Beiträge von VFBler

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Doch, denn MS wird sich einkaufen müssen. Nokia oder Moto hat es nicht nötig, sich von MS etwas schreiben zu lassen, besonders bei der negativen Presse über die MS Produkte. Demnach wird MS sich höchstwahrscheinlich reinkaufen wollen - und das dürfte sie einiges kosten!


    greetz,
    autares


    Wo muss sich MS einkaufen ? Ich versetze mich mal in die Lage eines „Entscheiders“ bei Motorola:
    „Ich sehe mir so die Marktzahlen und Meinungsumfragen zum Thema Handys und Verschmelzung mit Computern an. Nun stelle ich unter dem Strich fest daß ich ein vielfaches mehr an Handys verkaufen kann wenn ich eine 100%tig Kompatibilität zu MS Betriebssystemen hätte, da der groß an Kunden dies wünscht (und das ist nicht unrealistisch). Ich würde nicht zweimal überlegen die Redmonder mit ins Boot zu nehmen.“


    Ich möchte aber anmerken dass ich privat kein Freund von derren Produkten aus Redmond bin. Aus unternehmerischer Sicht aber interessieren (leider) nur zahlen auf dem Papier.

    Für Symbian ist es gefährlich zu denken man bleibt die Nummer eins. Man sollte sich nur folgendes vor Augen halten:


    Windows -> Das meist genutzte Betriebssystem weltweit (ob das System gut oder schlecht ist sie dahingestellt).


    Wenn nun ein Handyhersteller daherkommt und bietet das Microsoft Betriebssystem auf seinem Handy an, dann hat er schon ein Argument dass so gut wie nichts kostet: 100%ig Windows XP (etc.) kompatibel. Wenn ich mir vorstelle daß ich alles 1zu1 auf meine Handy habe, Klasse (ist leider so, Marketing folgt der Masse).


    Für dieses Argument benötigt man nicht zwingend viel Kapital.

    Dann gebe ich auch mal gerne meine Meinung zum Song Contest ab.
    Zuerst die Bands: Gewonnen hat (IMHO) die Band die den besten Song und Musik abgeliefert hat: Juli. Schon allein der Text dieses Liedes hat einen tieferen Sinn. Juli macht Musik die aus dem Herzen kommt und auch etwas vermitteln will/kann. Und warum manche die Stimme der Sängerin Eva Briegel kritisieren kann ich nicht nachvollziehen. Beim Refrain „Geile Zeit“ ist es Absicht dass der Gesang eine Oktave nach oben springt und „dünner“ wird. Wenn jemand sich mit Gesang/Musik auskennt weis wovon ich rede.


    Zum Konzept: Das Konzept für die erste Show war einfach und das mit Absicht. Wie die Marktzahlen zeigen war die Show am Samstag ein Erfolg. Somit ist eine Wiederholung im Bereich des möglichen. Jedoch sollten weitere Änderungen erfolgen: Wir hatten in jedem Bundesland einen Paten, stellenweise eine Radiostation sowie eine Location von wo übertragen wurde. Die beteiligte Parteien sollten nun vorab mehrere Vorschläge aus Ihrem Bundesland abgeben. Ein „Vorvoting“ sollte dann entscheiden welche Bands/Sänger(innen) dann beim Bundescontest antreten. Somit hätten wir eine wirkliche Alternative zum Grand Prix. Und locale Bands hätten eine echte Alternative sich bundesweit zu präsentieren, sofern Sie das Vorvoting überstehen.


    Das Konzept passt und kommt an. Es sollte aber noch verfeinert werden.


    MFG

    Zur beschriebene Aufgabenstellung kann ich Dir leider nichts sagen.


    Was aber deine Beschwerde angeht würde ich vorschlagen Du suchst das Gespräch. Aber nicht mit der Tür ins Haus fallen nach dem Motto "Herr Lehrer, ich will mich beschweren". Sonder gehe so vor daß Du in ansprichst und darauf hinweist daß es, deiner Meinung nach, nicht falsch aufgefasst wurde. Ich meine damit daß Du bei deinem Lehrer so tun solltest als kannst Du nicht nachvollziehen warum er dir so wenig Punkte gegeben hat. Dann kommt ihr nämlich in eine Diskussion und er muss es dir darlegen. Diese Diskusion sollte sachlich mit Argumenten verbunden sein. Wenn Du die Argumentationen besser belegen kannst dann hast Du gute Chanchen auf Erfolg. Das zeigt auch deinem Lehrer daß Du dir Gedanken machst.


