Preiserhöhung älterer Tarife (TH2000/Spot basic) bei o2 ab 15.06.2025

  • Lohnt sich der Aufwand für diese 2 Euro Erhöhung? Bei mir war die Entscheidung zu Wechseln einfach, weil ich vorher auch keine Multicard hatte. Einen Schufeintrag würde ich mir wegen 2 bzw. 24 Euro im Jahr nicht holen. Die haben bereits bei der Ankündigung geschrieben, wenn’s nicht passt, dann soll man kündigen….

  • Was kann man denn jetzt noch an Widerstand leisten?




    Ausser Strassenblockaden rund um die o2 Zentrale in München fällt mir nicht viel ein was du noch an Widerstand leisten könntest 8)


    Übrigens könnte sein dass deine Strategie so nicht aufgeht. Um die alte Grundgebühr zu behalten ohne einen Schufa Eintrag zu riskieren gibt es eine viel elegantere Lösung - du könntest o2 darauf verklagen, es ist gängige Praxis in solchen Szenarien.

    2 Mal editiert, zuletzt von mario.2 ()

  • Lohnt sich der Aufwand für diese 2 Euro Erhöhung? Bei mir war die Entscheidung zu Wechseln einfach, weil ich vorher auch keine Multicard hatte. Einen Schufeintrag würde ich mir wegen 2 bzw. 24 Euro im Jahr nicht holen. Die haben bereits bei der Ankündigung geschrieben, wenn’s nicht passt, dann soll man kündigen….

    Ja, den Aufwand würde ich mir machen, sofern es keine schwerwiegenden Konsequenzen wie einen Schufa-Eintrag hätte. Immerhin habe ich etwa eine auf 0,- rabattierte Multicard dabei und die WSG.


    Falls ich das missverständlich ausgedrückt haben sollte: Ich bin nicht sicher, ob es einen Schufa-Eintrag gibt, sondern halte es für mich bzw. es ist die Frage ans Forum, ob o2 es in dieser Konstellation tun würde / dürfte, wo ich doch sowohl der Erhöhung als auch der Abbuchung der erhöhten GG widersprochen habe.


    Ja, genau, haben die bei mir auch geschrieben, dass ich doch kündigen soll, sowohl in der Ankündigung als auch in der damaligen Antwort auf den 1. Widerspruch. Will aber nicht kündigen.


    So ein unlimited oD passt bei mir nicht so ganz. Multicard fehlt und die Nachbuchung ist nervig (und die Geschwindigkeit ist auch - theroretisch - niedriger).

  • Du wirst Mahnungen bekommen, in der zweiten Mahnung wird drine stehen dass ein Meldung an die Schufa geht. Ich gehe davon aus, dass sie ihrerseits den Vertrag kündigen. Mahngebühren / Inkasso kommen hinzu…

  • Steuerbord o2 könnte auch einfach nur den Vertrag kündigen. Es ist doch ein Flex-Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist beiderseits.

    Ja, mit einer einfachen Kündigung durch o2 wäre ich einverstanden bzw. das würde ich für rechtens halten und könnte es daher nicht verhindern., auch wenn ich lieber im meinem TH3000 bleiben würde.


    Haben die bisher nicht gemacht mit der Kündigung, auch nach meinen beiden Widersprüchen nicht. Sondern in der Erhöhungs-Ankündigung und in der Antwort auf den ersten Widerspruch geschrieben, ich soll doch kündigen. Und ansonsten haben die ihre Erhöhung einfach unbeeindruckt weiter durchgezogen.


    Würde mich daher weiter wehren, so lange die mir nicht kündigen, solange die mir keinen Schufa-Eintrag aufdrücken, wenn ich die abgebuchte erhöhte GG zurückbuche und selbst die vorherige GG überweise. Aber das ist eben die Frage, ob o2 dann einen Schufa-Eintrag macht.

  • Ausser Strassenblockaden rund um die o2 Zentrale in München fällt mir nicht viel ein was du noch an Widerstand leisten könntest 8)


    Übrigens könnte sein dass deine Strategie so nicht aufgeht. Um die alte Grundgebühr zu behalten ohne einen Schufa Eintrag zu riskieren gibt es eine viel elegantere Lösung - du könntest o2 darauf verklagen, es ist gängige Praxis in solchen Szenarien.

    Straßenblockaden müsste man dann aber vorher wahrscheinlich anmelden, sonst könnte es teurer werden als die 2 Euro Gebührenerhöhung :P


    Vielen Dank für den Hinweis mit der Klage. Werde das mal recherchieren.


