Ja stimmt, ebenso schon Aldi-Süd Plastikflaschen bei Aldi-Nord abgegeben trotz anderer Färbung und Form und Pfand erhalten.
Beiträge von Zappi
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Original geschrieben von Antwort
Wer ist eigentlich der Hersteller der Tassen (des Porzellans) in den McCafe´s? Das Logo unter dem Zeugs ist irgendwie ein "CM".
Tja, das ist das zweite Standbein unseres Chefs bei TT. In seinem Keller hausen Billiglöhner und töpfern was das Zeugs hält.
Zappi
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"ebend" oder "ebent". Das mag in Berlin noch angehen, aber selbt dort nervt dieser Ausdruck gewaltig.
Anderes most hated: der/die/das einzigste, grrrr!
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PS: Uneingeschränkt kann ich auch Stefans Liste von oben übernehmen.
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Wenn du kannst, versuche mal einen MDA compact 2 oder 1 (XDA mini) zu testen. Wenn es dir auf eine problemlose Kalenderfunktion ankommt, wirst du begeistert sein. Selbst ohne große Zusatzsoftware kannst du alleine mit Outlook zuverlässig und perfekt arbeiten.
Z.
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Na also, geht doch. Wie oben schon gesagt, kann die Zwangsvollstreckung dauern.
Z.
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EDIT:
:gpaul: -
Die Unterlagen, sprich den Titel braucht der Anwalt, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Originaltitel wird an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle übersandt. Wenn also die Zwangsvollstreckung läuft, hat der Anwalt den Titel u.U. derzeit gar nicht und kann sie dir auch nicht zur Verfügung stellen.
Die Zwangsvollstreckung kann derzeit leider sehr lange gehen, da die Gerichtsvollzieher überlastet sind. Wartezeiten von einem halben Jahr sind nicht selten. Es muss daher nicht nur am Rechtsanwalt liegen.
Der Anwalt kann dir das alles jedoch auch recht leicht mitteilen oder erklären, insofern habt ihr ein Kommunikationsproblem...

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PS: Würde nochmal versuchen, den RA telefonisch zu erreichen bevor du zur RA-Kammer gehst und dich beschwerst. Es bringt dich im Zweifel eh nicht weiter.
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Original geschrieben von Diet
(...)
Denkt mal drüber nach!Gruß, Diet
Das mag moralisch die richtige Einstellung sein für alle Fälle der korrekten Messung.Für die anderen Fälle der falschen Messung gilt dies alles nicht. Da brauch ich nicht darüber nachzudenken. Statistiken, so es welche gibt, kenne ich nicht. Falschmessungen kommen einem in der Berufspraxis schon gelegnetlich unter.
Z.
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Original geschrieben von VFBler
Meine Erfahrung mit den Behörden in so einem Fall sind sehr positiv. Bei mir ging es auch einmal um ein Fahrverbot.Spiele von Anfang an mit offenen Karten und lasse diese Diskussionen ob das Meßgerät auch richtig eingestellt ist etc. um das Verfahren hinauszuzögern. Hier kommst Du von zehntel ins Tausendstel. Das ist (entschuldige das Wort) korrintenkackerei !
Nur seltsam, dass dadurch oft Fehler der Beamten bei der Messung aufgedeckt werden und der Betroffene dann häufig weder ein Bußgeld noch ein Fahrverbot kassiert.Zitat
Ich bin wie folgt (erfolgreich) vorgegangen: Nachdem ich geblitzt worden bin und auf dem Tacho die Überschreitung gesehen habe, habe ich gleich am selben Tag ein Brief an die Behörde aufgesetzt. In diesem Brief habe erklärt warum ich die Geschwindigkeit nicht eingehalten habe. Die Wahrheit schreiben, auch wenn es absichtlich war daß Du zu schnell unterwegs warst. Genauso schreibe auch daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und künftig Besserung geloben wirst. Dann schreibe daß Du die „Strafe“ akzeptieren“ wirst und Frage höflich nach ob die Möglichkeit besteht, sofern es sich um ein Fahrverbot handeln sollte, diese im Zeitraum xxxx anzutreten.Damit habe ich Erfolg gehabt und konnte das Fahrverbot verlegen. Denn es gibt auch Behörden die nicht nach Vorschrift arbeiten.
In deinem Fall hat die Behörde strikt nach Vorschrift gehandelt, da sie ohne selbige zu überschreiten stets "erlauben " kann, dass der Führerschein innerhalb von 4 Monaten abgegeben wird.Du hast dich korrekt gegenüber der Behörde verhalten und diese war korrekt zu dir. Erreicht hast du - mit Verlaub - nichts.
Zitat
Wichtig ist daß Du dein Fehlverhalten einsiehst und nicht Kleinigkeiten suchst das anzuzweifeln oder absichtlich nach hinten zu schieben und die Strafe akzeptierst. Denn wenn Du zu schnell warst, dann warst Du zu schnell, das ist Fakt !PS: Gleich mit dem Anwalt kommen um ein Fahrverbot „zu verschieben“ halte ich für nicht angebracht. Wenn ich der Sachbearbeiter in so einem Fall wäre dann würde ich es erst recht nach Vorschrift machen und auf einen Rechtsstreit anlegen. Mit jeder Behörde kann man reden, zumindest ist das meine Erfahrung !
Wenn gegen den Bescheid nichts unternommen werde kann, mag es richtig sein, Einsicht nach außen zu zeigen. Vorher kann man doch seine Rechte wahrnehmen. Sollte die Messung nicht korrekt sein, braucht man die Strafe ja nicht zu akzeptieren. In diesem Fall war man halt eben nicht zu schnell, das ist ebenso Fakt.Das Verhalten gegenüber der Behörde ist im Endeffekt völlig irrelevant. Die arbeiten stets nach Vorschrift und zu entscheiden haben die schließlich auch nichts. Nach Einlegung des Einspruchs entscheidet der Richter über den Einspruch!
Bei so viel Quatsch wie in diesem Thema schon wieder drin steht, bleibt nur zu hoffen, dass aufgrund dieser "Ratschläge" hier jedenfalls keiner handeln wird.
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Die maus wird zusätzlich gebraucht.2.
Die "Karte", die drin steckt ist wohl ein Dummy
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Alle Empfehlungen zu Karten sind relativ. Manche gehen, manche nicht. Da alle Marken sich unterschiedlichen Herstellern bedienen, kann es durchaus vorkommen, dass die eine 1 GB vom Hersteller XY geht, die andere 1 GB von XY nicht geht (Schwankungen in der Qualität).Es funktionieren teilweise 2 GB-Karten -> ausprobieren.
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Die Anzeige der GPRS-Verfügbarkeit löst imho keine zusätzlich Kosten aus (kann aber vom Vertrag abhängen).5.
? Ist eine Einstellungssache6.
Mann kann ein Hard-Reset machen und zu einem bestimmten Zeitpunkt vor vollständiger Neuinstallation noch zusätzlich ein Soft-Reset (drücken der entsprechenden Tastenkombis). Ob das bei deinem Gerät geht, weiß ich ehrlich gesagt nicht.7.
weiß ich nichtDas spezielle Forum kann zu allen Fragen weiterhelfen.
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