Beiträge von iPic

    Zitat

    Original geschrieben von XPEH
    und alle schön an die drittanbietersperre denken !!!!!!!!!


    Da hab ich mal noch ne Frage!


    Mein Sohn hat zu Xmas einen Androiden bekommen und nutzt ihn mit ner Prepaid weil für einen Vertrag is er noch nicht soweit. Er kann also nur über Wlan ins Netz gehen.
    Nun zu meiner Frage. Worüber treiben dann solche Anbieter das Geld ein?

    danke Yeti :top:


    Wieder eine Sorge weniger!
    Ohne dieses Forum hätt ich mir darüber gar keine Gedanken gemacht und warscheinlich erst, wenn es wieder zuspät gewesen wäre.


    Gibts vielleicht sonst nochwas ,worüber ich mir jetzt noch keine Gedanken mache? :confused:

    Drittanbietersperre bei T-Mobile


    AAAHHHH.




    Auf der Homepage des rosa Riesen habe ich zum Thema nur das hier (und das auch noch unter dem wenig treffenden Punkt "CombiCard Teens") gefunden:


    Zusätzlich können über den Kundenservice* folgende Sperren gesetzt werden:


    * Verbindungen im und aus dem Ausland (Roaming)
    * Internet-Sperre inklusive MMS und t-zones
    * Zugang zu vielen Diensten von Drittanbietern und T-Mobile (Klingeltöne, Logos usw.)


    * Unter der Kurzwahl 2202 vom T-Mobile Handy. Bis zu einem Berater kostenfrei, dann 0,09 €/Min., für Xtra Nonstop/Xtra Click/Xtra Card 0,29 €/Min., für Xtra Card 1. und 2. Generation 0,49 €/Min., für Xtra Click 1. Generation 0,69 €/Min.



    Moin yeti,



    Muss ich sowas eventuell bei T-Mobile auch beachten?
    Vielleicht hast du da ne Ahnung ob das nur ein Vodafon spezifisches Problem ist?


    Nee, wird nur gedrosselt.Deswegen haste ja ne internetflat ;)

    Zitat

    Original geschrieben von butchooka
    Habe gerade auf eine mir unbekannte Case ID folgende Mitteilung bekommen:



    Hauptlieferung in KW2./ 3. - wollen wir mal hoffen das stimmt, sonst nehm ich mir glaub mal nen Tag frei und fahr in Köln vorbei und sprech da mal persönlich vor...


    Das hört sich schon wieder nach einer simplen Vermutung seitens SH an :mad:
    Ihr Vodafonies kriegt ja wenigstens noch ne mini-Info! :D

    Zitat

    Original geschrieben von my_wish
    bei mir hat sich auch was getan bei Sparhandy:



    frag mich nur was es da zu "prüfen" gibt, nicht das der Widerruf nicht durchgeht (aus welchem Grund auch immer!) Sorry aber langsam trau ich SH alles zu.
    Wenns da jetzt auch wieder Schwierigkeiten gibt, dreh ich echt am Rad!


    Ich halte dass für eine normale Abwicklung.


    AGB Sparhandy:


    III. Widerrufsrecht


    1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sparhandy GmbH, Breite Str. 100 / Auf dem Berlich 1, 50667 Köln. Der Vertrag mit sparhandy und der Mobilfunk- und/oder Datentarifvertrag können nur gemeinsam widerrufen werden. Wird nur einer der Verträge widerrufen, so erklären Sie damit auch den Widerruf des anderen Vertrages.


    2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


    3. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


    Ende der Widerrufsbelehrung