und da die wenigsten den oberen Rand aller Voraussicht nach nichtmal tangieren werden verbleibt als realistische Extremperspektive die Betrachtung kleiner Einheiten.
Edith nötigt mich zur Anfügung des folgenden: Falls dies wider Erwarten jemand mit Rechenbedarf am oberen Rand mitlesen sollte möge er dies als Bewerbung betrachten. Der Nachweis eigenständigen, genauen und lösungsorientierten Denkens sei damit schon erbracht.