    Ist schon dreist von o2, das so zu machen. Weil dann der Aufwand ja letztlich doch wieder am Kunden hängenbleibt (sogar noch mehr Aufwand als die 2 Euro zu akzeptieren oder selbst zu kündigen) :cursing: und o2 fein raus ist, weil die sich (rechtswidrig?) einfach mehr GG genehmigen und dann mit Recht darauf spekulieren können, dass die allermeisten sowieso freiwillig mehr zahlen und nicht meckern, fast alle anderen kündigen und nur in Einzelfällen (für die Kunden erstmal kostenintensive) Klagen auf o2 zukommen (deren Erfolg nicht mal gewiss ist).


    Du wirst Mahnungen bekommen, in der zweiten Mahnung wird drine stehen dass ein Meldung an die Schufa geht. Ich gehe davon aus, dass sie ihrerseits den Vertrag kündigen. Mahngebühren / Inkasso kommen hinzu…

    Oh Schreck. =O

    Einmal editiert, zuletzt von Steuerbord () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Steuerbord mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Du wirst Mahnungen bekommen, in der zweiten Mahnung wird drine stehen dass ein Meldung an die Schufa geht. Ich gehe davon aus, dass sie ihrerseits den Vertrag kündigen. Mahngebühren / Inkasso kommen hinzu…

    So wird es laufen und die fehlenden 2 Euro summieren sich + Mahngebühren + usw und wenn du es zurück buchst kostet es auch noch mal Extra

    dir bleibt nur die Kündigung oder behalten oder Tarif nähmen wo die mulicard kostenlos dabei ist da musst du aber verhandeln eventuell mit Händler von hier ob was dabei ist

    Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen!
    Wer gut verdient, strengt sich nicht an! Wer sich anstrengt, verdient nicht gut!


    ||

  • Gibt es da noch Möglichkeiten?

    Aus meiner Erfahrung heraus hilft leider nur kündigen.


    Glaub mir, der Kundenservice agiert absolut stur und ignorant ohne auf den eigentlichen Inhalt der Reklamation einzugehen.


    Die folgenden Textbausteine stammen zwar von verschiedenen Reklamationen der DSL-Preisanpassung, nahezu identische, ignorierte Widersprüche der Mobilfunkpreisanpassung sind mir aber auch schon untergekommen.


    "Ihr Vertrag wird vereinbarungsgemäß mit dem angepassten Preis fortgeführt. "

    "Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können, da für Ihren Vertrag Widerspruchsrecht nicht länger besteht."

    "Das gesetzliche Widerrufsrecht ist inzwischen abgelaufen, sodass eine Rückabwicklung des Vertrags nicht mehr möglich ist."

    Mir persönlich wurde der Tip gegeben "Sie können ja kündigen."


    Servicemäßig ist o2 ein absoluter Katastrophenladen!

    Wenn du da jetzt noch in die Mahnmühle gerätst, au weia...

  • Es ist schon interessant, was Gemini zu dieser Konstellation sagt:

    "Wenn ein Mobilfunkanbieter die monatliche Grundgebühr erhöht und der Kunde der Erhöhung widerspricht, muss der Kunde selbst kündigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag aufzulösen, nur weil der Kunde der Preiserhöhung nicht zustimmt."


    Außerdem:

    "Was bedeutet das für dich als Kunde?

    Wenn dein Mobilfunkanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, hat er nicht automatisch das Recht, diese durchzusetzen. Er muss deine Zustimmung einholen.

    • Widerspruch: Wenn du mit der Preiserhöhung nicht einverstanden bist, solltest du der Änderung ausdrücklich widersprechen.
    • Kündigungsrecht: Die Ankündigung einer Preiserhöhung gibt dir ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen."


    Hiernach wäre tatsächlich der Kunde in der Pflicht, sein Recht auf außerordentliche Kündigung aktiv wahrzunehmen. Der Widerspruch allein reicht nicht aus. Eine Beibehaltung des Status quo wurde ja vom Anbieter ausgeschlossen.


    Da läge ich dann mit meinem (laienhaften) Rechtsempfinden auch falsch, denn ich wäre auch davon ausgegangen, dass der Widerspruch allein gereicht hätte. Früher hätte ich wohl auch "aus Prinzip" das Ganze bis zum Ende ausgereizt, heutzutage wären mir bei dem Streitwert die bereits aufgezeigten Risiken (Mahnkosten, Inkassogebühren, Schufa-Einträge) und auch der Zeitaufwand unverhältnismäßig groß.

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