Nun, wen nimmt man denn in Regress wenn unsere momentan Ausserparlamentarische Politveranstaltung Angie/Markus sowie die übrigen MPs Regelungen treffen, die Milliarden kosten? Wer zahlt das im Endeffekt?
Wir haben nach wie vor eine legislative, exekutive und judikative Gewaltenteilung. Und es ist auch nicht so, dass es eine Alleinveranstaltung ist. Ich darf an der Stelle erwähnen, dass die Bundesregierung aus zwei Parteien besteht, welche die aktuelle Situation mittragen. In den Ausschüssen sind nicht nur die Regierungsparteien allein vertreten, sondern auch die der Opposition. Daneben gibt es juristische Möglichkeiten, auch im Eilverfahren. Meiner Meinung nach wird nur so getan, als wäre man nicht involviert. Oppositionspolitik auf Bundebene in Krisenzeiten ist halt ein geiles Geschäft. Wenn man aber in die Landesregierungen blickt, dann tragen auch diese Parteien die Verantwortung mit. Und der jeweilige Ministerpräsident kommt ja nicht mit seiner Einzelmeinung ums Eck, sondern mit der Position, die auch innerhalb der Landesregierung seinen Konsens findet. Und ich bin mal in letzter Konsequenz recht frei: Wir haben Volksvertreter gewählt oder nicht - insofern ist das auch unsere Verantwortung (und übrigens auch die der Nichtwähler), die dafür ebenfalls die Verantwortung mit aller finanzieller Konsequenz tragen müssen. Inwieweit Regressansprüche geltend gemacht werden können, wird die Judikative im Nachgang regeln wie auch bei anderen Sachverhalten zuvor.
Meine Kritik an einigen Maßnahmen und auch an einigen derer, welche nun beschlossen wurden, ist schon deutlich älter. Ich hatte ja gehofft dass der große Beraterstab sowie die Kompetenz der Entscheider dazu aussreicht, die wirklichen Infektionsherde zu erkennen (also einfache Grafiken des RKI zu interpretieren) und dagegen zu handeln, aber das ist ja scheinbar nicht der Fall. Ich hätte ja nicht mal erwartet dass man sie benennt, denn das würde ja ein Eingeständnis des Staatsversagens bedeuten.
Ganz offen, ich glaube nicht, dass der Beraterstab begrenzt ist, weder auf Bundesebene noch auf Landesebene. Es ist halt so, verschiedene Berater, teils mit unterschiedlichen Standpunkten bereiten Entscheidungsvorlagen vor, einzeln getrennt oder abgestimmt gemeinsam. Ausgangslage, mögliche Maßnahmen-Variationen, Pro und Contra, Empfehlungen bzw. Darstellung der unterschiedlichen Positionen. Der oder die Entscheider entscheiden in der Regel auf Basis von diesen Entscheidungsgrundlagen. Die Organisation bzw. die Vorbereitung der Vorlagen betreiben die Ministerien, die Stäbe/Krisenstäbe, die Staatskanzleien, Landesverwaltungen und/oder das Kanzleramt unter Beteiligung von Behörden, Instituten, Trägern des Gesundheitswesen (Ärzteverband, Krankenkassen), Experten und anderen Verbänden.
