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Na hoffentlich findet nach dieser Blamage endlich mal ein Umdenken der deutschen Bevölkerung statt und es wird nicht wieder nur nach "Goldmedaillengewinnerimage" gevotet.
Ich hätte dem Knaben unabhängig von der Goldmedaille aber auch mit am meisten zugetraut, da ich von einem Judoka jedenfalls ein ausgsprochen hohes Maß an Geschicklichkeit und Körperbeherrschung erwarte - davon brauchte man bislang aber auch nicht allzu viel (beim Faß drehen wars allerdings ein wenig peinlich).... 
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Ich schließe mich Fradi an: Sofern Deine Schiwegermutter die Erbschaft nicht ausgeschlagen hat, tritt Sie als Erbin in die Verträge des Schwiegervaters ein.
Wenn man davon ausgeht, dass die beiden zusammengelbet haben und Deine Schwiegermutter keinen eigenen Vertrag hatte, sehe ich auch keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Anders, wenn es plausible Gründe dafür gibt, weshalb der Vertrag keinerlei Nutzen mehr für Deine Schwiegermutter hat.
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Original geschrieben von angelooo
hallo,
ich betreibe einen schnäppchenblog, seit einigen Wochen gibt es ein weiterer Schnäppchenblog, der einfach Artikel mit copy and paste bei mir kopiert und bei sich postet.
Kann man da irgendwie vorgehen?
Jedenfalls wenn der Artikel ein klenig mehr beinhaltet als " bei simyo gibts 5 € gratis- hier klicken", wird da urherheberrechtlich was zu machen sein. Auch ein Anspruch aus dem UWG wegen Übernahme fremder leistung kommt in Betracht.
Aber wie Brainstorm schon sagte: Lieber nicht selber machen. Wenn die andere Seite entsprechenden Background hat, kann da auch einiges schiefgehen...
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Original geschrieben von elknipso
Na ja, im Prinzip ist es ja ein 1000% klarer Fall dass ich im Recht bin.
Das haben schon viele gedacht. 
Aber im Ernst: Wenn es gar keine Einwände gibt, kann man es sicher ohne Anwalt versuchen. Nicht vergessen, Zinsen mit zu beantragen (5 % über Basiszins), damit sich die Warterei auf das Geld wenigstens lohnt.
stanglwirt
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Ich denke auch, daß das Amtsgericht (Mahnbescheid) das ganze sogar ablehnen und aufs Arbeitsgericht zwecks Zuständigkeit verweisen würde.
Es gibt einen eigenen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid - mit dem normalen "amtsgerichtlichen" würde man eher auf die Nase fallen. 
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Das kommt wohl darauf an, was Du danach mit Deiner Cousine vorhast. 
Solange es keinen Vertrag mit Deiner Unterschrift gibt, brauchst Du Dir wenig Sorgen zu machen. Die Frage ist dann, ob Du Deine Cousine in die Pfanne hauen willst (wobei es sicher nicht unwahrscheinlich ist, dass die Company nachvollziehen kann, wer den Vertrag damals angenommen hat).
Ich würde vielleicht einfach mal im Vorfeld bei Deiner Cousine anrufen und Sie fragen. Vielleicht kann sie - sofern sie es wirklich war - da ja im Vorfeld auch noch ein wenig die Wogen glätten, bevor es für sie richtig unangenehm wird.
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Irgendwas vergisst man ja immer dazuzuschreiben. Sorry, ich suche den Preis für ein neues 6630.
Ich habe gerade mal im Biete & Tausche Forum gestöbert. Danach würde ich mal einen Neupreis im bereich 150-200 € vermuten. habe aber nichts dagegen, wenn das noch jemand bestätigt (oder auch widerspricht).
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Hallo,
weiss von Euch jemand, was ein Nokia 6630 (silber/metallic) im Februar 2007 ungefähr gekostet haben dürfte?
Nach Möglichkeit interessiert mich der "Standardpreis" - es muss kein SuperSchnäppchenSonderangebotspreis sein. 
Danke fürs Grübeln!
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Re: 1&1 oder Arcor Neuanschluß gesucht mit Bonus!
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ich bin zur Zeit bei Alice, dem meiner Meinung nach inkompetentesten Haufen, der mir in meiner Internetzeit je begegnet ist. Mit Onkel Pitt Werbung machen, aber einen User nicht einmal bei Problemen helfen können.
Solltest Du Dich für 1&1 entscheiden, wünsche ich Dir allerdings ebenfalls, dass Du niemals ein Problem hast (einmal googlen sollte Dir weiterhelfen...).
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Hmm, überlege ob ich es mal angehe.
Da die Anfechtung rechtzeitig erfolgt ist, dürfte das nicht ganz einfach werden...
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Original geschrieben von handy-sascha.de
bambi05
Bin nun im direkten Kontakt mit Dir. Habe meine AGB erst vor Kurzem kpl. durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen, nachdem ich abgemahnt worden bin.
Es ist sehr gut, dass Du Dich so gut damit auskennst. Ich werde die AGB in Abstimmung mit Dir und dem Rechtsanwalt so abändern, dass sie den Gesetzen entsprechen. Sicherlich gibt es in vielen Formulierungen Feinheiten, die sich über die Zeit geändert haben und daher aktualisiert werden müssen. Nicht jeder Rechtsanwalt ist immer auf dem neusten Stand aller Gesetze. Genau diesen Teil werde ich nun ändern. Wenn noch jemanden etwas auffällt, kann er mir am Besten eine e-mail (an anfrage33 at momp de) senden.
sascha Ich hab die AGB gerade mal kurz überflogen und würde die ehrlich gesagt nochmal komplett überprüfen lassen. Ich schick Dir ne kurze PN mit 3-4 Stellen, die schon beim oberflächlichen Lesen als unzulässig auffallen...