:confused:
greetz
JohnnyT
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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:confused:
greetz
JohnnyT
hallo!
das ist einfach ein service , der dir eine feste adresse, zb in der form http://thorsten.mine.nu oder ähnlich (du kannst dir verschiedene kombinationen aussuchen) zur verfügung stellt . auf deinem rechner musst du dann nur noch einen update client installieren, der dann jedesmal, wenn sich deine ip adresse (neue einwahl ins internet, 24 stunden zwangstrennung etc) ändert, diese an dyndns.org leitet. somit ist unter deiner adresse thorsten.mine.nu immer eine aktuelle ip hinterlegt, auf die anfragen einfach weitergeleitet werden. das ganze funktioniert eigentlich ganz gut und kostet in der form nichts.
die probleme, die wir zur zeit hier haben sind die, dass wir auf spezielle rechner innerhalb eines hinter einem router hängendem netzwerk zugreifen wollen und wir nicht genau wissen, wie wir remote desktop beibringen, über welchen port des routers er zugreifen soll.
greetz
JohnnyT
ZitatOriginal geschrieben von Merlin55
Einfach den Port 3389 auf den entsprechenden PC geroutet?!?
Genau so habe ich es gemacht! Funktioniert einwandfrei...
ZitatAlles anzeigenKannst ja mal mit ´nem anderen Port testen! Zum Beispiel 20, 21, 4662 oder 4672. Da wäre die vier Ports, die bei mir schon eingetragen sind
Bis denn...
Bye, Markus.
tja, das würde theoretisch funktionieren, nur konnte ich leider nicht rausfinden, wie man beim remote desktop angibt, dass er zu dem computer (da wo man die ip oder den dyndns namen eingibt) über einen bestimmten port connecten soll. habe es in der form xvy.mine.nu:3379 (3379 ist der port, den ich auf den 2. pc im netzwerk geforwarded habe) probiert, doch die akzeptiert er nicht. wo man ansonsten noch den zu nutzenden port ändern könnte, habe ich nicht rausfinden können.....
vielleicht kann ja jemand anderes weiter helfen...
thanx&greetz
JohnnyT
PS
ZitatZum Beispiel 20, 21, 4662 oder 4672. Da wäre die vier Ports, die bei mir schon eingetragen sind
wofür brauchst du denn den port?
nicht, dass du das machst, was ich schon fast vermute?! ![]()
EDIT PROBLEM jetzt wollte ich eben mal ganz elegant den server runterfahren, doch anscheinend ist die abschaltfunktion bei remote desktop nicht verfügbar? :confused: kann mir da jemand weiterhelfen? das abschalten muss schon möglich sein, ansonsten bringt mir der ganze spaß nichts.....
hey danke!
hatte den artikel dann oben bei dir auch gesehen. also mit dem standard port 3389 funktioniert es jetzt schon mal. kann mich über den dyndns.org account in den server einloggen. mit der änderung der ports muss ich mal schauen....
greetz
JohnnyT
PS Muss schon sagen, dass der remote desktop sogar noch um einiges komfortabler ist als pcanywhere....
edit ist das so gedacht, dass der host, also in meinem fall der server, bei einem remote zugriff den aktuellen nutzer ausloggt?
zugriff auf remote desktop aus dem internet via router?
Hallo@all!
Bin jetzt genau so weit, wie meine vorredner! habe auf beiden systemen win xp prof installiert und der remote desktop steht auch von laptop auf server perfekt. jetzt würde ich aber auch gerne, wie ich das auch zuvor gemacht habe, von ausserhalb auf den server zugreifen können. habe das zuvor immer mit pcanywhere via dyndns.org gemacht und das funktionierte super. doch da ich einen smc router zwischen den rechnern und dem internet habe mußte ich immer für jeden rechner spezielle ports forwarden. doch leider konnte ich bisher noch nicht rausfinden, auf welchen ports remote desktop anspricht geschweige denn, wie die sich nach meinen wünschen ändern lassen, so dass die anfragen von ausserhalb auch an den richtigen rechner weitergeleitet werden. das muß eigentlich ja möglich sein, weil sonst würde das als support tool nicht viel sinn machen.
hoffe irgendjemand konnte aus dem in der nachsicht doch recht wirren geschreibsel oben meine intention rauslesen und mir wohlmöglich sogar noch ne lösung anbieten?!
