Beiträge von Steuerbord

    In den Details steht lediglich "Pack endet in jedem Fall bei Beendigung des Hauptvertrages", keine Ahnung wie einem o2 das bei einer Verlängerung des selben Vertrages auslegt.

    !

    Nach meiner Kenntnis konnte man bisher Packs und Zusatzoptionen behalten, solange man im selben Vertrag geblieben ist, auch bei einer VVL, wenn es weiterhin derselbe Vertrag war.


    Wenn o2 hier seinen Standardsatz schreibt, bedeutet das ja nur, dass auch die Unlimited-Option im Free M endet, wenn dein Free M überhaupt endet.

    Meine Frage ist nun, wie es denn mit rabattierten Paketen bei einer etwaigen Vertragsverlängerung aussieht.


    Ist es erfahrungsgemäß möglich, dann den Unlimited Pack für 7.49€ weiterzuführen?

    Das Unlimited-Paket selbst ist doch gar nicht rabattiert, wenn ich das richtig sehe. Du hast doch dafür die regulären 7,49 Euro gezahlt, die in einem M-Tarif dafür anfallen. So lange sich das Unlimited Pack weiterführen lässt (egal, was dein Free M an GG kostet), wirst du es sicher für 7,49 Euro weiterführen können (es sei denn, o2 erhöht allgemein die Preise für das unlimited Pack).


    Ob Unlimited aus der Sommeraktion weitergeführt werden kann, wird wahrscheinlich niemand sicher beantworten können, weil das ja erst seit letzten Monat angeboten wird und zumindest die Buchung bis 30.9.25 befristet ist. Ob o2 die Aktion danach allgemein beendet oder weiterlaufen lässt, bleibt abzuwarten.

    Steuerbord eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, hier für Dich wie für o2. Dir wurde von Deinem Vertragspartner o2 bereits mitgeteilt dass das Vertragsverhältnis nicht zu den bestehenden Konditionen weitergeführt werden soll. Stattdessen hat Dir Dein Vertragspartner neue Konditionen zur Auswahl unterbreitet (höhere Grundgebühr, Tarifwechsel, Kündigung). Nun bist Du am Zug, und wenn Dir keine der Angebote zusagt dann bleibt Dir halt nur zu kündigen. Den Fortbestand der alten Konditionen kannst Du nicht erzwingen, und es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch darauf.


    Klar, dass man den Fortbestand der alten Konditionen nicht erzwingen kann und darauf keinen rechtlichen Anspruch hat, ist zwar schade, aber natürlich sofort nachvollziehbar.


    Was ich bloß nicht verstehe, ist, dass man ein "Angebot" wie das hier von o2 gar nicht proaktiv und explizit annehmen braucht, damit es rechtskräftig wird. Sondern demnach reicht es völlig aus, dass Kunde nichts tut, damit ein für ihn nachteiliges "Angebot" wirksam wird.


    Das ist mir echt zu hoch. Dann kann ich mich ja genau so gut in der Innenstadt an eine gut frequentierte Straßenkreuzung stellen und dem nächstbesten Passanten z. B. eine Waschmaschine zum Kauf "anbieten". Und zwar für z. B. 100 Euro. Und wenn der Passant mein Schnäppchen-"Angebot" dann annimmt und am nächsten Tag wieder an der Kreuzung vorbeikommt und ich stehe wieder da und biete ihm diesmal eine Waschmaschine für 1 Million Euro an, dann wäre in der Analogie die Zustimmung ja bereits dann erteilt und dieser Kauf bereits dann rechtsverbindlich, wenn der Passant diesmal a) gar nichts sagt (also weder aktiv zustimmt noch ablehnt) oder b) sogar aktiv ablehnt, aber dann weiterhin seine Waschmaschine nutzt, die ich ihm gestern verkauft habe.

    In beiden Fällen würde der Passant mir ab da 1 Million Euro schulden (und bekäme dafür natürlich eine zweite Waschmaschine 8)).


    Und nur wenn der Passant sowohl mein neues "Angebot" ablehnt als auch mir die gestern gekaufte Waschmaschine zurückgibt, könnte er es vermeiden, dass ich ihn zur Zahlung von 1 Million Euro zwingen kann.


    Ja, solche Vergleiche hinken immer etwas. Dennoch dürfte klar sein, was gemeint ist.


