Beiträge von booner

    Welche Ansprüche solltest du denen überhaupt abtreten können? M.E. kommt der Frachtvertrag gar nicht zwischen Frachtführer und Rücksendendem, sondern zwischen Frachtführer und Amazon zustande. Entweder per aufschiebender Bedingung, dass der Kunde den Retourenschein einlöst oder indem der Kunde als Stellverterter für Amazon handelt.



    Das einzige was du schuldetest war die Aufgabe der Ware in der vereinbarten Rücksendeart beim Frachtführer. Das hast du nachweislich getan. Die Gefahr der Rücksendung trägt Amazon.


    Ich würde bei Amazon die Rückzahlung anmahnen.

    Zitat

    Original geschrieben von Buffy1974
    Also dazu möchte ich als Mitarbeiter mal was sagen .....es kommen wirklich ne Menge Leute die das mit den Menüs noch nicht richtig verstanden haben.Die Bestellen am Drive ne Bestellung mit 2 großen Pommes und ein TS.das kostet 5,98€.Ich machte den Jungen Mann drauf aufmerksam das es sich dabei um ein Menü handelt und ich das dahin ändern würde...schnautze der mich auch an "neee ich möchte es so wie ich es bestellt habe"hat er dann auch von mir genau so bekommen für 5,98€.Bei der Änerung hätte er somit o,79 € gespart und Majo oder Ketchup gratis bekommen. Mitarbeiter sind ja dafür da es euch so günstig wie möglich anzubieten.Und da gehört auch dazu wenn man sich nen Burger und nen Shake bestellt zu fragen ob man die große Pommes für o,20 € dazu haben möchte.



    So löblich handeln aber lange nicht alle Kollegen. Kürzlich in München wollte ich ein Sparmenü mit McChicken und 6er ChickenMcNuggets dazu.


    Bei manchen Filialen gibt es ja diese Doppel-Maxi-Menüs, also zwei Burger im Maximenü für 6,99€.


    Ich schaue mich auf den Tafeln oberhalb der Theke um, finde das besagte Angebot dort aber nicht. Fragen wollte ich auch nicht, da ich den Namen des Menüs nicht wußte (Megamenü?).


    Dann habe ich also wie oben angegeben bestellt. Gerade als ich die Nuggets dazu buchen wollte, sehe ich auf der winzigen Werbefläche auf dem Rückendeckel der Kasse das Megamenü-Angebot.


    Dann habe ich freundlich darum gebeten, die Bestellung doch in ein solches Megamenü abzuändern (Einzelbestellung 7,8irgendwas€ vs. Megamenü 6,99€ und Maxivorteil). "Das geht nicht mehr, es war eine Einzelbestellung!" wurde ich angeschnauzt. Ich meinte dann zu ihr, das sei doch bloße Förmelei, meine Bestellung passt genau in ein Megamenü. "Sie haben aber kein Maxi, sondern Spar bestellt, deswegen geht es nicht" kam dann zurück.


    Dann habe ich gedroht zu gehen, plätzlich ging es doch. Klar ist das etwas mehr Aufwand (Stornoschlüssel?) aber wenn der Gast freundlich darum bittet?

    Zitat

    Original geschrieben von butchooka
      booner:
    machs ganz einfach, gib denen ne einzugsermächtigung.
    Dann hätten sie auf jeden Fall die möglichkeit das Geld abzubuchen, wenn sie das nicht tun ist es deren problem(wasserdicht) du bist dann auf der sicheren seite!


    Das was ht783 geschrieben hat stimmt hinten und vorne nicht. einfach mal §38 + §39 im VVG lesen....


    Ich weiß definitiv, dass es bei einigen Versicherung so geregelt ist, dass vor Zahlung kein Schutz in der Fahrzeugverischerung besteht. Fährt man also mit dem neuen, frisch zugelassenen und eigentlich VK-versicherten Auto vom Hof des Händlers, setzt es gegen den Baum und hat den Beitrag (z.B. mangels Rechnung) noch nicht überwiesen, hat man Pech gehabt.


    Entweder weil zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch kein Versicherungsschutz in der VK bestand oder weil die Versicherung, sollte noch kein Vertrag über die Fahrzeugversicherung zustande gekommen sein, das Angebot des VN auf Abschluss einer VK bei vorheriger VK-Schadensmeldung natürlich tunlichst ablehnen wird.


    Und warum sollte der Gesetzgeber derart in die Privatautonomie eingreifen? Dem ist nur eine Absicherung des Unfallgegners im Bereich der Pflichthaftpflicht wichtig...


    Hier mal der entsprechende Passus aus den aktuellen AKB der HUK24:




    Quelle: http://www.huk24.de/pdf/kfz/HUK646P.pdf

    Ich habe nochmal eine Frage zum "Logistischen":


    Es geht hauptsächlich um die VK. Ein Fahrzeug ist jetzt bei der HUK versichert. Dort möchte ich kündigen, und damit zur HUK24 wechseln bei gleichem Leistungsumfang, also ebenfalls VK.


    Nun ist das ja mit der VK nach den meisten Versicherungsbedingungen so eine Sache, Schutz in der Fahrzeugversicherung besteht meist erst dann, wenn der Beitrag bei der Versicherung eingegangen ist.


    Ich möchte auf jeden Fall eine "Lücke" im Bereich der VK vermeiden, d.h. mein Fahrzeug soll bis 31.12. bei der HUK VK-geschützt und ab 1.1. bei der HUK24 VK-geschützt sein.



    Wann wird die HUK24 von mir die Beitragszahlung verlangen, wenn ich nächste Woche den Antrag stelle? Ich möchte auf jeden Fall bis 31.12. bezahlt haben, damit ab 1.1. Schutz in der VK/TK besteht.


    Ein vorläufige Deckungszusage scheidet bei einer reinen Onlineversicherung ja wohl auch aus.

    Zitat

    Original geschrieben von Novus
    Sorry für das Selbst Zitat, aber nun habe ich das Problem das sicher der Händler nicht mehr bei mir meldet. Wie würdet Ihr nun vorgehen?


    Du kannst bei ebay einen wesentlich von der Beschreibung abweichenden Artikel melden. Dann muss der Verkäufer Stellung beziehen.


    Du kannst du wenn die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist vom Kauf zurücktreten und das Geld über Paypal zurückbuchen lassen.


    Schreib dem Typen doch einfach mal, dass der Trafo so komisch heiß wird und dein Teppich schon Brandspuren hat und wie du dich jetzt weiter verhalten sollst ;)