Gut, dann ist das nicht nur bei mir so. Scheint immer noch bisschen was seltsam zu sein. In der APP steht bei der anderen Karte immer noch die unlimited dayflat drin, bis 08.05. gültig. Über die APP könnte ich gar keine dayflat buchen wenn ich wollte, nur per Web.
Beiträge von GreenBay
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Ne, dieses Jahr noch nicht. Ostern war ja glaube sonst immer der Punkt, da gabs ja die on demand Tarife.
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Bei mir scheint das mit dem Werbe-GB nicht zu funktionieren. Gestern waren 15 GB von 16 GB verfügbar (das Werbe-GB wurde zum Gesamtvolumen gezählt aber nicht zum verfügbaren.) jetzt nachdem die 10GB dazu kamen sind es 25 von 16 GB.
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Mit jeder Nummer bist du quasi Neukunde. Jede NUmmer ist ein extra Account. So wie bei Congstar, Telekom oder so, dass man mehrere Nummern in einem Zugang hat, ist das nicht bei Kaufland.
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Liegt einfach daran, dass trotz richtiger Auswahl deinerseits, Portierung zu sofort, Kaufland zum Vertragsende anfragt, was so bei Prepaid nicht ist. Und diese Fehlerrückgabe resultiert dann ist einem weiteren Fehler, dass die Nachricht kommt die Portierungsgebühr sei nicht bezahlt, was es ja nicht mehr gibt.
Einfach anrufen bei Kaufland die wissen in der Regel direkt was der Fehler ist.
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Eine Rückfrage noch: Das gilt garantiert auch für kostenlos zugesendete Karten?
Das sind ganz normale Startersets die du im Kaufland oder online kaufen kannst. Sind keine speziellen.
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Gestern war Verlängerung meines Smart S 5G. Hat nun die 15 GB bekommen, und der 5GB Datasnack ist auch wieder da. Also 20 GB.
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1) Erhält man den Wechselbonus von 30 Euro bei Rufnummernmitnahme auch, wenn man bereits eine andere Karte bei Kaufland Mobil nutzt? Die zu portierende Rufnummer ist logischerweise von einem anderen Anbieter.
Ja, jede Karte ist eigenständig zu sehen. Also neue Karte = Neukunde = Portierungsbonus.
Zitat2) In meiner Familie hat jemand seine SIM kostenlos über die Hotline bekommen. Lässt sich diese in jedem Tarif aktivieren, so auch Basic?
Ja, man kann in allen Tarifen, aus dem 6-Monatstarif aktivieren.
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Ja, dem GG nach ja, die GO des BT schränkt es aber ein, im Hinblick auf die Fristen zur Tagesordnung und Einberufung des Bundestages. Das mit dem dritten Wahlgang ist von den Medien auch falsch kommuniziert. Vom ersten Wahlgang an, können binnen vierzehn Tagen soviele Wahlgänge stattfinden wie sie wollen.
Zitat(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
Danach kommt Artikel 63 Abs 4 zum Zuge, in dem es heißt, es muss dann unverzüglich ein weiterer Wahlgang stattfinden, wo der gewählt ist, der die meisten Stimmen erhält. Also der Wahlgang, den die Medien fälschlicherweise als dritten Wahlgang bezeichnen. Eigentlich muss er als "letzter" Wahlgang bezeichnet werden. Denn dann ist der Bundespräsident am Zuge mit Ernennung oder Neuwahlen.
Zitat(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.