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Die gewünschten Leistungen (Telekom, mind. 100Mbit/s, Festnetzflat, TV) sind im MagentaZuhause L Tarif mit Magenta TV Basic enthalten. Der kostet rund 50 Euro im Monat und ist nur durch einmalige Rabatte vorübergehend schöngerechnet günstiger zu bekommen.
(Wobei "mind. 100Mbit/s" eigentlich "maximal 100Mbit/s" bedeutet.)
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Es gibt einen kleinen Haken bei dem Plan - die AGB für Satellite von Sipgate enthalten diesen Satz:
Zitat
9.3. Die Nutzung von sipgate im Hoheitsgebiet oder durch Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist ausgeschlossen.
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Wenn man das Geld „Spenden“ möchte, bucht man eine Option und nutzt diese nicht.
Sipgate verlangt die automatische Aufladung, wenn man Optionen bucht. Also ist das zwar eine gute Methode, um an Sipgate zu spenden, aber keine Methode, um das restliche Guthaben loszuwerden. Dafür könnte man per VoIP eine Sipgate Satellite Nummer anrufen. Das verursacht praktisch keine Kosten (technisch VoIP-zu-VoIP) und ist trotzdem bepreist, als wäre es ein externes Mobilfunkgespräch. Aber habt ihr wirklich keine bessere Verwendung für das Geld, als es einem Unternehmen zu spenden, das euch vor die Tür setzt, wenn ihr eine massive Preiserhöhung nicht mitmacht?
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Wie albern der Kommentar ist, kannst du dir selbst klarmachen, wenn du meine Beiträge nur ein paar Seiten zurück in diesem Thema liest.
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Könnt ihr euch eure frei erfundenen Theorien über die finanzielle Lage von Unternehmen verkneifen? Bisher ist nichts passiert als dass Sipgate einen grundgebührfreien Tarif eingestellt hat und ein paar weit überdurchschnittlich interessierte Kunden einer Preiserhöhung oder Kündigung für Bestandskunden zuvorkommen, indem sie den Provider wechseln und sich ihre einstelligen seit Jahren herumgammelnden Guthaben auszahlen lassen. Langsam wird's lächerlich hier.
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Verträge sind einzuhalten und können nicht einseitig geändert werden. Klauseln, die eine stillschweigende Zustimmung aus fehlendem Widerspruch konstruieren, haben Verbraucherschützer letztes Jahr der Postbank am BGH weggeklagt. Solche Urteile sind nicht unmittelbar auf andere Vertragsparteien anwendbar, aber man kann schon annehmen, dass diese Praxis auch sonst nicht rechtens war und das jetzt so nicht mehr geht. Keine Zustimmung heißt, der Vertrag läuft so weiter, wie er abgeschlossen wurde. Wenn eine Partei damit nicht einverstanden ist, kann sie den Vertrag fristgerecht kündigen und z.B. ein Angebot für geänderte Vertragsbedingungen beilegen. Das ist dann eine sogenannte Änderungskündigung. Das Angebot muss der Kunde selbstverständlich nicht annehmen, aber dann ist der Vertrag eben gekündigt.
Das wird keinen Vertrag retten. Man kann Sipgate dadurch nicht zwingen, zu den alten Konditionen weiterzumachen, weil Sipgate die Verträge einfach kündigen wird, wenn keine Zustimmung kommt. Aber der Selbstbedienung am Guthaben der Kunden, die hier einigen vorschwebt, ist damit immerhin ein Riegel vorgeschoben.
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Es gab kürzlich ein BGH-Urteil zur Anhebung von Gebühren durch Ausbleiben von Widerspruch, also ohne aktive Zustimmung des Kunden. Hat vielleicht der ein oder andere mitbekommen, weil seitdem Banken reihenweise um Zustimmung zu Preiserhöhungen betteln. Sipgate könnte die Änderung vorschlagen, aber wenn der Kunde nicht zustimmt, bliebe nur die Kündigung, keine eigenmächtige Umstellung.
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Interessant wäre für die mutigen treuen Kunden, ob Sippgate im Falle einer 'bedauerlich verspäteten' Portierung, bereits die neuen Konditionen ab X.X.2023 schon berechnen darf?
Natürlich nicht. Der Kunde hat einer Vertragsänderung nicht zugestimmt.
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Die Fritzbox kann für Weiterleitungen die Anrufernummer ausgehend setzen. Die meisten VoIP-Provider unterstützen Clip-No-Screening aber nur mit bestimmten vorab verifizierten Nummern (also eigentlich kein "no screening"), weil eine frei wählbare CLIP Nummer zu Missbrauch einlädt. Ausnahmen bestätigen die Regel.