Beiträge von mondlaub24

    Der SIM Kartentyp alleine hat aber noch keine Aussagekraft. Man muss das Endgerät dazu nennen.


    Ich hab beispielsweise 2 O2 Genion S Verträge mit dem "gleichen" Kartentyp.


    Dennoch wird in einem Motorola E770 V beim der einen Karte nur O2 angezeigt, egal
    in welchem Netz ich mich aufhalte.


    Bei der anderen Karte wid O2 bzw. EPlus angezeigt.


    Die Unterscheidung, in welchem Netz ich mich befinde, kann ich nur durch Anwahl einer
    "falschen" Nummer treffen. O2 Netz ... Systemansage Nummer nicht vergeben ...
    EPlus Netz ... Systemansage mit der Option, sich mit der 118 irgendwas Auskunft verbinden zu lassen.

    So ganz erschließt sich hier der Sinn für mich nicht.


    O2 hat angekündigt, im kommenden Jahr LTE ohne Roaming (wie auch immer das gehen soll)
    zusammenzulegen aber bei GSM alles so zu belassen wie es ist. Diese Aussage hat für mich
    mindestens 1 Jahr Gültigkeit.


    Ansonsten hätten sie ja temporäres GSM Roaming im Zuge der Netzzusammenlegung angekündigt.


    Das Roaming ist ja nicht für lau zu haben. Für so ein Projekt müssen personelle Kapazitäten
    an anderer Stelle eingespart werden. Da ist nix mit mal so eben ein Roaming Bit für ein paar Millionen Kunden setzten und gut.

    Keine Sorge, den Einsatz von Reizgas behalte ich dem "entsprechenden Personenkreis"
    vor. Anschließend braucht sich derjenige auch nicht mehr einer Auseinandersetzung
    bzgl. unterschiedlicher Rechtsauffassung auseinanderzusetzten ... in diesem Fall
    würde ich die Sache auf sich bewenden lassen und meiner Wege ziehen.


    Jetzt weiß ich, warum ich mein Selbstverteidigungsspray immer bei mir habe ... höhöhöhö

    (oder aus deiner Sicht betrachtet falsche) drinsitzt


    Na ja, kommt drauf an ob der andere schonmal Erfahrung mit CS Reizgas gemacht hat oder
    diese Erfahrung noch machen will.


    Mal gucken ob der "falsche" dann nicht genau der "richtige" für mich ist ....

    Na dann wünsch ich Dir mal einen guten Anwalt der Dir beweisen kann, dass Du mich
    durch das Anfahren mit dem PKW
    1. nicht verletzt hast
    2. keiner Drohnung mit physischer Gewalt ausgesetzt hast.


    Bei sowas ist nicht nur ganz schnell mal der Lappen weg wegen fehlender Eignung der Führung eines KFZ im öffentlichen Strassenverkehr sondern auch mal schnell eine kleine Freiheitsstrafe.



    Aber nochmal zum Thema Nötigung .. nach der von mir gefundenen Defintion kam das gar nicht Frage, weil ich der Dame weder physisch noch psychisch gedroht habe.
    Im Gegenteil, den Tatbestand der Nötigung seh ich mehr auf meiner Seite ...




    Nach dem § 240 StGB begeht eine Nötigung, "wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt". Allein der Versuch dazu ist strafbar.


    Ob ein verkehrswidriges Verhalten eine Nötigung darstellt, hängt entscheidend davon ab, ob das Verhalten, welches einem anderen Teilnehmer aufgezwungen werden soll, sich als Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt. So ist das Ausbremsen nach der Rechtsprechung als Gewalteinwirkung anzusehen. Wer einen nachfolgenden Fahrzeugführer durch grundloses Bremsen oder durch einen überraschenden Fahrbahnwechsel zum Bremsen zwingt, bereitet ein physisches Hindernis und handelt daher mit Gewalt.


    Eine Nötigung im Straßenverkehr im Sinne des § 240 StGB kann zum Beispiel durch Zufahren auf eine Person, um sie zur Freigabe eines Parkplatzes zu veranlassen, ebenso begangen werden wie durch zu dichtes Auffahren und Aufblenden, um den Vordermann etwa von der Uberholspur zu drängen.




