Beiträge von xrw

    Hab jetzt in Österreich nach der realen Praxis gesucht. Tatsächlich sind sie noch krasser drauf und kassieren offenbar vom 1. Byte an, wenn man das deklarierte Roamingvolumen bereits in Österreich verbraucht hat, und zwar nicht nur den regulierten Preis, sondern den für Zusatzvolumen. https://www.lteforum.at/mobilf…pusu-datenmitnahme.24119/


    Das ist jetzt doch eher Niveau von Lyca, und die Sache mit der Identitätsprüfung war wohl doch eher das bessere Indiz dafür, was man bei Spusu zu erwarten hat.

    Der Vertragspartner steht zumindest ganz vorn in den AGB (wie ziemlich überall) und dürfte spätestens beim Vertragsabschluss auch ersichtlich sein, wenn man die AGB entgegen seiner Angabe nicht gelesen hat. Mindestens muss es auch im Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung stehn (in Letzterer auch prominent ganz oben).

    Laut Erwägungsgrund 13:

    Zitat

    Die Anwendung eines Multiplikationsfaktors von zwei trägt der Tatsache angemessen Rechnung, dass Betreiber häufig Vorleistungsentgelte für Datenroaming aushandeln, die unter den geltenden Obergrenzen liegen und dass Kunden häufig die gesamte Datenmenge, die ihnen in ihrem Tarif zusteht, gar nicht verbrauchen.


    Der normale Höchstpreis betrifft halt das, was sich die Anbieter untereinander höchstens berechnen dürfen.


    Wie Spusu das real handhabt, muss man wohl abwarten bzw. untersuchen, wie es in Österreich und Italien läuft. Sonderlich relevant wird es für Spusu (und auch die Kunden) eigentlich nicht sein; geht ja bloß um höchstens 2½ GB im 5-GB-Tarif und um gut ½ GB bei 10 GB.

    Ein gewisses Risiko haben sie bei Postpaid allerdings trotzdem, weil sie da die Leistung erst ab 100 € Zahlungsverzug einstellen dürfen und auch erst zum nächsten Monat kündigen können. Zusätzliche Fixkosten entstehn ihnen auch dann. Aber Congstar hat halt das Modell, lieber bei allen noch mehr zu zahlen, um Kunden von vornherein in erwünschte und unerwünschte sortieren zu können. Lässt sich wahrscheinlich nicht nur nach finanziellen Kriterien erklären.

    Unbeschadet der Anwendung einer inländischen Volumenbegrenzung muss der Roamingkunde bei einem offenen Datenpaket auf vorübergehenden Reisen in der Union ein Volumen von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis nutzen können, das zumindest dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises (ohne Mehrwertsteuer) dieses offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 bezogen auf den gesamten Abrechnungszeitraum ergibt.


    Reguliertes maximales Roamingvorleistungsentgelt für 2026 ist 1.10 €/GB netto (0.55 €/GB ist wegen der Verdoppelung die Hälfte davon). Bei 4.90 € brutto also:


    2 × 4.90 € / (1.19 × 1.10 €/GB) ≈ 7.49 GB


    Definition von offenem Datenpaket:

    Zitat

    „offenes Datenpaket“ ist ein Tarif für die Bereitstellung eines oder mehrerer Mobilfunk-Endkundendienste, der ein unbegrenztes Volumen von Mobilfunk-Endkundendatendiensten gegen Zahlung eines regelmäßig wiederkehrenden festen Entgelts enthält oder bei dem der Inlandspreis pro Einheit der Mobilfunk-Endkundendatendienste, der sich aus der Division des gesamten inländischen Endkundenpreises (ohne Mehrwertsteuer) für Mobilfunkdienste durch das gesamte Volumen der im Inland verfügbaren Mobilfunk-Endkundendatendienste bezogen auf den gesamten Abrechnungszeitraum ergibt, niedriger ist als das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012;


    Da fehlt das »doppelte«, so dass schon die 5 GB bei 4.90 € ein offenes Datenpaket wären. Aber egal, weil auf das Inlandsvolumen immer begrenzt werden kann. Aber halt das »gesamte Volumen der im Inland verfügbaren Mobilfunk-Endkundendatendienste«. Zweifelsfrei ist auch das mitgenommene Volumen im Inland verfügbar. Aber das ist auch schon aus Art. 4 Abs. 1 der zugrundeliegenden Verordnung 2022/612 völlig klar.


