Alle werden gleichbehandelt.
Ja, genau.
Was aber nicht bedeutet, dass nur der Original Telekomvertrag auf bspw. congstar Geschwindigkeit gedrosselt würde. Vielmehr ist so, das die prozentuale Einbuße mindestens von der jeweilige tariflich eingestellten maximalen Bandbreite abgezogen wird.
Das betrifft aber Überlastsituationen.
Beispiel: -70% reduzierte Bandbreite
Congstar: 50->15Mbit
Original Telekom: 300->90Mbit
Ps: Ich unterstelle jetzt mal, das der Empfang und die genutzten Bänder tatsächlich gleich sind. Der Test wäre etwas besser, wenn die Handys identisch sind.