    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/noetig…senverkehr/#ixzz3b6DCZEkb

    Ach ja wegen der 30 Minuten ... erst meine die Dame, ich solle die Polizei rufen - hatte aber kein Handy dabei ... dann ging sie in so ne türkische Dönerbude und hat sich was zu trinken bestellt und mit dem Besitzer gegen mich geblafft ... und dann ohne das ich es mitbekommen habe doch die Polizei gerufen, was mir natürlich erstmal entgegenkam. War ne schöne Show zu sehen, wie die 2 unberechtigt parkenden türkischen Mitbürger ihre PKWs 5 Minuten vor Eintreffen der Uniformierten mal ganz schnell aus der Fussgängerzone ENTFERNTEN !


    Die hatten wohl schon mit Ärger gerechnet ...

    AFAIK dürfte dich die Person mit dem Auto sogar langsam und vorsichtig zur Seite schieben. Zumindest aus Parkplätzen ist das erlaubt.


    Ich weiss ja nicht in welchem Unrechtsstaat Du Deinen Führerschein gemacht hast aber hier in Deutschland landest Du mit so einer Rechtsauffassung mal ganz schnell Da wo Du hingehörst -
    im Knast. Wo Du für mich hingehörst darf ich hier leider nicht genauer erörtern, da das gegen die Regeln dieses Forums verstossen würde.


    Aber Du hast es ja schon selber angedeutet .. "Blöderweise ist dann immer der blöde Ausländer schuld"


    Allen Rechtsverdrehern hier muss ich jetzt mal leider ganz arg enttäuschen - eine Personalienaufnahme durch die Beamten fand nicht statt ... insofern ist nix mit Anwalt
    und Nötigung etc., was ja eh eingestellt würde.

    Ich glaub es hackt ja wohl !


    Mir sollten die Kosten für die Einsatz aufgedrückt werden ? Was für ne verquerte Rechtsauffassung ist das denn ?


    Wieso Fussgängerzone - wenn wir eh drin ohne Konsequenzen fahren können - egal ob Sonntag, Fahrverbot hin oder her ..... wer hält sich denn schon an SCHRITTGESCHWINDIGKEIT ... manchem hier würde ich für sowas mal dauerhaft den Führerschien entziehen.


    Beim nächstenmal weiß ich was ich mach - da wird wird mal angedeutet, dass mir der Fahrer
    mit dem PKW über den Schuh gefahren wäre - laut rumgeschrieben vor "Schmerzen" - dann wirds richtig übel für solche Roudis !


    Tatbestand der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit Verkehrsordnungswidrigem Befahren einer Fussgängerzone ...


    Mal gucken was mein Vorredner sich jetzt aus den Fingern saugen will .....


    *****diese Nötigung ist eine Straftat ... jo, das hat der Beamte auch gemeint.
    Und das versteh ich aber sowas von überhaupt nicht !!!


    Wenn mir ein Auto entgegenkommt muss ich als Fussgänger Platz machen, damit
    die Autofahrerin Ihren Interessen nachkommen kann geradeauszufahren ????


    Genauso, wie ich zur Seite gehen könnte kann die Fahrerin den Rückwärtsgang einlegen.
    Der Fahrerin ist nicht zuzumuten, rückwärts zu fahren, aber ich begehe eine Nötigung ?


    Interessant in welchem Rechtsstaat ich hier lebe !?

    Hallo Leute,


    heute war mal wieder so ein Tag - und ich hatte verdammt schlecht Laune.


    Also ich durch die Stadt - Fussgängerzone - mit Fahrverbot am kompletten Sonntag ..
    seh ich glatt 6 ! Autos parken.


    Dann mir so ne Tante mit ihrer Kiste entgegengekommen. Ich mich demonstrativ vor ihr
    Auto gestellt. Na ja kam wie`s kommen musste - sie wollte nich zurückfahren und ich
    bin keinen Schritt zur Seite. Halbe Stunde gewartet auf die Kollegen von der Polizei.


    Meinten die, die Dame hätte einen Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, aber mich
    könnte Sie anzeigen wegen NÖTIGUNG !


    Ich muss mich also in der Fussgängerzone erst überfahren lassen, damit der andere
    mal mehr als 15 Euro Bussgeld bezahlen muss. Hallo ?? Gehts noch ?


    Wenn man sich ne halbe Stunde in die Fussgängerzone stellt und damit ein Auto
    am verkehrswidrigen Befahren hintert - wohlgemerkt, die Dame hätte problemlos den Rückwärtsgang einlegen können - dann bin ich schuld ?????


    Hallo ????