Beiträge von uwest

    Ich habe meine geschäftliche Rufnummer von Vodafone zu SimQuadrat portiert. Ich spare 5 EUR pro Monat, und jetzt ist mir egal, ob jemand auf der Handynummer oder auf dem Festnetz anruft. Privat haben wir eine weitere Rufnummer bei Vodafone, die ich dann bei Bedarf auf die SimQuadrat-Rufnummer umleite.

    Ich würde auch SQ bevorzugen, allein schon deshalb weil ich dazu kein mobiles Internet brauche.

    Mit Satellite hatte ich schon Verbindungsabbrüche oder unterirdische Sprachqualität.

    SimQuadrat hat für mich noch den Vorteil, unter mehreren Rufnummern erreichbar zu sein, von denen aktuell zwei Festnetznummern sind. Ich hatte im Umfeld manchmal Leute, die nur Festnetz-Flatrates in ihren Verträgen hatten. Mit SimQuadrat bin ich für die kostenlos erreichbar - egal, wo in der EU ich mich aufhalte. Das kann Satellite eben nicht.

    Unterwegs im Auto ist die Telefonie mit der Sipgate Satellite App und Daten im Telefonica sowie im Telekom Netz bei 3 G und 4G wunderbar, zu 2 G kann ich nichts sagen dass hatte ich noch nicht beim Telefonieren mit der Sipgate Satellite App. Auch die Telefonie im Vodafone Netz mit der Sipgate Satellite App hat wunderbar im Auto beim Fahren (Beifahrer) funktioniert. Telefonie mit Whatsapp im Auto funktioniert genauso gut. Die Telefonie mit der Simquadrat Simkarte im Auto war dagegen nicht nutzbar, es war kein Verstehen möglich. Ob das an Simquadrat oder am 2 G / 3 G Netz von Telefonica gelegen hat weiß ich nicht.

    Bei mir war es bisher umgekehrt. Satellite lieferte nur im WLAN brauchbare Qualität. SimQuadrat hat bei mir in der Regel sehr gute Sprachqualität.

    Die Weiterleitungsgebühren von Deutschland nach Polen oder Österreich ist doch nicht enthalten, oder?

    Es ist eine ganz normale SIM mit EU-Roaming. Für ankommende Gespräche zahle ich innerhalb der EU nichts. (FYI: Polen und Österreich sind Mitglieder der EU)

    Ich weiß auch gar nicht mehr genau was Du von mir möchtest und uns allen hier sagen möchtest.

    Ich helfe Dir gern.


    Es gab hier eine Diskussion, ob man eine Flatrate übermäßig beanspruchen kann, was möglicherweise zu einer Kündigung durch den Provider führt. Ich habe in dieser Diskussion lediglich herausgestellt, daß der Provider (Lidl Connect) aufgrund der AGB das Recht hat, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Er braucht diese Kündigung nicht zu begründen und auch seine Kriterien dafür nicht offenzulegen. Er könnte also allen Kündigen, die mehr als 100 Minuten pro Monat telefonieren. Oder allen, die mehr als 50 Minuten pro Monat mit jemandem in Bielefeld telefonieren. Aus diesem Grund ist es völlig müßig, darüber zu spekulieren, ob es eine solche Grenze gibt. Der Anbieter ist ein Wirtschaftsunternehmen und nicht die Wohlfahrt. Er wird seine Festpreisangebote auf irgendeiner wirtschaftlich tragfähigen Grundlage kalkulieren und sich überlegen, wie er mit Kunden umgehen möchte, die die Wirtschaftlichkeit seiner Angebote gefährden. Und das darf jeder Anbieter machen, wie er möchte.

    Mich stören die AGBs nicht. Im interessiere mich gar nicht erst für die AGBs. Du zitierst mir hier AGBs die absolut unpassend sind.
    Ein Prepaid Kunde muss nicht erst eine zu Ungunsten des Kunden ausgelegte Vertragsänderung bekommen, damit er seinen Prepaid Vertrag kündigen kann.

    Bevor Du darüber urteilst, ob Du etwas für überflüssig halten möchtest, solltest Du Dich damit auseinandersetzen.


    Die AGB sind die rechtliche Grundlage für den Mobilfunkvertrag mit Lidl Connect. Sie haben Gültigkeit, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt. Dabei ist unerheblich, ob Du sie "unpassend" findest oder nicht. Allerdings bemerke ich, daß Du es nicht geschafft hast, bis zu Punkt 4 zu lesen, wo Du gefunden hättest, daß Lidl Connect dem Kunden (und sich selbst) sehr wohl das Recht zur jederzeitigen Kündigung mit einer Frist von einem Monat einräumt.

    Zitat aus den von dir verlinkten Lidl Connect AGBs:

    Absatz 1 Vertragsinhalt

    2.2 Leistungsumfang


    Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.

    Und wenn es keine Änderungen zu Ungunsten des Kunden gibt, kann der Kunde den Prepaid Vertrag nicht kündigen? Irgendwie passt das nicht so ganz...

    Diese AGB sind offensichtlich für mehrere Vertragsarten gemacht worden. Und dem Kunden ein bestimmtes Recht einzuräumen heißt nicht automatisch, daß man ihm ein anderes Recht verwehrt. Unter Punkt 4 bekommen die Vertragspartner ihre "gewöhnlichen" Kündigungsrechte, also wenn sich der Dienst nicht verändert.


    Wenn Dich diese AGB stören, solltest Du aber nicht Kunde bei Lidl Connect werden... Es besteht ja Vertragsfreiheit!