Beiträge von lbo

    Das kann natürlich sein. M.M.n hätte das dann aber eindeutiger formuliert werden sollen. Ist das ING-Konto eigentlich auch für Selbständige nutzbar?

    Die AGB betreffen ja alle Konten der ING. Und natürlich kann ein Selbständiger dort auch ein persönliches Tagesgeldkonto führen, oder ein Depot.


    Und eine Änderung des Beschäftigungsverhältnisses wäre es ja auch, wenn jemand arbeitslos wird. Muss er das aktiv mitteilen? Er liefe Gefahr, dass die Bank den Dispo auf seinem Girokonto streicht, genau in dem Moment, wo er ihn womöglich am ehesten benötigt.

    Die ING will zum 1.11. ihre AGB ändern.

    Im Wesentlichen gibt es neue Verpflichtungen für die Kunden und neue Rechte für die Bank in Richtung KYC, also Geldwäscheprävention. So wird der Kunde verpflichtet, jede Änderung seines Beschäftigungsverhältnisses zu melden. Auf Anforderung müssen Belege für die Herkunft seiner Vermögenswerte vorgelegt werden. Im Verdachtsfall darf die ING das Online-Banking sperren.

    Ich kenne das in dieser Form von Revolut, nicht aber von Banken in Deutschland. Mir geht das auch eigentlich zu weit; es wirkt auf mich wie ein Generalverdacht gegenüber dem Kunden. Die Bank wird zur Hilfspolizei.

    Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, habe ich mein (derzeit eh ungenutztes) Tagesgeldkonto bei der ING jetzt gekündigt und werde bei der Gelegenheit auch ein paar Konto-Leichen bei anderen Banken schließen.


    Ist die ING hier Vorreiter bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen? Oder will sie sich nur maximal absichern? Müssen wir mit einer Welle von derartigen Vorschriften bei anderen Banken rechnen?

    Ja, Verivox scheint mit den Prozessen Probleme zu haben. Ich laufe auch gerade einer Prämie hinterher und bin schon einigermaßen genervt. Nicht die Aktionsprämie - die hab ich bekommen - sondern die "Sofortprämie" für den Wechsel zum Anbieter "Goldgas".
    Nachdem ich die bei Goldgas reklamiert hatte, bekam ich dort die Aussage, die Prämie komme von Verivox, aber nicht etwa sofort, wie man ja aufgrund des Begriffs Sofortprämie annehmen könnte, sondern nach 60 Tagen Belieferung. Aber auch das ist nicht passiert. Die Mahnung an Verivox führte dann zur Aussage, die Prämie werden "im nächsten Zahllauf der Buchhaltung" überwiesen. Das war Ende Mai und ich frage mich gerade, wann diese Zahlläufe denn wohl stattfinden.
    Auch ich habe kürzlich mein Konto gewechselt und das auch brav an Verivox geschrieben, per e-mail. Würde mich jetzt nicht wundern, wenn sie das verbummelt hätten. Der von speeny oben gepostete Link zur Dateneingabe führt heute jedenfalls ins Leere. Mit der angeblichen Zuverlässigkeit von Verivox scheint es demnach nicht weit her zu sein.

    Wo finde ich das Fidelity auf gemanagte Fonds beschränkt ist?


    ETFs können übertragen werden, finden bei der Berechnung der Gutschrift jedoch keine Berücksichtigung.
    So steht es in den Bedingungen.


    Das ist auch nachvollziehbar, weil die Prämie aus den laufenden Bestandsprovisionen finanziert wird, die von den Fondsgesellschaften an die Depotbank (und ggf. an die Vermittler) fließen. Bei ETFs gibt es die nicht.
    Ganz deutlich wird das bei der (vorher nicht erwähnten) Aktion von Fonds-Supermarkt aka Infos. Dort sind dann auch solche gemanagte Fonds von der Prämie ausgeschlossen, die keine Bestandsprovisionen auskehren.


    Nebenbei bemerkt hat das Fidelity-Depot bei ETFs einige Besonderheiten, die man sich genau anschauen sollte, bevor man ETFs dorthin überträgt.

    Welche Prämien gibt es aktuell für einen Wertpapierübertrag? https://www.modern-banking.de/brokerage_neukunden.htm listet die Targobank mit 0,75%, allerdings nur für gemangte Fonds, also wohl nicht ETFs und wohl auch nicht Einzelaktien. Weiß jemand, ob dieses Angebot auch für Bestandskunden gilt?


    Ja, das gilt auch für Bestandskunden. Uneingeschränkt für Bestandskunden ohne Depot. Wer schon ein Depot hat, muss das allerdings, wenn ich die Bedingungen richtig im Kopf habe, in der Filiale beantragen. Damit habe ich keine Erfahrung. Vielleicht geht es ja in Zeiten von COVID-19 auch telefonisch. Anfang 2020 galt das Angebot übrigens auch noch für Aktien und ETFs, hab das im Januar genutzt.


    Alternativ gibt es da wohl noch die Apobank - aber nur, wenn man in einem medizinischen Beruf arbeitet. Und maxblue, falls du die 500€ seit 2014 noch nicht ausgeschöpft hast. Merkur Bank ist mit ihrem Sonderzins (1% über 6 Monate) nicht sonderlich lukrativ. Für gemanagte Fonds geht dann auch noch Fidelity mit Haltefrist von 12 Monaten. Und dort gibt es auch erst dann die Prämie. Falls du gemanagte Fonds länger hältst, wäre noch Rentablo zu nennen - Erstattung der Bestandsprovision.