danke schon mal und gruss
JohnnyT
urteil zu nicht gezahlten leistungen bei quam vertragsschluss
hallo@all!
sicher für einige interessant:
ZitatAlles anzeigenQuam: Einstellung des Netzbetriebes entlastet Mobilfunkhändler nicht
Versprochene Einmalzahlungen müssen geleistet werden 20.02.2004
13:21
Ein interessantes Urteil hat ein Leser von teltarif.de erstritten: Der Mobilfunkhändler INWA muss ihm 529 Euro zuzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten sowie Zinsen für Mobilfunk-Verträge bezahlen, die Bekannte von ihm im Frühjahr 2002 für das Netz von Quam geschlossen hatten. Obwohl zwischenzeitlich der Netzbetrieb von Quam eingestellt wurde, verpflichtete der Richter den Mobilfunkhändler INWA, die seinerzeit beim Vertragsabschluss getroffenen Zusagen einzuhalten. Der Leser hatte sich die Forderungen gegen Inwa von seinen Freunden abtreten lassen.
Zur Geschichte: Im Frühjahr 2002 bot der damals noch junge Netzbetreiber Quam zwei interessante Aktionstarife ein: Bei gleichzeitigem Abschluss eines Haupt- und eines Partnervertrages bekam man für beide die vollen Vorteile, z.B. je ein subventioniertes Handy, zahlte für den Partnervertrag aber nur die halbe Grundgebühr. Bei der Online-Variante der Tarife sollte man bis Ende 2002 sogar gar keine Grundgebühr bezahlen, als Gegenleistung dafür, dass man auf eine Rechnung in Papierform verzichtete. Kombinierte man beide Aktionen, bekam man zwei Verträge und zwei Handys, musste aber faktisch nur die Grundgebühr von einem Vertrag bezahlen.
Vertrag faktisch ohne Grundgebühr, mit Handy
Diverse Mobilfunkhändler, unter anderem auch Inwa, boten nun an, bei der Bestellung eines solchen "Quam-Doppels" statt der Lieferung des zweiten Handys eine üppige Auszahlung an den Kunden vorzunehmen. Diese reichte oft, um die kompletten Grundgebühren für beide Verträge für die Laufzeit abzudecken. Im Fall von Inwa sollten die Kunden die Barzahlung jeweils erhalten, nachdem sie die erste Rechnung von Quam erhalten hatten, und eine Kopie davon an Inwa geschickt hatten.
Es kam dann alles anders, als geplant. Im Herbst 2002 entschied Quam, den Netzbetrieb einzustellen. In der Folge weigerte sich auch Inwa, die versprochenen Barauszahlungen weiterhin vorzunehmen, mit dem Hinweis, dass der Kunde keine Kosten mehr hätte, da dieser wegen dem eingestellten Netz keine Grundgebühren mehr bezahlen müsse. Unser Leser vertrat hingegen die Auffassung, dass Quam seine Provisionen an Inwa bezahlt hätte, und dieser diese auch wie vereinbart an den Kunden weitergeben müsse. Inwa berief sich hingegen auf §313 Abs. 1 BGB, der die Änderung von Verträgen bei Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage regelt.
Die Gerichtsentscheidung
Das Gericht schloss sich vollumfänglich der Rechtsauffassung unseres Lesers an. Zu dem Einwand mit §313 Abs. 1 BGB führt es aus, dass dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bedingung für die Zahlungsanspruch sei allein der Abschluss eines entsprechenden Mobilfunkvertrages gewesen. Wörtlich heißt es: "Wenn ein Mobilfunknetzbetreiber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Netzbetrieb einstellt, so ist dies ein Umstand, der nicht in den Risikobereich der Mobilfunkkunden fällt". Das Aktenzeichen lautet 35 C 212/03 (E) beim Amtsgericht Fulda.
Auswirkungen
Das Urteil lässt sich sicherlich auch auf viele andere Quam-Verträge übertragen. Wer damals beim Vertragsabschluss mit Quam bestimmte Leistungen erhalten hat (Handy, Barauszahlung, MP3-Player etc.) darf diese behalten. Wem Leistungen versprochen wurden, diese aber nicht bekommen hat, kann diese noch nachfordern. Wer sich mit dem Hinweis auf §313 Abs. 1 BGB dazu überreden ließ, ein Handy zurückzugeben oder nachträglich zu bezahlen, bzw. eine Auszahlung zurückzuzahlen, kann Geld bzw. Handy wieder einfordern.
