Beiträge von peterdoo

    Da nur noch etwas mehr als ein Jahr Zeit übrig bleibt bis zur Möglichkeit der freien Auswahl des Roaming-Anbieters, wird es für die Anbieter mit guten Roaming aber nicht optimalen Inlandstarifen sowieso eng. Wenn alles klappt und die EU-Verordnung umgesetzt wird, wird man dann den Anbieter nur noch nach den Inlandstarifen wählen und für Roaming einen anderen Roaming-Anbieter nehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens?)


    Führt die Verbraucherzentrale den Prozess erfolgreich, dann profitieren von der geänderten künftigen Rechtspraxis leider auch Bürger davon, die vorher solche gefügigen und unterwerfungsbereiten Meinungen vertreten haben wie du!! :rolleyes:


    Nachdem man Portierungen hinter sich hat, bei denen von einem hunderter Block nur eine Nummer angekommen ist und man als einzige "Ausrede" von den Beteiligten und BNetzA (damals noch mit anderem Namen) erfährt, dass man als einer der ersten Portierungsfälle auf die noch nicht ausgereifte Prozesse gestossen ist und nichts mehr zu machen wäre, ist man nicht mehr so empfindlich.


    Da es die Störungen schon seit längerem gibt und du weiterhin bei Telogic beharrst, ist dir die Nummer anscheinend gar nicht wichtig. Entsprechend niedrig könnte man den entstandenen Schaden bewerten. Jetzt durch eine absichtliche Verzögerung der Portierung den Schaden hochzutreiben und hoffen, diesen von Telogic erstattet/kompensiert zu bekommen, kann doch nicht ernst gemeint sein.


    Dass die Regelung des Portierungsentgeltes nicht optimal ist, kann man sicherlich behaupten. Wenn du jahrelang dieses "gefügig und unterwerfungsbereit" akzeptierst während es viele millionen trifft und erst dann schreist wenn es dich trifft, bist du vermutlich auch nicht viel anders als die anderen Bürger ;) Durch wenige Briefe an Telogic wird das System sicherlich nicht reformiert. Auch mit einer Klage einer Einzelperson mit dem Streitwert 25 Euro nicht.

    Das Portierungsentgelt beim Verlassen von Telogic hat man eigentlich mit der Annahme der AGB/Preisliste bewusst akzeptiert.


    Bei jedem Anbieter kann es dazu kommen dass der Vertrag entweder vom Kunden oder vom Anbieter mal gekündigt wird. Somit wird jeden früher oder später das Portierungsentgelt treffen wenn die Rufnummer erhalten bleiben soll.


    Man kann es einem Anbieter nicht verbieten, die Dienste einzustellen. Das Telogic das ohne rechtzeitiger Ankündigung tut, ist sicherlich falsch, hat aber meiner Meinung nach nichts mit dem Portierungsentgelt zu tun. Es geht bei der Portierung nur um die Zuordnung (Papier/Datenbank) der Rufnummer zu einer Person und diese ist ja bei Telogic selbst ohne Netz und ohne Erreichbarkeit weiterhin gegeben.


    Ich glaube, eine Dienstleistung (du schreibst: elektronische Leistungen) kann man nicht besitzen. Bin aber kein Rechtsexperte.

    Zitat

    Original geschrieben von stefsch
    Wenn klar ist, dass die Nummern im bisherigen Netz nicht mehr geschaltet sind, brauch der neue Anbieter ja nur noch in der Portierungsdatenbank nachschauen ob es eine Ex-Telogic-Nummer ist (und sich eventuell einen Screenshot mit Namen und Tel-Nummer aus mysolomo schicken lassen) um die Nummer dann im neuen Netz freizuschalten. Am besten wäre es, dieser Vorgang würden dann so von der BNetzA "angeordnet". Das "Recht an der eigenen Telefonnummer sollte auch bei einer Insolvenz weiterbestehen....


    Wenn auf der Nummerngebenden Seite niemand die Herkunft/den Besitzer der Nummer ordentlich ermittelt, gibt es viel zu viele Möglichkeiten für die Probleme. Die Nummern könnten an falsche Personen oder unangefordert an andere Provider gehen. Die einzig gültige Datenbank ist vermutlich die vom Telogic. Ob nach der eventuellen Liquidation überhaupt noch jemand auf diese zugreifen kann/darf ist fraglich.


    Zitat

    Original geschrieben von stefsch
    ...noch besser wäre es aber die BNetzA würde die "Wiederzusammenschaltung" der Netze anordnen bis klar ist was hier eigentlich vorgeht.


    Es handelt sich hier um keine unersetzbare Grundleistung. Jeder kann sich innerhalb von Minuten eine Ersatz-Handynummer beschaffen.


    Es gab doch in der Vergangenheit schon Fälle, bei denen die Rufnummernblöcke an die BNetzA zurückgegeben wurden, obwohl es in denen noch aktive Nutzer gab. Oder solche, in denen die BNetzA die Blöcke abschaffte oder neu nummerierte.

    Müsste bei Case 3 E-Plus nicht den übernommenen Kunden mangels neuen Vertragsabschluss vorerst die bisherigen Konditionen anbieten inkl. Kunden-Saldos? Erst danach können die Kunden über eine Änderung der Konditionen und der AGB mit einer bestimmten Vorlaufzeit benachrichtigt werden. Die bisherigen Konditionen wird E-Plus vermutlich nicht anbieten wollen/können.


    Vielleicht meintest du mit Case 3 einfach eine vereinfachte Version vom Case 1 mit der Portierung zu den normalen E-Plus prepaid Tarifen ohne Kartentausch? Wobei ich das mit der kostenlosen Portierung nicht so einfach sehe. Jemand muss irgendwo sitzen und überprüfen, ob die Nummer auch wirklich dem gehört, der die portieren will.

    Wie man aber auf dem ersten Bild auf der oben verlinkten Seite sieht, gibt es Chips mit 8 größeren Kontaktflächen (blau) und solche mit 6 (o2). Dabei sind die 6 Flächen bei den beiden Chiparten auf der gleichen Position relativ zu den SIM-Kartenkanten. Die Mitte des Chips ist bei den beiden Arten aber nicht auf der selben Stelle der 6 verwendeten Kontakte. Bei der sechser Karte liegt diese in der Mitte der mittleren Kontaktreihe. Bei der achter Karte zwischen den beiden mittleren Kontaktreihen.


    Das heißt dann, dass wenn der Chip mit der Schablone mittig überdeckt wird, die Kontakte je nach der Kartenart unterschiedlich weit von den Kanten liegen und u.U. die SIM-Karte vom Kartenleser im Handy nicht erkannt wird.


    Da ist mir die folgende Anleitung schon lieber, da es dort steht, wie viele mm auf jeder Seite abgeschnitten werden sollten: http://www.solutios.com/simcutting/

    Re: August Junker, 1905: "Beim Hundemetzger" :-)


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Das erklärte Ziel der BNetzA ist ja vorgeblich, Unterbrechungen bei Portierungen möglichst minimal zu halten. Daraus folgt zwanglos, dass Unterbrechungen OHNE Portierung erst recht zu unterbleiben haben. :cool:


    Da stösst man dann aber auf das bekannte Problem: wie bestrafft man jemanden oder wie überredet man den zur Besserung, wenn der sowieso schon (fast?) Pleite ist und vermutlich die Angestellten nicht mehr halten und bezahlen kann? Wenn der Betrieb aus finanziellen Gründen stockt, hilft nur eine Finanzspritze. Die kann BNetzA sicherlich nicht besorgen. Eine entnahme der Lizenz würde den Kunden nichts bringen.