Beiträge von mooglecharm

    Auf dem Großen Feldberg konnte ich per Mobilfunk-DX folgendes neu loggen:


    * Die eNB 144097, in 35641 Schöffengrund OT Laufdorf, hat scheinbar einen Vollausbau bekommen: von einem Sektor B3/B20 auf drei Sektoren B1/B3/B8/B20/n1/n28.

    * Ganz neu in Betrieb gegangen ist die eNB 191065, in 35428 Langgöns OT Espa. In dem Ort gab es bisher nur MOCN via Vodafone, jetzt hat die Telekom dort ihren eigenen Sendeturm am Start. Möglicherweise verbessert der Sendemast auch den Empfang in Richtung Cleeberg, das war bisher noch ein ganz übles Telekom-Funkloch.

    Das stimmt in dieser Pauschalität so nicht. Der Gesetzgeber hat klare Kriterien, ab wann eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft vermutet werden darf.

    Es besteht auch eine Beweislastumkehr zulasten des Leistungsbeziehers, und das schon seit 2006. Daraus ergeben sich dann genau die oben von mir geschilderten Folgen, denn den Vollbeweis zu führen dass man kein Paar ist, ist in der Praxis sehr schwierig.

    Ich hab einen 2,50 € Gutschein für Edeka bekommen, von der Familie weil dort wo die leben kein Edeka existiert. Hier eigentlich auch nicht aber es gibt einige in Zug- oder Fahrreichweite z. B. den ganz neuen Edeka im FOUR oder den im Hattersheim (war dort noch nie). Vielleicht löse ich den dort ein. Hab laut Gutschein bis Ende 2028 Zeit.

    moin, weiß vielleicht jemand von euch, ob man bei der

    Telekom, wenn man einen GF-VERTRAG ( NEU-Ausbau von Glasfaserplus; 12 Monats Vertrag ) abgeschlossen hat

    OHNE GF-Modem, ob man dieses GF-Modem dann erst bei/ kurz vor Vertragsbeginn doch noch

    mieten kann ?

    Oder geht mieten nur bei Vertragsabschluss und nicht xy Monate später ?

    Nachbuchen kannst du immer, ist aber eigentlich sinnlos, das Telekom Glasfaser Modem 2 kannst du im Fachhandel für um die 50 € kaufen, da lohnt sich mieten nie und nimmer.

    Hier wüsste ich gerne mal, welche „Sozialgesetzgebung“ in Deutschland dies regeln soll?!

    Es geht um die sogenannte "eheähnliche Gemeinschaft", die ursprünglich in den 90er-Jahren in der Arbeitslosenhilfe eingeführt wurde und in der damaligen Form auch durch das Bundesverfassungsgericht abgesegnet wurde. Heute heißt das geschlechtlich neutral "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft", aber der Grundgedanke ist derselbe: leben zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts zusammen in einer Wohnung, geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, dass sie ein Paar sind. Arbeitet einer und der andere nicht, werden der nicht arbeitenden Person alle Leistungen gestrichen.


    Folglich besteht ein großer Anreiz, um jeden Preis eine eigene Wohnung zu beziehen, um nicht auf diese Weise vom Staat zwangsveranlagt zu werden.

    In 61476 Kronberg im Taunus baut die Telekom gerade einen neuen Mast auf die Frankfurter Str. 30a. Weiß jemand, was da dran kommen wird?
    Sobald die Antennen hängen kann ich aus der Nähe Bilder machen, da ich Zugang zur Dachterasse des Gebäudes habe.
    Weiß hier jemand mehr? Bis jetzt waren dort nur Telefonica-Antennen

    Der Standort müsste jetzt on air sein. eNB ist 197814 (bereits in CM geloggt, aber noch nicht gepinnt).