jerx:
Solange das Insolvenzverfahren noch nicht läuft, macht sich der Kunde nicht "strafbar". Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder wenigstens beantragt, darf er keine Zahlungen mehr auf Insolvenzforderungen leisten.
Wenn Barclays mit dem Kunden in Kenntnis der Absicht zum Insolvenzantrag eine Ratenzahlung vereinbart, wird der Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurückzufordern, aber natürlich auch erst dann, WENN das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Zudem gibt es da auch Fristen, wie weit zurück solche Ratenzahlungen liegen dürfen.
Hier ist also die Frage, wer pokert, der Kunde oder Barclays?
Mit der "Drohung" Insolvenzverfahren kann der Kunde Barclays zum Stillhalten und zur Ratenzahlung bringen.
Barclays versucht halt, noch so viel wie möglich zu kriegen, ehe der Kunde tatsächlich ins Insolvenzverfahren geht. Sobald das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet ist, gibt's sowieso (meist) nichts mehr. Aber falls der Kunde es doch nicht beantragt, hat Barclays wenigstens sein Geld (oder einen Teil davon) erhalten. Barclays weiß ja nicht, wie "geduldig" die anderen Gläubiger des Kunden sind und wie hoch die Schulden dort sind.
Gruß
Lisa