Glaub ich nicht. Was zeigt denn dein Gerät an?
Das müßte nach deiner Theorie deutlich unter 6GB anzeigen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Glaub ich nicht. Was zeigt denn dein Gerät an?
Das müßte nach deiner Theorie deutlich unter 6GB anzeigen.
Das Bild zeigt 306W + 111W ![]()
Es gibt Geräte/Software, die gruppiert die Vorwahl wie sie vergeben wurde.
WhatsApp z.B. zeigt die Nummer als +49 1515 1234567 an.
Da ist nichts Toleranz, bisher wurde immer bei ~295W gekappt.
Wir reden hier von 3% mehr als vorher. Daraus würde ich kein grundsätzlich anderes Verhalten ableiten.
Und warum sollte die Begrenzung mit 2 getrennt(?) angeschlossenen Modulen anders sein?
Bin gespannt ob du irgendwann mal wesentlich mehr als die 306W siehst.
Steht doch da 😉: Netzclub+ = 100MB extra
Das alte Netzclub+ war Werbung per App auf dem Sperrbildschirm.
Dafür gab es bei regelmäßiger Nutzung 300MB extra und weitere 100MB für den Traffic der Werbung.
Das Angebot wurde eingestellt. Der 100MB Bonus ist geblieben.
Weiß jemand ob dieser 100MB Bonus verschwindet wenn der Tarif gewechselt wird, bzw. man später wieder in den Basistarif zurückkehrt?
Natürlich im Netz von Telefonica. Das andere gibt's ja fast nur auf dem Papier.
Das wurde vereinbart:
https://www.telefonica.de/news…roaming-agreement-ab.html
Die Bundesnetzagentur hat das dann später genau geregelt: Verkauf von fremden Netzen ist bis Ende 2023 erlaubt, bis Ende 2025 dürfen die Kunden bleiben. Spätestens dann muß alles im eigenen Netz + Roaming laufen.
ZitatDie Bundesnetzagentur hat gegenüber der 1&1 Mobilfunk GmbH Fristen zur Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber festgelegt. Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.
"Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Grundsätzlich ist ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Der 1&1 Mobilfunk GmbH wurde bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden. Diese Doppelstellung hat sie in den festgelegten Zeitfenstern aufzugeben.
Am 26. November 2018 erließ die Bundesnetzagentur die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln und eröffnete das Zulassungsverfahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aus.
Bisher sind Unternehmen aus dem Konzernverbund der 1&1 als Diensteanbieter/MVNO tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle fanden mehrere Anhörungen der 1&1 sowie der Wettbewerber statt.
Die Entscheidung vom 26. November 2018 sowie Dokumente zu laufenden Frequenzbereitstellungsverfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.
Mit zwei Panels kann der Wechselrichter nun doch mehr als 300 Watt pro Seite.
Leitest du das aus den angezeigten 306,6W ab? Das ist im Bereich der Toleranz, daraus würde ich nichts folgern.
Neben der frechen Abrechnungsperiode von 25 Tagen ist etwas anderes beim Prepaid ungewöhnlich:
Es gibt keine gedrosselte Flatrate nach Verbrauch des Volumens, sondern:
ZitatKosten nach Verbrauch der Freieinheiten:
- DATA € 0,03 pro MB
d.h. 1GB = 30€.