ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Der hier diskutierte Fall könnte dagegen an geltendem Recht vorbeilaufen. Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass die gelieferte Ware möglicherweise nie beim Zoll angemeldet worden sein könnte - Steuern also angefallen sind, aber nicht beglichen wurden.
Ich halte es für blauäugig, anzunehmen, dass chinesische oder kanadische Händler die deutschen Zollbestimmungen auch nur kennen, das fällt ja selbst Deutschem nicht leicht. Die Wahrscheinlichkeit dürfte ziemlich groß sein, dass hier der unbedarfte Amazon-Marketplace-Kunde der Importeur ist. Er müsste theoretisch die Ware beim Zoll unter Verwendung der passenden Formulare (!) und der richtigen Zoll-Kennnummern (!) und Vorlage einer Rechnung anmelden, auf den Bescheid warten und dann brav die Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Zoll zahlen.
Der Zoll "weiß" von der Ware vermutlich noch gar nichts. Denn mal ehrlich, wenn Amazon die Waren (im Auftrag des Händlers) eingeführt und verzollt hätte, würde das garantiert groß und breit "zur Beruhigung der Kunden" auf den Seiten breitgetreten und wäre aus dem Lieferschein ersichtlich. Das Gegenteil ist der Fall. Der Kunde kriegt erst gar keine Rechnung, der muss er erstmal hinterhermailen. Amazon verweist bei Rechnung oder Rücksendung auf den Händler und hält sich explizit heraus!
Gegenbeispiel: Wenn ich in Amerika oder sonstwo etwas bestelle und per DHL, UPS oder FedEx geliefert bekomme, dann übernimmt DHL/UPS/FedEx die Verzollung und liefert mir DANACH das Paket aus. Das kann ich auf dem Paket sehen, entweder zahle ich die Einfuhrumsatzsteuer direkt beim DHL-Fahrer oder DHL schickt eine Rechnung. Damit ist alles klar. In dem Fall hat der Logistikdienstleister die Verzollung für mich (als Service) übernommen. Bei Amazon sehe ich keinerlei Anzeichen dafür, dass das stattgefunden hätte.
my 2 ct.
Lisa