    Ich persönlich kennen keinen Lehrer der dann nicht von sich aus die Sache in Ordnung bringt und Dich nicht benachteiltigt bei anstehenden Prüfungen. Wie gesagt: es soll eine sachliche, durch Argumente, geführt Diskussion sein. Voraussetzung ist natürlich daß andere durch eine mögliche Korrektur nicht benachteiligt werden.


    MFG

    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Den ganzen kram halte ich für Geldschneiderei. Was wenn ich meine page auf nem Ausländischen Webserver hab? Oder die ganzen pages die nicht "aus Deutschland" sind?


    Wem gehört das Internet? Sicher nicht irgendwelchen dämlichen kanzleien.



    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Den ganzen kram halte ich für Geldschneiderei. Was wenn ich meine page auf nem Ausländischen Webserver hab? Oder die ganzen pages die nicht "aus Deutschland" sind?


    Wem gehört das Internet? Sicher nicht irgendwelchen dämlichen kanzleien.


    Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum und auch niemend gehört dies. Das Internet ist u.a. für die Öffentlichkeit zugänglich und somit gelten dort die gleichen Regeln wie das mitteinander auf der Straße und dem Leben. Dies olgt auch für einen Geschäftsmann. Wenn jemand über seine Homepage in der BRD waren verkauft, dann sollte er auch so behandelt werden wie jemand der einen Laden in Deutschland hat. Alles andere wäre (IMHO) eine Benachteiligung im Wettbewerb.


    Aber zurück zum Thema: Muss ich jetzt ein Impressum auch auf meiner privaten ohne Content für die Allgemeinheit Internetseite, ein Impressum anbringen ?

    http://www.n-tv.de/5489887.html


    Abmahnung droht
    Homepage ohne Impressum


    Auch auf privaten Websites muss das Impressum deutlich sichtbar sein. Sonst läuft man Gefahr, abgemahnt zu werden, warnt die Zeitschrift "PC Professionell". Eine juristische Auseinandersetzung kann schnell einige hundert Euro kosten.

    Idealerweise sollte das Impressum von jeder einzelnen Unterseite her aufrufbar sein. Außerdem sollte der entsprechende Link im Zweifelsfall nicht nur mit dem Wort "Kontakt", sondern mit "Impressum" gekennzeichnet sein. Allerdings gebe es dazu unterschiedliche Urteile. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht laut des Magazins noch aus.

    Zu den notwendigen Angaben im Impressum einer privaten Website zählt der Name des Inhabers der Website sowie seine Wohnanschrift. Bei juristischen Personen, zum Beispiel einer GmbH oder einer AG, müssen auch die so genannten Vertretungsberechtigten und das Handelsregister, bei dem das Unternehmen eingetragen ist, angegeben werden.


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    Kann das stimmen ? Bei meiner Homepage gibts grad nur ne Info daß die überarbeitet wird. Und ich hab da lediglich nur das typische Content einer Privatperson drin: Wer ich bin, was ich mach und ein paar Bilder.

    http://www.n-tv.de/5489168.html


    Zu oft erfolgreich: Ausschluss
    Kein Recht auf Gewinnspiele


    Fernsehsender dürfen Zuschauer von Gewinnspielen ausschließen.

    Anders als der Bezug von Wasser und Strom sei die aktive Teilnahme eines Fernsehzuschauers an den Gewinnspielen "zur Bedarfsdeckung einer normalen Lebensführung eines Durchschnittsmenschen nicht erforderlich", urteilte das Münchener Landgericht (AZ 33 0 15954/04).

    Der Kläger hatte innerhalb eines halben Jahres bei TV-Spielen mehr als 20.000 Euro gewonnen. Gegen seinen daraufhin erfolgten Ausschluss durch den Sender 9Live hatte der Mann geklagt. Die Verbannung häufiger Gewinner diene auch der Funktionsfähigkeit des Spielkonzepts, urteilten die Richter.

    Vor allem bei erfolglos teilnehmenden Anrufern führe die mehrfache erfolgreiche Teilnahme einzelner Personen zum Verdacht einer nicht vorhandenen Chancengleichheit bzw. der Manipulation. Dies könne in der Konsequenz zu einem fühlbaren Teilnahmerückgang führen.


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    Da wird mal wieder ein Unternehmen vor dem finanziellen Ruin durch einen Einzelnen geschützt. Was kann ich als Spieler dazu wenn ich halt Glück habe und immer mal wieder was gewinne. Dann sollten halt die Anbieter der Glücksspiele die Gewinnmöglichkeiten weiter minimieren.


    Was solls. Gehe ich halt nach Las Vegas. Aber dort werde ich vermutlich erschoßen wenn ich mal 100.000 Dollar beim Pokern gewinne :-)


    MFG

    Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Vielleicht ist es wirklich so, daß kein erneuter Garantieanspruch besteht. Aber ich denke immer noch so, neues Gerät neue Garantie.


    Hi,


    eine Herstellergarantie bekommst Du nicht geschenkt ! Diese Leistungen des Herstellers kaufst Du mit Erwerb eine Produktes. Du könntest sogar soweit gehen und dem Hersteller sagen daß Du das Produkt 10% günstiger kaufst und auf Garantieleistungen verzichtest. Wäre denkbar und auch möglich. Den eines ist klar: Service kostet und ist in jedem Produkt mit eingerechnet.


    Und wenn Du nun im Rahmen der Herstellergarantie ein neues/anderes Produkt bekommst dann hast Du ja nichts dafür bezahlt. Und somit auf das Gerät natürlich auch keine „neuen Ansprüche“. Denn ein eventuell möglicher Tausch im Rahmen einer Garantieabwicklung wird bei der Preisgestaltung des Herstellers (!) mit einberechnet.

    Auch wenn es in einem anderen Tread steht hier die Erläuterung zur Garantie und Gewährleistung:


    Garantie: Freiwillige Garantieleistungen des Hersteller. Dieser diktiert diese nach eigenem ermessen. Diese sind gültig sofern einzelne Passagen nicht gegen „die allgemeinen Sitten verstoßen“. Die Herstellergarantie ist im Wortlaut in der BDA abgedruckt oder unter http://www.nokia.de zu finden. Du kannst diese Garantie überall dort in Anspruch nehmen wo der Hersteller vertreten ist. Unabhängig vom Fachhändler wo das Produkt gekauft wurde. Durch Inanspruchnahme der Garantie bleibt die Gewährleistung unberührt. Der Hersteller führt eine Reparatur (Dazu gehören auch Updates) oder einen Tausch nach eigenem Ermessen durch. Das kannst Du nicht beeinflussen. Innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kannst Du das Gerät so oft du willst reparieren oder tauschen lassen. Die Garantiezeit verlängert sich nicht. Denn die Herstellergarantie „kaufst“ Du mit dem Erwerb des Gerätes. Durch einen kostenlosen Tausch oder Reparatur verlängert sich das somit nicht.


    Gewährleistung: Gesetzlich geregelt und betrifft die Partner des Kaufvertrages. Du hast 24 Monate Anspruch hierauf. Mit dem Unterschied: Das gilt nur zwischen den Partner des Kaufvertrages. Also Dir und deinem Verkäufer. Es gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kauf. Der Gesetzgeber geht davon aus das ein Mangel, welcher innerhalb den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, von Anfang an besteht. Somit hast Du die Möglichkeit einer Wandlung, Reparatur oder Minderung gegenüber deinem Verkäufer. Nach dem 6 Monaten (und den restlichen 18 Monaten) dreht der Gesetzgeber den Spieß um: Du mußt gegenüber dem Verkäufer nachweisen das der Mangel von Anfang an vorliegt. Andernfalls kann dieser (muss aber nicht) Gewährleistungsleistungen ablehnen. So viel zum Thema „Schutz des Kunden“. Das neue Gewährleistungsgesetz ist eher zum Schutz des Handels gedacht.


    Verlängerung von Leistungen: Wenn Du eine kostenpflichtige Reparatur erhälst (z.B. das Display ist wegen Sturz gebrochen) dann hast Du ab dem Tag der Reparatur auf das reparierte Bauteil (display) eine erneute Gewährleistung gegenüber der Werkstatt welche die Reparatur leistete.


    Mods: Wenn das unnötig war zu erklären, dann einfach löschen J