ZitatOriginal geschrieben von ashd
EDIT: Pech, ich hatte den "Zitat"-Button schon angeklickt, bevor Du Deinen Beitrag geändert hast.
Kein Problem, du hattest mich ja zurecht korrigiert. Mir ist aber in der Zwischenzeit das RVG wieder "eingefallen" ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von ashd
EDIT: Pech, ich hatte den "Zitat"-Button schon angeklickt, bevor Du Deinen Beitrag geändert hast.
Kein Problem, du hattest mich ja zurecht korrigiert. Mir ist aber in der Zwischenzeit das RVG wieder "eingefallen" ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Mit streuen hat der Kerl es nicht so.
Schau aber erst mal in Deinen Mietvertrag. Oftmals ist dort geregelt, dass das Befreien des Geländes von Schnee und Eis Sache der Mieter ist.
Die umfassen ja aber meist nur den Mietrechtsschutz, oder?
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Trauma:
In einem Mieterbund bist Du nicht zufällig? Da ist oftmals automatisch eine Rechtsschutz dabei...
Die sich aber in diesem Fall eher als unnütz erweisen würde, da ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung mit dem Mietrecht (und damit dem Mieterrechtsschutz) nix zu tun hat. ![]()
Gruß,
Martin
ZitatOriginal geschrieben von Bob_Harris
Schau aber erst mal in Deinen Mietvertrag. Oftmals ist dort geregelt, dass das Befreien des Geländes von Schnee und Eis Sache der Mieter ist.
In diesem Mietvertrag steht nichts davon, das der Mieter dafür verantwortlich ist. Allerdings auch nicht, wer nun eigentlich
.
ZitatOriginal geschrieben von Trauma
...wer nun eigentlich.
Dann grundsätzlich der Vermieter bzw. der Eigentümer.
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Die sich aber in diesem Fall eher als unnütz erweisen würde, da ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung mit dem Mietrecht (und damit dem Mieterrechtsschutz) nix zu tun hat.
Gruß,
Martin
Würde ich pauschal so nicht stehen lassen. Der Bezug zum Mietrecht ist schon da, wenn anzunehmen wäre, dass der Vermieter einer ihm obliegenden Pflicht, deren Ausführung auch dem Mieter zu Gute kommt, nicht nachkommt und der Mieter dadurch einen Schaden erleidet.
Z.
Naja, Danke für Eure Unterstützung. Werde ich morgen mal 'ne Runde zum Anwalt drehen.
Was mir gerade durch den Kopf geht: Wird die Treppe gemeinschalftlich genutzt oder hast nur Du diese ?
Wenn die Treppe Mietgegestand ist wäre man doch selbstverantwortlich. Oder irre ich ?
MFG
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