Man sollte bei Plex (xbmc) bedenken, dass es sich um ein nicht-kommerzielles Projekt handelt und den Entwicklern etwas Zeit lassen. Man kann nicht erwarten, das mit dem Marktstart eines neuen Betriebssystems auch sofort alle Anwendungen in vollständig überarbeiteter Versionen zur Verfügung stehen.
Ich möchte daher dafür plädieren, der Lion-Plex-Kombi eine 2. Chance mit entsprechender Geduld einzuräumen.
Allen Ungeduldigen sei solange der Betrieb unter Snow-Leo ans Herz gelegt ![]()
Beiträge von Gallium
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... und aus eigener Erfahrung und als TE kann ich die Empfehlung hinzufügen:
Lass das ruhig vodafrank machen. Er ist offensichtlich ein Könner seines Faches und hat das bei mir top geregelt :top: -
bei mir hat's 4 Tage gedauert... dürfte aber auch bankabhängig sein.
AufladeKarten sind IMHO die schnellere und bessere Alternative - auch unter dem Aspekt der Weitergabe nicht mehr genutzter Karten. Aufladecodes kann man übrigens auch im Netz kaufen
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Natürlich ist die anteilige Provision bei einem Allnet-TArif geringer als bei einem mit hauseigenen Flats. Für letztere entstehen dem ANbieter kaum Kosten (außer eigene Infrastruktur zu unterhalten).
DAher war mein Vorschlag, das Wunschhandy über einen Vertrag hoher Provision zu 'finanzieren' und den eigentlichen Wunschtarif so preiswert, wie möglich (ggf mit Auszahlung) auszusuchen.Damit kostet bei derzeitiger Zusammenstellung ein iP4s 560,- und der o2 on 400,- (über 24 Monate gerechnet)
---> macht zusammen 960,-Eine Angabe ohne USt ist völlig in Ordnung, wenn man sie konsequent überall macht. Bei Deinem Angebot wird aber brutto und netto durcheinander gewürfelt, was die Sache nicht unbedingt übersichtlich macht.
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Meinst Du mit Airprint die Airports von Apple? ...Lasergerät?
Muss die Airprint-Fähigkeit im Gerat fest installiert sein oder wären auch Module für Dich akzeptabel?
Mein Epson hat beispielsweise 2 Erweiterungsschächte, wo man verschiedene Module einstecken kann. -
Mephisto
Ich darf mich da gern nochmal zitieren, da Du das vermutlich übersehen hast:ZitatIch wollte damit prinzipiell darstellen, dass es eine sehr große Zahl von Fällen gibt, bei denen es gar keinen Schaden für die Rechteinhaber gibt. Es sollte nicht Dein Mitleid für Hartz IV geweckt werden, sondern deutlich werden, dass diese Käufer nie etwas gekauft hätten - egal ob es das illegal gibt oder nicht.
Es ist also kein Geschäft entgangen und demzufolge auch kein Schaden entstanden. (zumindest nach deutschem RechtÜber meine persönlichen Wertungen zu Kim und KTG darfst Du gern in meinem Post weiter oben noch mal schauen :apaul:
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Dass ich die Karten verschenken will, ist ganz ernst gemeint, da ja schließlich noch Restguthaben drauf ist und viele Kids sich auch feuen, überhaupt eine zu haben. Es wird also nix vergeudet

Die fertig geladene Karte einfach aus der Schublade zu holen und zu starten, hat einfach einen echten Komfortwert.
Kollegen mit Unverständnis für die Wirkungsweise einer dropbox o.ä. können mich so nicht mehr schocken :top:Es gibt Zeiten, da habe ich auch mal fast 10GB pro Monat verbraucht, in anderen Monaten nicht mal 2,5GB. So gesehen habe ich auch kein schlechtes Gewissen, da der Anbieter unterm Strich immer noch Monate mit mehr Gewinn bei mir hat (ich unterstelle mal, dass die Provider nach tatsächlicher Datenmenge abrechnen)
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Und Du hast es nicht als "Hier ist kein Schaden entstanden..." dargestellt sondern so wie Du es rübergebracht hast war es nichts anderes als eine lahme Rechtfertigung das eigene rechtswidrige Verhalten zu verteidigen.Meine Motivation ist eher, das Augenmerk auf den Kern des Problems zu lenken:
Das Gesetz nach dem hier geurteilt wird, stammt asu dem vorigen Jahrhundert, als es noch kein Internet gab...
...und beispielsweise Frauen kein Wahlrecht hatten ...
....und das Geschäftsmodell der Plattenindustrie geboren wurde.Für mich geht es nicht um Rechtfertigung sondern Verständnis dafür, dass Leute versuchen einem Anachronismus auszuweichen. Wenn dann Leute, wie DotCom daraus Kapital schlagen können ist das traurig genug aber eben in der weltfremden Art und Weise begründet, wie die Plattenfirmen von damals noch heute arbeiten.
...und wenn wir schon bei den Latainern Anleihe nehmen, dann sollte für DotCom gelten: in dubio pro reo :top:
Zitatselbst dem Staranwalt wird die Sache wohl zu heikel:
Aus Deinem Link geht aber hervor, dass der Staranwalt bereits für die 'Gegenseite' arbeitet. Die zahlen vermutlich noch besser :mad:
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Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Warum nimmst Du keinen DSL-Anbieter mit 1monatiger Laufzeit und telefonierst mangels VoIP-Fähigkeiten über Mobilfunk?
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ChickenHawk
Es ging nicht darum, heraus zu suchen, ob das eine oder andere Beispiel hinkt.
(genau wie Deine Beispiele: Aussagekraft von Filmtrailern, legale Empfangsmöglichkeit von "einschlägigen Radio/TV-Stationen" usw)Ich wollte damit prinzipiell darstellen, dass es eine sehr große Zahl von Fällen gibt, bei denen es gar keinen Schaden für die Rechteinhaber gibt. Es sollte nicht Dein Mitleid für Hartz IV geweckt werden, sondern deutlich werden, dass diese Käufer nie etwas gekauft hätten - egal ob es das illegal gibt oder nicht.
Es ist also kein Geschäft entgangen und demzufolge auch kein Schaden entstanden. (zumindest nach deutschem Recht)
Ich mag auch nicht mit unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil andere Mitmenschen dasselbe Medium für rechtswidrige Dinge nutzen. (wie immer man 'rechtswidrig' global definieren mag)
Nur weil sich Terroristen in einer Telefonzelle zum Bombenanschlag verabreden, bin ich kein Terroriest, weil ich in einer Telefonzelle telefoniere... und der Anbieter der Telefonzelle schon gar nicht
Zwischen KTG und DotCom gibt es übrigens noch den nicht unbedeutenden Unterschied, dass es zwei völlig verschieden Straftaten sind. DotCom könnte man vllt Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vorwerfen, wogegen KTG ein Hochstapler ist. Und die werden bei uns normalerweise mit Freiheitsstrafe 'bedacht'.