Um welche Spendetest-App handelt es sich denn?
Hast du eine Werbefreie App gekauft, oder die Spendetest-App durch einen InApp-Kauf werbefrei gemacht?
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doppelpost
ifixit.com hat dem HTC ONE M7 schlechte Karten bei Reperaturversuchen ausgestellt. Ein Akku-, LCD, oder Glastausch ist nicht möglich.
Quelle: http://www.golem.de/news/ifixi…eparieren-1303-98449.html
Da wird immer über Appe geschimpft, aber bei Apple ist der Akku in fünf Minuten getauscht. Auch ein Display oder Glastausch ist beim iPhone kostengünstig möglich.
Das HTC ONE scheint dagagen ein Wegwerfartikel zu sein.
Ich habe bei eBay Kleinanzeigen schon sehr viel Geld versenkt. Aber dafür auch schon riesen Schnäppchen geschlagen. Im gesamten gesehen bin ich im Plus.
Mit der Zeit lernt man Totalverluste gering zu halten. Man eignet sich Tricks an um Betrug schon vorab auszufiltern. Und trotzdem greife ich noch große Schnapper ab. Da denk ich mir, ok die Kohle ist weg und dann komt doch völlig überraschend die Ware.
eBay Kleinanzeigen ist für mich wie Lotto spielen, nur das die Chance zu gewinnen um ein Millionenfaches höher ist. Für mich hat das ein klein wenig Spielsuchtcharakter. Man weiss vorher nie ob man die Ware auch erhält.
Aber man muss schon eine zeitlang mitmachen um ein Gespür für das Ganze zu bekommen. Die Regel: Akzeptiert keine Abholung = Betrüger ist völliger Schwachsinn.
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Also legal ist da ja schonmal gar nichts dran, weil die ganze Problematik ja nur durch eine Straftat des Vodafone-Mitarbeiters entstanden ist.
Und wenn der Shop-Mitarbeiter mit dem ursprünglichen Verkäufen identisch sein sollte (ich verstehe die "Betrugsmasche" hier so, dass der Mitarbeiter die Nummer 2x verkauft hat), dann kann ich mir zumindest von dem den Kaufpreis als Mindestschaden zurückholen.
Dadurch dass kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kommt, hast du weder einen Schaden der dir entstanden ist, noch kannst du das bezahlte Geld zurückfordern/einklagen.
Es wurde in dem genannten Fall keine Rufnummer zweimal verkauft.
ZitatOriginal geschrieben von flensi
Das würde im Klartext heißen,das ich meine ursprünglichen Vertragsunterlagen(Prepaid oder Postpaid) ein Leben lang aufbewahren müsse,ggf. meine Erben ebenso um nachzuweisen das die Rufnummer wirklich mal mir gehörte?
Im Falle eines Falles wird ein Rechtsanwalt, oder du selbst, vom Provider sicherlich ein Schreiben anfordern können in dem der Provider bestätigt dass du rechtmäßiger Besitzer der Rufnummer warst.
ZitatHeißt das, eine käuflich erworbene Rufnummer kann einem wieder abgenommen werden und man kann nichts dagegen tun?
Nicht wenn du sie legal erworben hast. Heisst: Kauf einer PrePaid-SIM oder abschließen eines Vertrages mit einer bestimmten Rufnummer.
Laut der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TVN) ist der Handel mit Rufnummern in Deustchland verboten. Wer eine VIP-Rufnummer kauft jedoch aber keine Gegenleistung bekommt, hat Pech gehabt. Es kam kein Kaufvertrag zustande.
Das Landgericht Düsseldorf dazu:
Zitat"Wenn dieser Handel gleichwohl betrieben wird, so ist der 'Wert', den derartige Rufnummern auf einem gesetzlich untersagten Markt repräsentieren mögen, durch das Zivilrecht nicht geschützt."
Zivilrechtlich kann der Käufer nichts unternehmen, da der Kauf nach gesetzlichen Vorschriften gar nicht statttgefunden hat. Der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer ist unwirksam.
Zitat"Es kann daher auch nicht ein möglicher Kaufpreis zur Rückerlangung der Nummer, der nach den gesetzlichen Vorschriften überhaupt nicht vereinbart und gezahlt werden dürfte, als Schaden (...) geltend gemacht werden."
Urtreil des Landgerichts Düsseldorf: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…8_10_Urteil_20120720.html
ZitatZwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Kläger die Rufnummer von XXXXXXX und / oder XXXXX gegen Zahlung eines erheblichen Geldbetrages (4.666 Euro) erlangt hat. Dieses Vorgehen verstieß gegen das Verbot des Rufnummernhandels gemäß § 4 Abs. 5 S. 2 der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV).