Neue Domainrichtlinien ab 23. Oktober 2009
Die DENIC eG ändert ihre Domainrichtlinien und schafft damit Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend ab. Zugelassen werden künftig z. B. auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains. So entsteht eine Vielzahl neuer Registrierungsmöglichkeiten. Die Einführungsphase für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 um 9.00 Uhr (MESZ).
Interessenten können ihre Wunschdomain bei ihrem Internet Service Provider einreichen. Um ein möglichst schnelles, sicheres, transparentes und vor allem gerechtes Verfahren zu gewährleisten, vergibt die DENIC eG die neuen Domains nach dem „First come – first served“-Prinzip. Das bedeutet, dass die Provider bis zum Start der Einführungsphase alle Kundenaufträge sammeln und sie mit dem Start der Einführungsphase elektronisch bei der DENIC eG einreichen. Den Zuschlag für eine Domain erhält derjenige Auftrag, der zuerst im Registrierungssystem der DENIC eG eingegangen ist. Dies gewährleistet ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich misst.
Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:
Neu: Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
Neu: Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, werden frei gegeben.
Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, Bindestriche, die lateinischen Buchstaben A bis Z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
Die Mindestlänge einer Domain liegt bei 1 Zeichen - exklusive .de
Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.