    Ob es variabel ist, ist schon deshalb egal, weil der Bezug der Abrechnungszeitraum ist (bei Spusu Kalendermonat), wo es nicht variabel und auch von vornherein bekannt ist.


    Ausnahmen wären halt die überwiegende Nutzung im Ausland ohne hinreichende Bindung ans Inland oder Gefährdung des Geschäftsmodells nach Ausnahmegenehmigung durch die BNetzA. Laut Wikipedia hat Spusu Letzteres anfangs in Österreich analog in Anspruch genommen. Also schon möglich, dass sie eine Ausnahmegenehmigung für reduziertes EU-Roaming besitzen, falls sie real selber wesentlich mehr bezahlen, als sie von ihren Kunden verlangen dürften.

    Noch was zu meiner aktuellen Aktivierung bei Kaufland mobil: Die Web-App samt Aktivierung hat zuerst nicht mehr funktioniert (früher schon, war aber mit dem Browser schon länger nicht mehr eingeloggt). Nach Debuggen hat sich rausgestellt, dass NoScript undeklarierte Crosssite-Skriptingangriffe von etc.one und telekom-multibrand.de kommentarlos geblockt hat. Letzteres gibts also tatsächlich noch samt »Händlerportal«, bloß nicht mehr als eigenes Unternehmen. etc.one war ehemals zu 100% Mutterunternehmen von Newsim und hat heute noch einen gemeinsamen Geschäftsführer (der Newsim gehört wiederum one mobile, die mit eSIMs handeln).


    Die Mails von Kaufland mobil laufen aber wie früher über compax.at, was eher nach der Konkurrenz ausschaut. Compax wiederum gibt neuerdings (habs zumindest bisher nicht gesehn, aber Website ist gerade neu) Congstar als Referenzkunden an: https://compax.com/customers/case-study-congstar/


    Nachdem ich von Congstar portiert hab, weiß ich aber, dass zumindest das CRM dort derzeit über Salesforce läuft. Bei den rein automatischen Mails von Congstar ist kein Drittanbieter ersichtlich.

    BNetzA oder Verbraucherzentrale. Aber ich seh die Chancen eher mäßig. Im TKG ist nicht ganz eindeutig, ob Rufnummernmitnahme Anbieterwechsel voraussetzt, aber wohl eher schon. Der beste Hebel ist wohl noch der überraschende Preis. Ich seh keine Preisliste. Vermutlich muss man dafür eingeloggt sein, aber muss eigentlich öffentlich sein.


    Tarifwechselgebühr hat zumindest 1&1 ohne Markenwechsel auch in teurere Tarife gehabt, wenn Hardware oder Neukundenkonditionen noch nicht ausreichend abbezahlt waren. Markenwechsel war glaub ich schon die interne Portierung, normalerweise halt nach abgelaufenem Vertrag in neuen Vertrag. Für die ordentliche Kündigung allein dürfen sie jedenfalls nichts verlangen, auch wenns dazu manchmal ein Gericht braucht. Könnte sein, dass sie die Gebühr eigentlich auf der aufnehmenden Seite berechnen müssten, aber betrifft letztlich nur das Label.

    Hat es schon was wie eine Auftragsbestätigung gegeben? Laut ihren AGB kommt der Vertrag spätestens mit deren Zugang zustande und könnte dann nicht mehr einseitig storniert werden. Normalerweise sollte das vor der Portierungsanfrage sein, weil sie zumindest damit rechnen müssen, dass die Portierung damit irreversibel eingeleitet wird (solang sie nicht künstlich Fehler provozieren).


    Aber bei allem, was mit Congstar zusammenhängt, muss man ähnlich vorsichtig sein wie irgendwo zwischen Drillisch und Lyca.