Die Identifikation wurde erfolgreich durchgeführt.
Laut deutschen GwG leider nicht und daran müssen sich die Banken halten.
Ich gebe dir mit deiner Kritik vollkommen Recht, das Problem der Bank ist halt das es ganz klare Richtlinien für eine abgeschlossene Identifikation gibt und bei eID darf kein leeres Adressfeld vorhanden sein, auch wenn die Adresse nicht notwendig ist, gilt die Identifikation dann nicht als Abgeschlossen. Da die Bank keine Bußgelder der BaFin riskieren möchte, ist das passiert was bei dir passiert ist.
Andernfalls müsste man sich bei einer Grenzkontrolle nicht nur mit Personalausweis oder Reisepass, sondern zusätzlich auch mit einer Meldebescheinigung ausweisen.
Nur das ein Grenzübertritt nichts mit dem Deutschen Geldwäsche Gesetzt für Banken zu tun hat.
Das ganze muss keinen Sinn machen, es muss sich nur strickt daran gehalten werden...
Warum geht das nicht in einer Gemeinde, die näher an meinem Wohnsitz liegt oder eine völlig beliebige,
Sollte auch gehen, ist dann aber eventuell mit einer Gebühr verbunden. Aber da musst du am besten mal Telefonisch oder per Mail anfragen, so genau weiß ich das nicht.
Ich halte das Verfahren der Bank trotzdem für fragwürdig.
Einiges am aktuellen Geldwäsche Gesetzt ist fragwürdig da sind wir einer Meinung.
Aber du kannst als einer der wenigen hier im Forum richtig zitieren und das finde ich echt gut![]()
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