Anders dürfte die Situation jedoch sein, wenn mit dem Händler statt einer Einmalzahlung eine Grundgebührenerstattung vereinbart wurde. Grundgebühren, die nicht bezahlt werden mussten, weil Quam den Betrieb einstellte, können grundsätzlich auch nicht erstattet werden. Im Zweifelsfall kommt es auf die genaue Formulierung im Vermittlungsvertrag mit dem Händler an.
Wer sein Geld oder die Ware noch nachfordert, sollte allerdings bedenken, dass einige der Mobilfunk-Händler, die besonders eifrig Quam-Pakete verkauften, inzwischen insolvent sind. Hier könnte das Aufsetzen entsprechender Briefe per Einschreiben-Rückschein oder die Erhebung von Klage bewirken, dass man sprichwörtlich "gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwirft". Ist der Händler aber noch am Markt tätig, kann sich eine Klage tatsächlich lohnen, wie die Erfahrung unseres Lesers beweist.
Weiterhin muss erwähnt werden, dass es sich hier nur um das Urteil eines Amtsgerichts handelt. Andere Amtsgerichte könnten anders urteilen. Da der Streitwert in den einzelnen Fällen meist um die 200 bis 300 Euro liegt, ist es wahrscheinlich, dass die Amtsgerichte die Berufung jeweils nicht zulassen. Damit wird aber auch eine grundsätzliche Klärung vor den höheren Gerichten verhindert.
Kai Petzke
greetz
JohnnyT
sms zu portierten nummern falsch berechnet & 3cent option bei t&m?!
hallo@all!
hatte gerade ein sehr aufschlussreiches gespräch mit der hotline von eplus. per zufall ist mir heute mal aufgefallen, dass bei meinem alten t&m student 60 alle sms zu anschlüssen, die zu eplus portiert wurden mit dem netzexternen tarif berechnet wurden. nach einiger hin und her prüferei hat der sehr nette typ an der hotline dann zugegeben, dass es definitiv ein eplus fehler ist und er einen solchen in dieser form bisher auch noch nicht gesehen hätte. nun ist das ja schon ein guter zuverdienst zu eplus, wenn die ganzen sms mit mehr als dem dopelten preis abgerechnet werden, weswegen ich euch nur mal darauf hinweisen wollte. vielleicht guckt ihr auch mal lieber nach....
dann beim plaudern kamen wir auf die neue 3cent option und der typ meinte, dass er unverbindlich sagen könne, dass diese auch für die t&m geplant seien! das wäre dann doch mal was! wenn es diese sogar als option gäe, könnte ich die sogar dazu buchen, ohne meinen guten alten t&m zu verlieren....
im zusammenhang damit habe ich aber mal ne frage, wie läuft das denn abrechnungstechnisch zb bei den t&m verträgen mit den 1000 min am wochenende. zählen die normalen freiminuten dann während des wochenendes nur in fremdnetze, oder werden diese solange verbraucht, bis nur noch die 1000 netzintern/ festnetz minuten da sind? währe ja etwas komisch, weil die dann ja zb in meinem fall schon nach ner stunde weg wären und man danach bis zum ende des monats alles zahlt?! :confused:
klärt mich auf!
greetz
JohnnyT
hallo@all!
was mich schon seit einiger zeit wundert, ob es bereits kaufbare mobiles mit wlan schnittstelle gibt, oder ob diese zumindest demnächst zu erwarten sind? schon klar, dass es da eine gewisse problematik bzgl umts (marktseparation) gibt, aber eigentlich fahren doch die hersteller immer mit den neuesten sachen (siehe bluetooth) auf.
greetz
JohnnyT
...die da speziell in siegen wären?
ausserdem ist das sicherheitsargument heute auch nicht mehr wirklich gegeben, je nachdem was für eine verschlüsselung eingesetzt wird, oder?
aber wenn du mir solche projekte nennst, die dort versorgung garantieren (am besten auch noch für heidelberg), dann wäre ich dir überaus dankbar!
greetz
JohnnyT