du scheinst ja nicht viel vertrauen in deine mitmenschen zu haben :confused:
ich möchte hier auch keine diskussion vom zaun brechen, mit viel juristischen geblubber, bei der am ende sowieso nichts herauskommt.
aber ich(persönlich) denke, so einfach kann man es sich nicht machen, gleich von arglistiger täuschung zu sprechen.
zwei dinge:
1. die homezoneabfrage bestätigt dem verkäufer die homezonefunktionalität
2. der verkäufer kann bei einem neuen akt. gerät, entsprechend den gsm parametern, von funktionalität ausgehen.
dann so die schlussfolgerung, sollte es der kunde empfang u. keine probleme haben!
was soll der verkäufer, deiner meinung nach, denn machen:
[sarkasmusmodus an]
A. darauf hinweisen?!? "also sie könnten dort möglicherweise keinen empfang haben... "
(anm.: was er nicht wissen kann! aber mehr im bsp. B.)
"das ist ja super" da wird der kunde jubeln u. sagen "...danke ich schliesse diesen vertrag trotzdem ab.. ... sollte es nicht gehen zahle ich natürlich weiterhin die grundgebühr u. nach zwei jahren werde ich um weitere zwei jahre verlängern..."
B.der verkäufer bietet an: " so wir nehmen jetzt das handy u. fahren zu der angegebenen adresse prüfen ob es funktioniert! und wenn nicht wars ein schöner ausflug, u. jeder geht seiner wege!?!?!"
[sarkasmusmodus aus]
was ich damit sagen möchte man müsste sich vor ort befinden(u. es testen) um eine sichere aussage treffen zu können. das kann sich kein mobilfunkanbieter u. schon gar kein händler leisten!
dazu hat o2 unter anderem den hz check, zeigt er positiv kann davon ausgegangen werden das es keine probleme gibt.
wenn er weiss das dort probleme bestehen, ist es seine pflicht, das anzuzeigen!
aber die reine vermutung...
..ich vermute auch viel... 