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Ich verstehe zwar das Problem bzw den Ärger, aber rechtlich würde ein Gericht wohl zugunsten von Freenet entscheiden (wenn man es drauf anlegt).
Zum Einen hat jedes Smartphone die Möglichkeit, Datenroaming zu deaktivieren. Wenn man also weiß, man befindet sich in grenznähe zu Nicht-EU-Ländern, KANN man sich vor solchen Kosten selbst und einfach schützen. (Zusätzlich zur Wahl zwischen manueller und automatischer Netzwahl)
Der Hinweis hilft in dem geschilderten Fall wenig, da er ja mit einer (deutschen) Freenet-SIM schon auf Wanderung in Tirol (in Österreich, also schon roamend) unterwegs ist. Wenn Roaming aus dann auch kein Roaming in AT.
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Hat die EVG nicht auch abgeschlossen? Hier wird der GDL doch etwas angeboten ohne einen konkreten Abschluss bereits zu fordern?
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Also ICH würde mich so nicht verhalten bzw. "daran halten" denn ICH persönlich würde in einer solchen Situation anders dort auftreten, nun habe ICH aber auch einen Anwalt in der Familie und so kann ICH nicht nur freundlich und firm bestehen, sondern dann auch durchsetzen. Und, ja, auch gegen große Banken wirken einstweilige Verfügungen Wunder, da werden angebliche komplexe interne Prozesse wunderbar beschleunigt, und man erhält ein Schreiben dass es sich bedauerlicherweise nur um Missverständnisse handelte.
Unabhängig von MIR ist der Rechtsanspruch dennoch für ALLE, also auch für DICH, gegeben.
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Sorry, chikolino, aber das ist eigentlich erledigt. Die Bank haftet vollumfänglich denn sie muss die Unterschrift sorgfältig prüfen (siehe auch BGH Az XI ZR 117/96 vom 18.03.1997 und Az. XI ZR 325/00 vom 17.07.2001). Bei nicht autorisierten Vorgängen muss die Bank das Zahlungskonto auf den Stand ohne diese Zahlung bringen, das ist gesetzlich geregelt (§ 675 u BGB).
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Am LaBo Berlin Bereich KFZ-Zulassung kann am Standort Lichtenberg auch am Kassenautomaten mit VISA und Mastercard gezahlt werden. Es tut sich tatsächlich langsam was.
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Ein wenig Präzision: es macht für Dich gerade nicht das was Du erwartest. Aber hey, vereinzelt wieder passable Nummern. Dann probiere ich das doch gerne für Dich nochmal.
PS: es lässt sich derzeit nicht bestellen, die Überprüfung der Mailadresse erkennt den zugesandten Code nicht (ErrGenericError).
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Gleichzeitig ist es ein Produkt, welches Du nun unbedingt jetzt haben möchtest. Kann sich also nicht wirklich um Müll handeln, sondern es gibt ja mindestens ein Anwendungsbeispiel…
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Als ich damals eine hatte wurde die SIM per Amazon-Kurierunternehmen geliefert, die kam noch spätabends (habe aber auch nicht erst um 17 Uhr bestellt). Hängt einfach von den verfügbaren Logistikern ab...
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Mir war so, dass hier im Forum ein Anbieter war, der eSims zum Test herausgab, und bei der Frage ob diese eine Telefonnummer hätten, meinte nein, sonst müsste er jeden identifizieren. Aber ja, laut TKG gilt die Identifizierungspflicht auch bei vorausbezahlten Internetdiensten. Hm warum das bei dem dann nicht galt.
Vermutlich gibt er keine eSIMs deutscher Anbieter aus, sondern nutzt die Roamingvereinbarungen ausländischer Partner. Ausländische SIM = kein TKG.
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Dann bist Du einfach nicht die Zielgruppe, die offensichtlich im Black Friday Shoppersegment gesehen wird.