Obwohl die Portierung an sich kostenfrei ist (§ 59 TKG), gibt es Dinge die du beachten solltest!
Wenn die Portierung scheitert oder sich verzögert, weil die Daten (z.B. der Name des Inhabers) nicht exakt übereinstimmen, muss der alte Anbieter dich weiterversorgen. Diese Weiterversorgung ist jedoch nicht geschenkt. Er darf dir für jeden Tag der Verzögerung die Kosten anteilig in Rechnung stellen.
Es gibt keine "stille" Portierung ohne Ankündigung. Der alte Anbieter muss zwingend über den neuen Anbieter ein Dokument erhalten (WPS Wechselprozess-Schnittstelle), in dem steht: "Kunde X kündigt und nimmt die Rufnummern A bis G mit."
Wenn es sich um wichtige Nummern handelt, sende dem alten Anbieter keine separate Kündigung, sondern lass das ausschließlich über den Portierungsantrag des neuen Anbieters laufen. Nur so ist sichergestellt, dass die Kündigung des Vertrags an die erfolgreiche Mitnahme aller Nummern gekoppelt ist.
Wenn dir die Erreichbarkeit egal ist und du keinen Nahtlosenübergang wünschst kannst du natürlich auch einfach kündigen und dann hast du 30 Tage Zeit die Rufnummern selbst zu portieren.