    Aber wie auch immer, die Auskünfte hier im Forum sind alle eindeutig, glasklar und gehen alle in dieselbe Richtung: Lieber die Situation akzeptieren und sich nicht weiter mit o2 anlegen, sonst wird es noch schlimmer.


    Dann muss ich mich der Übermacht von o2 höchstwahrscheinlich beugen;(

    Ok, vielen Dank. Werde jetzt auf jeden Fall nochmal der Rechnung selbst widersprechen und dann mal sehen.


    Zwischen dem, was Gemini zuerst sagt und dem, was danach gesagt wird, ergibt sich nach meinem Verständnis allerdings ein kleiner Widerspruch, oder?


    Denn zuerst wird gesagt, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, selbst zu kündigen. Soweit ok, denn der Anbieter braucht ja nicht zu kündigen, er kann auch einfach den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterlaufen lassen.


    Und dann sagt Gemini:


    "Wenn dein Mobilfunkanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, hat er nicht automatisch das Recht, diese durchzusetzen. Er muss deine Zustimmung einholen."


    Was passiert denn, wenn ich meine Zustimmung nicht erteile? Laut Gemini hat der Anbieter dann eben nicht "automatisch das Recht" die Preiserhöhung durchzusetzen.


    Aber laut dem 1. Satz muss der Anbieter demnach auch nicht selbst kündigen. Das würde ja dann laut Gemini bedeuten (und dann wäre es kein Widerspruch), dass die Zustimmung zur Preiserhöhung automatisch als erteilt gilt, wenn der Kunde


    a) nicht reagiert auf die Erhöhungsankündigung


    oder


    b) zwar reagiert bzw. ausdrücklich der Erhöhung widerspricht, aber nicht zusätzlich auch noch proaktiv selbst kündigt.


    Beide Möglichkeiten, sowohl a) als auch b) würden automatisch zur Genehmigung für die Preiserhöhung führen. Und damit hätte dann der Anbieter eben doch "automatisch" das Recht, die Preiserhöhung durchzusetzen (sofern der Kunde nicht kündigt).


    Nach meinem Verständnis ist ja dann das Instrument des "Widerspruchs" einfach sinnlos geworden und hat keinerlei rechtliche Relevanz mehr. Das kommt mir doch etwas merkwürdig vor ehrlich gesagt. Aber ich bin auch nur Laie.

    Aus meiner Erfahrung heraus hilft leider nur kündigen.


    Glaub mir, der Kundenservice agiert absolut stur und ignorant ohne auf den eigentlichen Inhalt der Reklamation einzugehen.


    Mir persönlich wurde der Tip gegeben "Sie können ja kündigen."

    Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Habe schon mehrmals mit denen telefoniert. Und da haben die das auch gesagt.


    Erwähnenswert ist noch, dass ich schon schriftlich gekündigt und eine Kündigungsbestätigung bekommen hatte. Damals war dann direkt nach der Kündigung mein Account auf der Webseite nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Wurde kaum noch etwas angezeigt, gab keine VVL-Angebot mehr etc.


    Dann habe ich die Hotline angerufen und bekam ziemlich schlechte VVL-Angebot (das mit Abstand beste war noch den unlimited od light (oder smart?) mit 50 GB / 50 Mbit/s für 9,99 Euro. War aber nichts für mich.


    Am nächsten Tag kam dann ein Rückruf von der Kundenrückgewinnung (also von diesem externen Dienstleister mit der 0176-Nummer). Die Frau hat mir zuerst genau dieselben schlechten Angebote gemacht. Als ich die ablehnte, hat sie mir gesagt, dass o2 bei mir auf die Preiserhöhung verzichten würde, ich in meinem jetzigen Vertrag TH3000 drinbleiben könnte und meine GG zusätzlich um 50 Cent gesenkt würde, wenn ich die Kündigung zurücknehme.

    Da ich wusste, dass dieser externe Dienstleister öfter falsche Versprechungen macht und einem hinterrücks miese Verträge unterjubelt, habe ich darauf bestanden, dass die mir dieses Angebot erstmal schriftlich per Mail schickt, bevor ich zusage. Sie hat gesagt, dass sie das gleich machen würde und mich am nächsten Tag wieder anrufen würde wegen meiner Entscheidung..


