So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich würde mich an deiner Stelle schon massiv geben die Hochstufung wehren. Du rufst einfach deine Versicherung an und sagst, sie hat bei dir einen Schaden verursacht. Solange alles unklar ist, zahlt erstmal keine Versicherung und gut ist. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben, erstmal hochgestuft zu werden.


    Dagegen ist wohl kein Kraut gewachsen. Die Huk, bzw. wohl jede Versicherung scheint rechtlich verpflichtet, bei einem gemeldeten Schaden hochzustufen...

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Dagegen ist wohl kein Kraut gewachsen. Die Huk, bzw. wohl jede Versicherung scheint rechtlich verpflichtet, bei einem gemeldeten Schaden hochzustufen...


    Hast du den Schaden denn bestätigt? Wir hatten hier doch einen anderen Thread da wartet noch jemand auf einen offenen Posten weil der Versicherungsgegner seiner Versicherung nicht bescheid gegeben hat. Es geht sich nicht ums Hochstufen, sondern darüber das du deine Versicherung gesagt hast, dass es okay sei. Solange deine Darstellung eine andere ist, zahlt in der Regel keine Versicherung mal eben so von sich aus.

  • Den Schaden habe ich natürlich nicht bestätigt. Auch mein Anwalt hat an meine Versicherung geschrieben, dass ich den Unfall nicht verursacht habe und sie auf keinen Fall zahlen sollen. Solange die Schuldfrage nicht abschließend geklärt ist, sind die Versicherungen rechtlich verpflichtet, hochzustufen! Das ist das Problem.


    Jetzt ist halt nur die Frage, ob ich bedenkenlos wechseln kann und mir dann bei der neuen Versicherung auch die mir zustehende SF anrechnen lassen kann, wenn auch erst in ein paar Wochen oder Monaten...

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Den Schaden habe ich natürlich nicht bestätigt. Auch mein Anwalt hat an meine Versicherung geschrieben, dass ich den Unfall nicht verursacht habe und sie auf keinen Fall zahlen sollen. Solange die Schuldfrage nicht abschließend geklärt ist, sind die Versicherungen rechtlich verpflichtet, hochzustufen! Das ist das Problem.


    Jetzt ist halt nur die Frage, ob ich bedenkenlos wechseln kann und mir dann bei der neuen Versicherung auch die mir zustehende SF anrechnen lassen kann, wenn auch erst in ein paar Wochen oder Monaten...


    Man wird bereits hochgestuft bevor etwas gezahlt worden ist! Solange jemand einen Schaden meldet der dich als verursacher beschuldigt, stuft die Versicherung dich hoch. Von nun an ist es dann aufgabe der Versicherung den SChaden abzuwehren. Das wird deine Versicherung wohl auch erfolgreich machen. Aber erst danach wirst du wieder zurück gestuft.


    Was das Thema Versichererwechsel angeht muss man eigentlich keine bedenken haben, die HUK wird der Allianz mitteilen sobald die Geschichte geklärt ist, das du nicht SChuld bist und der Vertrag in die alte SF Klasse einzustufen ist.


    So sollte es eigentlich laufen. Ich drück dir die Daumen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat


    Man wird bereits hochgestuft bevor etwas gezahlt worden ist! Solange jemand einen Schaden meldet der dich als verursacher beschuldigt, stuft die Versicherung dich hoch.


    Das würde ja im Umkehrschluss heißen ich rufe eine Versicherung an, nenne das Kennzeichen und behaupte derjenige sei Schuld. Und schon wird er hochgestuft. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.


    Das ist doch sicherlich von der jeweiligen Versicherung abhängig, oder? Denn ein Anruf oder ein Schreiben reicht doch nicht um jemanden hochzustufen. Ist ja unglaublich...

  • Die Versicherung ist verpflichtet, bei Verdacht eine Rücklage zu bilden, daher das hochstufen auch ohne endgültige Klärung. Sobald der Fall geklärt ist, wirst du wieder richtig eingestuft.

  • Ich habe nochmal eine Frage zum "Logistischen":


    Es geht hauptsächlich um die VK. Ein Fahrzeug ist jetzt bei der HUK versichert. Dort möchte ich kündigen, und damit zur HUK24 wechseln bei gleichem Leistungsumfang, also ebenfalls VK.


    Nun ist das ja mit der VK nach den meisten Versicherungsbedingungen so eine Sache, Schutz in der Fahrzeugversicherung besteht meist erst dann, wenn der Beitrag bei der Versicherung eingegangen ist.


    Ich möchte auf jeden Fall eine "Lücke" im Bereich der VK vermeiden, d.h. mein Fahrzeug soll bis 31.12. bei der HUK VK-geschützt und ab 1.1. bei der HUK24 VK-geschützt sein.



    Wann wird die HUK24 von mir die Beitragszahlung verlangen, wenn ich nächste Woche den Antrag stelle? Ich möchte auf jeden Fall bis 31.12. bezahlt haben, damit ab 1.1. Schutz in der VK/TK besteht.


    Ein vorläufige Deckungszusage scheidet bei einer reinen Onlineversicherung ja wohl auch aus.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Darum würde ich mir eigentlich keinen Kopf machen. Die Versicherungen sind ja laut Gesetzt verpflichtet zu Leisten wenn der Beitrag gezahlt wird. Egal wann die diesen Beitrag einholen! Selbst wenn man zB im Mahnverfahren steht ist die Versicherung nicht von der Leistung befreit. Sobald man die in diesem Fall die ausstehenden Beiträge geleistet hat, muss die Versicherung leisten! Onlineversicherung oder nicht, das ist egal.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • booner:
    machs ganz einfach, gib denen ne einzugsermächtigung.
    Dann hätten sie auf jeden Fall die möglichkeit das Geld abzubuchen, wenn sie das nicht tun ist es deren problem(wasserdicht) du bist dann auf der sicheren seite!


    Das was ht783 geschrieben hat stimmt hinten und vorne nicht. einfach mal §38 + §39 im VVG lesen....

  • Zitat

    Original geschrieben von butchooka
      booner:
    machs ganz einfach, gib denen ne einzugsermächtigung.
    Dann hätten sie auf jeden Fall die möglichkeit das Geld abzubuchen, wenn sie das nicht tun ist es deren problem(wasserdicht) du bist dann auf der sicheren seite!


    Das was ht783 geschrieben hat stimmt hinten und vorne nicht. einfach mal §38 + §39 im VVG lesen....


    Ich weiß definitiv, dass es bei einigen Versicherung so geregelt ist, dass vor Zahlung kein Schutz in der Fahrzeugverischerung besteht. Fährt man also mit dem neuen, frisch zugelassenen und eigentlich VK-versicherten Auto vom Hof des Händlers, setzt es gegen den Baum und hat den Beitrag (z.B. mangels Rechnung) noch nicht überwiesen, hat man Pech gehabt.


    Entweder weil zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch kein Versicherungsschutz in der VK bestand oder weil die Versicherung, sollte noch kein Vertrag über die Fahrzeugversicherung zustande gekommen sein, das Angebot des VN auf Abschluss einer VK bei vorheriger VK-Schadensmeldung natürlich tunlichst ablehnen wird.


    Und warum sollte der Gesetzgeber derart in die Privatautonomie eingreifen? Dem ist nur eine Absicherung des Unfallgegners im Bereich der Pflichthaftpflicht wichtig...


    Hier mal der entsprechende Passus aus den aktuellen AKB der HUK24:




    Quelle: http://www.huk24.de/pdf/kfz/HUK646P.pdf

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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