Auf bahn.de steht, dass Internet-Buchungen für die neue "Ära" (also Reisen ab dem 15.12.) ab dem 01.12. möglich sind. Ab dann wird man so auch im Internet sehen, ob für die gewünschte Verbindung noch plan&spar-Kapazitäten frei sind
Beiträge von Alexander
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Was natürlich auch ne möglichkeit wäre, Lastschrift da könnte man bei Nichterhalt der Ware das Geld in bis zu vier wochen wieder zurückholen!!
Geht definitiv nicht. Keine Bank nimmt von Privatkunden Lastschriften zum Einzug an. Da wäre diese Zahlungsform auch schnell kaputt.
Alexander
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Die Nummer des Anrufers steht zwar nicht in der SMS aber kann doch einfach in den "Anruflisten / Anrufe in Abwesenheit" gecheckt werden.
Wo ist das Problem?
Alexander
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Waehle die Partei und den Direktkandidaten, die (der) deine Vorstellungen am Besten vertritt, nur so koennen deine Interessen auch spaeter am Besten vertreten werden.
Erstaunlicherweise kann es aber in bestimmten Konstellationen sogar besser sein, die Partei zu wählen, die man nicht bevorzugt: Quelle
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Ich kann nicht bestätigen, dass man sich 2x freischalten lassen muss. Es gibt einen "Auftrag für T-Mobile RechnungOnline", den man unterschreiben und an T-Mobile schicken oder faxen muss. Und dann wartet man eine knappe Woche auf den Code.
Trotzdem ist es eigentlich idiotisch, dass man das nicht vollständig online beantragen kann. Bei Mutter Telekom geht das für den Festnetzanschluss doch auch einfacher.
Aber sonst ist die Online-Rechnung praktisch. Vor allem finde ich es gut, dass man sie schon ca. 1 Woche vor Erhalt der Papierrechnung einsehen kann.
Gruß
Alexander
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Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Ich gehe einfach mal davon aus, dass bei der Kontonummer auf jeden Fall alles übereinstimmen muss, damit die Überweisung ankommt. Beim Namen hingegen scheint es so zu sein, dass dieser nicht bei jedem Überweisungsverfahren oder jeder Bank geprüft wird und selbst wenn er gerpüft wird, unterschiedliche Kriterien gelten. Dabei werden scheinbar Rechtschreibfehler toleriert. Warum aber manulle nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto noch eine manuelle Prüfung und Stornierung stattfinden darf, kann ich mir nicht erklären. Dazu sollte wirklich die betreffende Sparkasse einmal Stellung beziehen.
Die Banken führen grundsätzlich eine sogenannte Kontoanrufprüfung durch (dazu sind sie auch verpflichtet), in der die Übereinstimmung von Empfängernamen und Kontonummer geprüft wird. Diese erfolgt teils nur halbautomatisch in der Weise, dass Abweichungen protokolliert werden und dann manuell geprüft wird, ob die Gutschrift wieder zu stornieren ist. Außerdem führen zumindest einige Banken diese Prüfung erst bei Erreichen einer bestimmten Betragsgrenze durch (Kosten-/Risikoabwägung).
Ein gutgeschriebener Betrag kann unter diesen Voraussetzungen also tatsächlich wieder storniert werden. Und gemäß Banken-AGB hat die Bank mindestens Zeit bis zum nächsten Kontoabschluss (meist Monats- oder Quatalsende), das zu bemerken.
Dummerweise kann man selbst gar nicht erkennen, ob der Auftraggeber den richtigen Empfänger angegeben hat, da diese Info im Kontoauszug nicht erscheint. Da hilft im Zweifel nur, sich von der Bank bestätigen zu lassen, dass die Überweisung formal richtig ist.
Ein Dreher in der Kontonummer führt dagegen fast immer zur Rückweisung, da die Kontonummern prüfzifferngeschützt sind. Im Regelfall prüft das sogar schon die Auftraggeberbank. So erklärt sich die "höhere Priorität".
Gruß
Alexander
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funktioniert es denn jetzt?
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Es müsste in jedem Fall funktionieren, wenn Du unter Extras > Internetoptionen > Datenschutz den Schieberegler von "Mittel" auf "Alle Cookies annehmen" verschiebst.
Microsoft hat bei XP die Cookie-Behandlung ziemlich aufgebohrt. U.a. wird nach Cookies von Erst- und Drittanbietern unterschieden und danach, ob diese über eine Datenschutzrichtlinie verfügen. Je nach Einstellung werden die Cookies entweder angenommen, gespertt oder nach Schließen des IE gelöscht. Außerdem kann man für einzelne Seiten spezielle Regeln anwenden.
Die Details sind recht ausführlich in der IE-Hilfe erklärt.
Gruß
Alexander
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Interessante Überlegung, aber IMHO ist der Sachverhalt in Deinem Beispiel doch etwas anders: Die Belastungsbuchung wird ja in diesem Fall tatsächlich erst am Tag nach der Verfügung am Automaten durchgeführt (und auch zinsmäßig berücksichtigt). Am Verfügungstag ist eben der Saldo noch korrekt höher ausgewiesen. Aber wie auch immer: Sollte so ein Streitfall auch bis zum BGH getrieben werden, müsste der sich entscheiden, denn die Argumentationen schließen sich ja gegenseitig aus.
BTW: Ich wollte keineswegs Verbraucherschutzverbände diffamieren, im Gegenteil: Gerade mit den Banken haben sie sich schon oft völlig zu Recht und meistens auch erfolgreich vor Gericht gestritten. Aber manchmal fragt man sich eben doch, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Gruß
Alexander
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Die Berliner Sparkasse wurde von Verbraucherschützern verklagt, da der am Geldautomaten angezeigte Kontostand auch Gutschriften enthalten kann, die wertstellungsmäßig noch nicht verbucht sind und eine Verfügung daher zu einer für den Kunden nicht offensichtlich erkennbaren Belastung von Sollzinsen führen kann.
Ich finde es schon interessant, für welch immense Beträge der Rechtsweg bis zum BGH so beschritten wird: Die Berliner Sparkasse verlangt zurzeit 12,5 % Zinsen für den Dispo. Bei einer wohl nicht unüblichen Abhebung von 500 Euro entstehen für einen Tag 17 cent Sollzinsen, wenn der volle Betrag noch nicht verfügbar ist. Und um einen Tag geht es ja nur (außer wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen). Natürlich kann man argumentieren, dass es für die Sparkasse dann eben die Masse macht. Aber dass die Sparkasse davon reich geworden ist, glaube ich dann doch nicht.
Details hier: Bericht der Berliner Zeitung