Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang gescheitert, Mindestens fünf Abgeordnete aus der Koalition haben gegen ihn gestimmt (310 ja zu 307 nein und 3 Enthaltungen)
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Es wird heute noch einen zweiten Wahlgang geben (Eilmeldung der Tagesschau soeben). Wenn Merz auch da scheitert, kann nach 14 Tagen ein dritter Wahlgang stattfinden, für den dann die einfache Mehrheit reicht.
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Da sei aber angemerkt, dass der Bundespräsident ihn nicht ernennen muss. Er muss den Gewählten dann nur ernennen wenn er im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit bekommen hat. Hat der Gewählte nur die relative Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen sieben Tagen entscheiden ob er ihn ernennt oder den Bundestag auflöst und Neuwahlen ansetzt. Letzteres kann man aber ausschließen.
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Sie können innerhalb der 14 Tage aber so oft wählen lassen, wie sie wollen, meine ich.
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Ja, dem GG nach ja, die GO des BT schränkt es aber ein, im Hinblick auf die Fristen zur Tagesordnung und Einberufung des Bundestages. Das mit dem dritten Wahlgang ist von den Medien auch falsch kommuniziert. Vom ersten Wahlgang an, können binnen vierzehn Tagen soviele Wahlgänge stattfinden wie sie wollen.
Zitat(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
Danach kommt Artikel 63 Abs 4 zum Zuge, in dem es heißt, es muss dann unverzüglich ein weiterer Wahlgang stattfinden, wo der gewählt ist, der die meisten Stimmen erhält. Also der Wahlgang, den die Medien fälschlicherweise als dritten Wahlgang bezeichnen. Eigentlich muss er als "letzter" Wahlgang bezeichnet werden. Denn dann ist der Bundespräsident am Zuge mit Ernennung oder Neuwahlen.
Zitat(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
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Im 2. Wahlgang wurde Merz nun mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt.
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Puuuh . . .
Bleibt uns einiges erspart.
Frage mich, ob evtl. die Grünen da nachgeholfen haben.
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Bleibt uns einiges erspart.
Mag den März nicht.
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Bleibt uns einiges erspart.
Die hätten sich in den verbleibenden 14 Tagen auf einen fähigen und beliebten Politiker einigen sollen. So ist der Bundeskanzler nicht nur ein unfähiger und unbeliebter Politiker, sondern nun auch noch vom ersten Tag an beschädigt. Der soll lieber wieder ein Patriarch in der Wirtschaft werden.
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Jo, also den Makel wird Merz sicher nicht mehr los. Der erste Bundeskanzler in der Geschichte der Bundesrepublik, der im ersten Wahlgang scheiterte.
Ich gebe der Bundesregierung nicht sehr lange, dann wird die wieder zerfallen. Aber mal schauen. Scholz hat ja auch überraschend lange überlebt.
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