Beiträge von prana

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    Versand entweder als Brief für 0,90€ oder ich kann den Code auch per Email verschicken.



    Ich stehe mehrfach in der Vertrauensliste.


    Da Verkauf von Privat wie üblich kein Umtauschrecht, Garantie oder Rücknahme.





    Also wenn ich es zurückbuche und ihnen den Betrag für das, was ich behalten habe überweise, können sie mir nur wegen den Kosten für die Rücklastschrift blöd kommen? Oder wäre es besser zumindest mal per Email eine Frist von 3 Tagen zu setzen. Als guten Willen sozusagen.

    Hallo,


    ich hoffe Ihr könnt mir hierbei weiterhelfen, ich hatte etwas online gekauft und einen Teil davon zurückgeschickt. Vor 3,5 Wochen wurde mir der Widerruf per Email bestätigt, seitdem kommt nichts mehr von dem Unternehmen. Ich habe mehrfach abgerufen und es hieß nur, sie seien zur Zeit sehr ausgelastet aber "bis Freitag werden alle Retouren abgearbeitet sein". Das ist jetzt 1,5 Wochen her. Soweit ich weiß, hat ein Händler spätestens 14 Tage nach Eingang der Widerrufserklärung das Geld zurückzuüberweisen. Nur wie geht man vor, wenn der Händler sich quert stellt. Selbst eine Frist setzen? Kostet mich ein Einschreiben und interessiert die sicher herzlich wenig. Einfach selbst onlien zurückbuchen (ich hatte per Lastschrift bezahlt)? Allerdings hatte ich ja einen Teil der Ware behalten. Oder einen Anwalt nehmen?


    So langsam befürchte ich, dass das Unternehmen zahlungsunufähig sein könnte...



    In dem Artikel hier von 2011 steht:


    Zitat

    Künftig hat der Händler nur noch 14 Tage ab Zugang der Widerrufserklärung Zeit. Ab dem 15.ten Tag geriete er sonst in Schuldnerverzug, sofern ihm hinsichtlich der Erstattungsverpflichtung nicht ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Dazu gleich im Detail.