    Vielleicht hast du ja wie ich die Gold "dauerhaft gebührenfrei" abgeschlossen - es gab mal eine zeitlich begrenztes Angebot dafür.
    Dann würde ich erstmal abwarten, solange der neue Preis nicht persönlich mitgeteilt wird.


    Meine ist leider nicht "dauerhaft gebührenfrei". Habe wohl dieses Zeitfenster verpasst, weil ich neben zwei Firmenkarten lange eine gebührenfreie Goldkarte der Sparda hatte.
    Aber abwarten werde ich dennoch. Manche Banken möchten ja ihre Bestandskunden halten.

    Anscheinend stehen beim allen (Ausnahmen habe ich jetzt nicht gesehen) Barclaykarten zum 01.04.20 Änderungen an. Die 50€ Mindestabhebung habe ich gesehen und 4% Aufschlag bei Einsatz bei „Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften, Wettbüros, Wertpapierhandelsplattformen“.
    Und bei den Platinumkarten mit saftiger Jahresgebühr möchte BC auch Porto (1,10€) bei Kontoabrechnungen per Post.
    Der „Zahlplan“ wird in „Ratenkauf“ mindestens umbenannt. Habe ich sonst noch was übersehen?


    Oops, guter Hinweis! Die neuen Preisverzeichnisse (ab 1.4.) von barclaycard stehen bereits im Web zur Verfügung. Eine persönliche Mitteilung hab ich aber nicht bekommen.


    Für die Gold Visa entfällt - wenn ich das richtig lese - die Gebührenfreiheit bei Erreichen des Mindestjahresumsatzes. Jedenfalls ist diese Klausel im neuen Preisverzeichnis verschwunden.


    Das wird wohl einige Kündigungen geben, denn 59 € ist mir dieses Versicherungspaket nicht wert.

    Doch, für online Kunden war die Girocard der Sparda M bisher gratis.


    Bis 2018 war auch eine Mastercard gratis, bis 2017 sogar in Gold, also mit Versicherungspaket.
    Aber seit Helmut Lind bei der Sparda München der Chef ist, stehen nicht mehr kostenfreie Angebote für die Kunden im Vordergrund. Lind geriert sich lieber öffentlich als Weltverbesserer und propagiert die Gemeinwohl-Bank. Mitgliederzahlen interessieren ihn nicht, so liest man in der Presse. Nichts gegen Gemeinwohl, aber wenn ich etwas für die Umwelt tun möchte, dann nicht auf dem Umweg über Kontoentgelte.
    Ich bin seit fast 30 Jahren dort Kunde und Genossenschaftsmitglied, hab bis jetzt mein Gehalts- und Haushaltskonto dort, mit tausend (naja nicht ganz) Lastschriftmandaten. Dennoch ist jetzt Schluss. Ein kostenpflichtiges Konto, ein eher dünnes Geldautomatennetz, und ein Online-Banking mit der Anmutung der 90er Jahre, das ist wahrlich nicht attraktiv. Ich habe schon mit dem Umzug begonnen.

    Hier sind auch noch die Aktionsbedingungen:


    https://www.nibcdirect.de/nikolausaktion/


    Man musste sein Sparguthaben (definiert als Guthaben auf allen Einzel- und Gemeinschaftskonten bei NIBCdirekt) um mindestens 10k€ erhöhen und diese Erhöhung musste über den Aktionszeitraum bestehen bleiben. Ich kann nicht erkennen, warum man über höhere Beträge (als x +10k€) innerhalb des Aktionszeitraumes nicht hätte verfügen dürfen sollen.


    Ich denke, du hast es auf den Punkt gebracht. Das Verrechnungskonto für das Depot ist verzinslich - wenn auch vernachlässigbar gering - und wird von der Bank als Teil des "Sparguthabens" betrachtet. Das hatte ich nicht auf dem Schirm, und so hatte dieses Konto hatte am Ende des Aktionszeitraums einen geringfügig niedrigeren Saldo als zu Beginn.
    Ich werde die Prämie also abschreiben und das Konto mit Depot einfach auflösen.

    Ich streite gerade mit der NIBC wegen deren "Nikolausprämie". Die Bank verweigert die Prämie, weil ich in deren Sicht in der Zwischenzeit mein "Sparvolumen" reduziert habe. Ich habe in der fraglichen Zeit einen Wertpapierposten verkauft und den Erlös von der NIBC wegüberwiesen; außerdem habe ich über die Wertpapierübertragungsprämie verfügt, die in der Zwischenzeit gutgeschrieben worden war. Aus meiner Sicht habe ich also lediglich über zusätzliche Geldeingänge verfügt, und nicht mein Sparvolumen (Festgeld und Tagesgeld) reduziert.
    Wie seht Ihr das? Gehören die Wertpapiere im Depot zum "Sparvolumen"? Ich hätte das nicht so gesehen...
    Und, welche Tipps habt Ihr, um mich gegenüber der Bank durchzusetzen? Ich werde ja wegen 50€ keinen Rechtsstreit anzetteln.