    Und dann kam es, wie es kommen musste: Die hat nie etwas geschickt und auch nie wieder angerufen. 2 Tage später habe ich dann proaktiv bei o2 angerufen. Dort war aber dieses Angebot (angeblich) nirgendwo hinterlegt und nirgendwo war verzeichnet, dass die Frau mich überhaupt angerufen hatte. Man konnte (angeblich) die Frau nicht mal identifizieren.


    So wird man da bei o2 nach Strich und Faden besch***en. :cursing:


    Die Kündigung habe ich dann damals zurückgenommen. Wurde akzeptiert und danach war in meinem Account auch wieder alles sichtbar. Und alles, was danach kam, habe ich oben beschrieben.

    Ausser Strassenblockaden rund um die o2 Zentrale in München fällt mir nicht viel ein was du noch an Widerstand leisten könntest 8)


    Übrigens könnte sein dass deine Strategie so nicht aufgeht. Um die alte Grundgebühr zu behalten ohne einen Schufa Eintrag zu riskieren gibt es eine viel elegantere Lösung - du könntest o2 darauf verklagen, es ist gängige Praxis in solchen Szenarien.

    Straßenblockaden müsste man dann aber vorher wahrscheinlich anmelden, sonst könnte es teurer werden als die 2 Euro Gebührenerhöhung :P


    Vielen Dank für den Hinweis mit der Klage. Werde das mal recherchieren.


    Ist schon dreist von o2, das so zu machen. Weil dann der Aufwand ja letztlich doch wieder am Kunden hängenbleibt (sogar noch mehr Aufwand als die 2 Euro zu akzeptieren oder selbst zu kündigen) :cursing: und o2 fein raus ist, weil die sich (rechtswidrig?) einfach mehr GG genehmigen und dann mit Recht darauf spekulieren können, dass die allermeisten sowieso freiwillig mehr zahlen und nicht meckern, fast alle anderen kündigen und nur in Einzelfällen (für die Kunden erstmal kostenintensive) Klagen auf o2 zukommen (deren Erfolg nicht mal gewiss ist).


    Du wirst Mahnungen bekommen, in der zweiten Mahnung wird drine stehen dass ein Meldung an die Schufa geht. Ich gehe davon aus, dass sie ihrerseits den Vertrag kündigen. Mahngebühren / Inkasso kommen hinzu…

    Oh Schreck. =O

    Steuerbord o2 könnte auch einfach nur den Vertrag kündigen. Es ist doch ein Flex-Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist beiderseits.

    Ja, mit einer einfachen Kündigung durch o2 wäre ich einverstanden bzw. das würde ich für rechtens halten und könnte es daher nicht verhindern., auch wenn ich lieber im meinem TH3000 bleiben würde.


    Haben die bisher nicht gemacht mit der Kündigung, auch nach meinen beiden Widersprüchen nicht. Sondern in der Erhöhungs-Ankündigung und in der Antwort auf den ersten Widerspruch geschrieben, ich soll doch kündigen. Und ansonsten haben die ihre Erhöhung einfach unbeeindruckt weiter durchgezogen.


    Würde mich daher weiter wehren, so lange die mir nicht kündigen, solange die mir keinen Schufa-Eintrag aufdrücken, wenn ich die abgebuchte erhöhte GG zurückbuche und selbst die vorherige GG überweise. Aber das ist eben die Frage, ob o2 dann einen Schufa-Eintrag macht.

    Lohnt sich der Aufwand für diese 2 Euro Erhöhung? Bei mir war die Entscheidung zu Wechseln einfach, weil ich vorher auch keine Multicard hatte. Einen Schufeintrag würde ich mir wegen 2 bzw. 24 Euro im Jahr nicht holen. Die haben bereits bei der Ankündigung geschrieben, wenn’s nicht passt, dann soll man kündigen….

    Ja, den Aufwand würde ich mir machen, sofern es keine schwerwiegenden Konsequenzen wie einen Schufa-Eintrag hätte. Immerhin habe ich etwa eine auf 0,- rabattierte Multicard dabei und die WSG.


    Falls ich das missverständlich ausgedrückt haben sollte: Ich bin nicht sicher, ob es einen Schufa-Eintrag gibt, sondern halte es für mich bzw. es ist die Frage ans Forum, ob o2 es in dieser Konstellation tun würde / dürfte, wo ich doch sowohl der Erhöhung als auch der Abbuchung der erhöhten GG widersprochen habe.


