Ich hab auch noch einen identischen Coupon für Lebara, der offenbar auch für Prepaid gilt.
Beiträge von xrw
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Wertminderung bei Rückabwicklung von normalen Kaufverträgen nach Benutzung des gekauften Gegenstands ist noch viel schwieriger und muss auch gehn. Die Teilung ist ja bei Postpaid genauso nötig, und da wird praktisch auf Tage genau gerechnet und der Monat analog zu § 191 BGB zu 30 Tagen angesetzt (unabhängig von seiner realen Länge).
Bei 4-Wochen-Verträgen ist es halt praktisch relativ irrelevant, wobei ich die Telekom nicht versteh, dass sie da den Kunden in den AGB mehr Rechte gibt, als sie müsste, falls sie es dann nicht so handhaben will. Bei Lidl Connect kann z.B. nur zum Ende der 4 Wochen gekündigt werden, was normalerweise in der erlaubten Frist bleibt (im Februar können 28+1 Tage streng genommen mehr als 1 Monat sein). Aber ganz blöd sind die ja auch nicht. Wenn sie das für den Jahrestarif explizit so in die AGB schreiben, geh ich davon aus, dass sie eine entsprechende Kündigung auch annehmen und entsprechend abwickeln.
1&1 hat ja auch das Konstrukt, dass sich die Verträge um 1 ganzes Jahr verlängern, aber wie vorgeschrieben jederzeit monatlich kündbar sind (nicht nur zu vollen Monaten). Sie versuchen zwar, damit ihre Kunden zu bescheißen, aber sobald man deutlich macht, dass man seine Rechte kennt, wickeln sie das auch ohne weitere Umstände ordnungsgemäß ab. Das ist da meine eigene Erfahrung.
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In der Preisliste steht die Messaging-Option allerdings auch bloß für den Fall des Guthabenmangels (wie bei den anderen Telekom-Derivaten). Vermutlich ist sie dann auch im Kundencenter buchbar (hab den Fall noch nie gehabt). Bekannt ist sie dem Kundencenter ja durchaus; wenn sie gebucht ist, wird sie auch mit Restvolumen angezeigt (wenn auch nicht auf den ersten Blick sichtbar).
PS: In der Preisliste steht auch konkret, dass sie dann in der Kaufland-mobil-App buchbar ist (und das Webinterface wird auch als App bezeichnet).
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Das ist ja wiederum im BGB geregelt, dass unbefristete Verträge nach anfänglicher Mindeslaufzeit jederzeit kündbar sein müssen mit der Folge der Rückabwicklung ab Kündigungstermin. Solang der Vertrag über die SIM-Karte bestehen bleibt, hieße das erstmal Rückbuchung auf das Guthabenkonto.
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Es ist eben keine paketierte Leistung, sondern ein unbefristeter Vertrag. Bei Telekommunikationsdiensten müssten sie aber wohl auch eine teilweise verbrauchte 10er-Karte für separat zu buchende 4-Wochen-Verträge zurücknehmen, weil es § 64 Abs. 4 TKG so vorschreibt. https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__64.html
In dem Fall besteht ja auch immer noch der Basisvertrag über die Nutzung der Telefonnummer mit SIM-Karte (wofür man bei Prepaid in der Regel einen Fixbetrag zahlt). In den AGB steht die Rückzahlung (wie vieles Andere) wohl bloß deshalb, weil es eine verbindliche Vorgabe ist und sie damit ihre Informationspflichten erfüllen.
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Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens gilt bei Dauerschuldverhältnissen das Kündigungsrecht wie ein Rücktrittsrecht nach § 346 Abs. 1 BGB bezüglich der vertraglichen Leistungen ab dem Kündigungstermin. Also sind »die empfangenen Leistungen zurückzugewähren«, soweit daraus wegen der Kündigung keine Nutzungen gezogen werden.
Der Punkt ist, dass es entgegen der landläufigen Bezeichnung »Paket« eben keine konkrete Ware ist, sondern ein dauerhafter Dienstleistungsvertrag. Die Telekom nennt das ja auch korrekt »Jahrestarif« und nicht »Jahrespaket«.
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Das gilt auch erst dann, wenn sich ein Jahrestarif automatisch verlängert hat und damit keine Restlaufzeit größer als 1 Monat mehr zulässig ist. Könnten die Anbieter dadurch vermeiden, dass man nach Ablauf erneut aktiv buchen muss (in der Anfangszeit war das glaub ich teilweise auch so).
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Bei jamobil heißt es z.B. beim 6-Monatstarif:
"Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann durch dich mit einer Frist von einem Tag und durch congstar mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden."
Dort steht aber nichts davon, dass man ein schon für die Buchung eines Pakets verbrauchtes Guthaben anteilig zurück bekommen könnte.
Telekom original und nicht-Congstar haben bei den längeren Paketen für beide Seiten 1 Monat Kündigungsfrist. 4-Wochen-Tarife sind bei allen jederzeit kündbar (auch schon vor der 1. Verlängerung). Und zumindest die Telekom original zahlt doch auch real bei Tarifwechsel (= Kündigung) unaufgefordert anteilig zurück. Müsste bei verlängerten Jahrestarifen genauso laufen. Ist ja auch bei Postpaid so (selbst 1&1 hat mir mal ein paar vorausbezahlte Tage unaufgefordert zurücküberwiesen). Der Unterschied bei Prepaid ist bloß die zwingende Vorauszahlung. Generell schwieriger wird es halt, wenn man mehr als das anteilige Volumen verbraucht hat; da wär dann schon ein Abzug denkbar.
Soweit andere Anbieter bei vorzeitigem Tarifwechsel nicht zurückzahlen, können sie das vielleicht deswegen, weil sie nur unter der Verzichtsbedingung einen neuen Vertrag eingehn. Wenn man fristgerecht ganz kündigt, müssten sie Vorauszahlungen für Leistungen jenseits vom Kündigungsdatum wohl schon zurückzahlen.
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Nein, stillschweigende Verlängerung ist nur unter der Bedingung erlaubt, dass ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von höchstens 1 Monat gekündigt werden kann.
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Der weiterlaufende Vertrag bei den Jahrespaketen (und auch Halbjahrespaketen) ist übrigens eine interessante Sache, weil die dann entgegen jeder Intuition monatlich kündbar werden müssen. Anteilige Rückerstattung lässt sich in dem Fall wohl kaum vermeiden, und ich seh in den AGBs auch garkeinen Versuch, das zu tun.