Beiträge von schon immer hier

    Hallo,


    mein smartphone gibt nur einen einzigen, noch dazu leider sehr leisen, akkuwarnton ab, sobald der akkustand auf 15% sinkt.


    Zwei fragen dazu:
    1. gibt's eine app, die deutlich hörbarer eine akkuwarnung ausgibt (am besten ab einem einstellbaren akkustand und alle paar minuten sich wiederholend)?
    2. kann man in der "NoLED"-app irgendwo einstellen, daß auch eine akkuwarnung ab einem bestimmten stand angezeigt wird?
    (möglicherweise ginge das unter dem punkt "Benachrichtigungseinstellungen --> Überwachte Apps --> App hinzufügen". Nur weiß ich leider nicht, wie die app heißt, die man da hinzufügen müsste. Das wäre ja vermutlich die (system)app, die bei 15% den leisen warnton ausgibt)

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Der Versuch ist nicht strafbar. Zu einem Hausfriedensbruch kam es ja Dank der aufmerksamen Nachbarin nicht.


    Das ist zwar zutreffend, dennoch eine insofern interessante aussage, als ja selbst bei "erfolg" nicht die vermutlich in gutem glauben handelnden besichtiger die hausfriedensbrecher gewesen wären, sondern eigentlich die HV ... Mittelbarer bzw. mittels dritten begangener hausfriedensbruch sozusagen. DAS würde mich interessieren, wie sowas ein jurist sähe.

    Zitat

    Original geschrieben von JaRule
    Darf man einfach ein Schloss einer Mietwohnung austauschen? Da hängen ja alle anderen Schlösser mit dran, (Keller, Haustüre, Garage usw) Ist ja ein zentrales Schloss.


    Der austausch des schlosses der wohnungstür bedeutet ja nicht, daß dadurch die schlösser anderer türen plötzlich unbrauchbar gemacht würden. Es bedeutet lediglich für den austauschenden mieter, daß er evtl. einen schlüssel mehr am schlüsselbund hat.

    Es wäre, falls es hier mieter der selben genossenschaft gibt, schon interessant zu wissen, um welche es sich handelt ...


    Zum sachverhalt: m.W. ist es rechtswidrig, daß der vermieter einen schlüssel zur wohnung hat, sofern der mieter dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat *). Vom betreten der wohnung mittels dieses möglicherweise illegalen schlüssels ganz zu schweigen ...


    Gesteigert wird das ganze dann noch, indem wildfremden, noch dazu gleich deren vier, unbeaufsichtigt und ohne absprache, geschweige denn genehmigung, zutritt zur wohnung verschafft wird. Das ist schon starker tobak. Das ginge bei mir, so ich denn keinen grund zum schlucken hätte (also selbst bei denen mieter wäre oder werden wollte), sicherlich nicht ohne scharfe konsequenzen ab ...


    *) im übrigen sehe und halte ich es wie sailing2capeside: "...Schloss wechseln ist doch das Erste, was man macht, wenn man irgendwo einzieht..." (schon wegen bei einem der vormieter evtl. noch vorhandener schlüssel).