    Ja, genau, haben die bei mir auch geschrieben, dass ich doch kündigen soll, sowohl in der Ankündigung als auch in der damaligen Antwort auf den 1. Widerspruch. Will aber nicht kündigen.


    So ein unlimited oD passt bei mir nicht so ganz. Multicard fehlt und die Nachbuchung ist nervig (und die Geschwindigkeit ist auch - theroretisch - niedriger).

    Lässt sich gefahrlos weiterkämpfen?



    Habe für meinen TH3000 / Blue All-in L (2015) jetzt die erste höhere Rechnung bekommen (Preiserhöhung: ca. 15 Prozent).


    Hatte der Preiserhöhung zunächst widersprochen (an die o2-Impressums-Mailadresse) und bekam darauf hin eine nichtssagende, grundlose Ablehnung aus erkennbaren Textbausteinen. Zusammengefasst: "Sie haben kein Recht, den höheren Preis zu verweigern, Sie können ja kündigen oder wechseln Sie in einen unserer tollen neuen Tarife."


    Darauf hin hatte ich letzte Woche, also bevor die erste höhere Rechnung kam, nochmal auf demselben Weg widersprochen (automatische Eingangsbestätigung seitens o2 habe ich bekommen) mit dem Argument, dass


    - ich die Preiserhöhung ausdrücklich ablehne


    - es keine Rechtsgrundlage gibt, um die GG auf diese Art zu erhöhen (= entweder ich kündige und wenn ich nicht kündige, stimme ich automatisch zu)


    - meine Konto-Einzugsermächtigung für die GG nur für die ursprüngliche niedrigere GG gilt, nicht für die einseitig ohne meine Zustimmung erhöhte


    - ich o2 untersage, eine höhere als die ursprüngliche, niedrige GG von meinem Konto einzuziehen.


    - ich in genau diesem Tarif bleiben möchte und nicht selbst kündigen werde.



    Außerdem hatte ich bei o2 angeregt, dass die mein Inklusiv-Datenvolumen / Grow-Vorteil in meinem jetzigen TH3000 ja erhöhen können und dass ich dann, aber nur dann bereit wäre, über eine Erhöhung der GG weiter mit o2 zu verhandeln.


    Das war wie gesagt letzte Woche. Darauf habe ich (bisher) keine Antwort von o2 bekommen (o2 hat mir also auch nicht gekündigt). Stattdessen jetzt die (automatisierte?) Rechnung mit der Preiserhöhung.



    Was kann man denn jetzt noch an Widerstand leisten?


    Sicher könnte man jetzt auch der Rechnung selbst widersprechen, ok.


    Aber was würde passieren, wenn o2 nun einfach die auf der Rechnung ausgewiesene höhere GG von meinem Konto einzieht (egal, ob o2 auf meinen Widerspruch reagiert und diesen wieder ablehnt oder nicht mehr reagiert) und ich darauf hin den Betrag komplett zurückbuchen lasse und stattdessen die ursprüngliche, niedrige GG selbst an o2 überweise?


    Würde /dürfte o2 mich dann bei der Schufa melden? Das ist es nämlich, was ich am meisten befürchte: einen Schufa-Eintrag.


    Und in meinen Vertragsunterlagen oder auf der Webseite steht auch irgendwo drin, dass man jeden Monat zusätzlich 4 Euro oder so zahlen muss, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern selbst überweist. Denn diese zusätzlichen 4 Euro wegen Selbstüberweisung wären noch mehr als die jetzige GG-Erhöhung, sodass sich das nicht rechnen würde.


    Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte, wie o2 auf so etwas reagiert (also z. B. Schufa-Eintrag und/oder in Rechnung stellen von 4 Euro zusätzlich wegen Eigenüberweisung).


    Es geht hier wirklich nur darum, in dem jetzigen Tarif weiterzukämpfen und nicht, selbst zu kündigen oder in einen neuen Tarif zu wechseln.


    Gibt es da noch Möglichkeiten?

    Zu Einschränkungen bzgl. Connect steht nichts dabei.




    Wäre daher schön, wenn jemand Qualifiziertes kurz hier mitteilen könnte, ob eine Buchung dieses neuen unlimited on demand möglich ist, wenn man einen 2024er Mobile-Tarif hat/bucht, bei dem bereits Connect (kostenlos) dazugebucht ist.


    Vermutlich wird das nicht funktionieren. Im o2-Hilfeforum deutet auch nichts darauf hin. Lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren.