Beiträge von AudiV8

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    die wenigsten können aber gut verkaufen


    Hi,


    Meinst du nicht das du etwas übertreibst?


    Ich denke schon das die Mehrheit aller Verkäufer/innen Ihren Job gut können. Sonst gäbe es nicht so viele Florierende Unternehmen in Deutschland.


    Ob nun Einzelhandel, Post, Großhandel oder Vertriebler im B2B Bereich, ich denke schon das die Mehrzahl gut verkaufen kann.


    Es wird immer Leute geben die Ihrer Sache nicht gewachsen sind, es gibt sicher auch in deinem Job Leute die Fehler machen, wie wahrscheinlich jeder von uns.


    ;)


    Zitat

    Die eben nicht von selbst merken, dass der Kunde kein Interesse hat


    Es soll auch Kunden geben, die es schaffen mit einem entwaffnenden Lächeln ein nein Danke zu geben und gut ist.


    Es gibt sicher auch Kunden die das nicht können und sich lieber was aufschwatzen lassen, weil Sie nicht Manns genug sind das Gespräch in Ihre Position zu rücken.


    Das ist keine Erscheinung der letzten Monate, sondern war schon immer so (ich habe 5 Jahre aktiven Verkauf im EH hinter mir).


    ...ciu...

    Hallo,


    Das nennt sich Verkaufen und es zeichnet einen guten VERKÄUFER aus das so zu machen, natürlich nicht wie auswendig gelernt, sondern locker so das der Kunde sich nicht ver*****t fühlt.


    Jeder der das nicht macht, hat den Beruf verfehlt.


    Es ist legitim, sinnvoll und (idr) verkausfördernd. Klappern gehört zum Handwerk, war immer so und wird immer so bleiben.


    Jedes Unternehmen lebt davon, das es irgendwas an irgend wen verkauft, was ja den Leuten die für dieses Unternehmen arbeiten in Form von Lohn und Arbeit zugute kommt - nicht nur dem Verkäufer - man ziehe den Kreis mal etwas weiter.


    Der Kunde der nicht will, braucht doch nur NEIN DANKE sagen, nett lächeln und gut ist.


    Ich kann mir nicht im geringsten Vorstellen was daran nervend sein soll.



    ...ciu...

    Hi,


    Zitat

    wo lässt sich da eine Grenze ziehen zwischen nicht wertersatpflichtauslösender Prüfung und evtl. werersatzpflichtauslösender Ingebrauchnahme ("Nutzung")?


    Hier geht man in der "Regel" davon aus, das die selbe Art der Prüfung, wie Sie bei einem Kauf in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zugestanden wird.


    Bei solchen Sachen bleibt dir nicht viel mehr als eine äusserliche Inaugenscheinnahme.


    Nun geh mal mit deinem Quad in ein Geschäft, reise eine original Verpackung auf, nimm das Teil und verbaue es an deinem Quad - und warte die Reaktion des Verkäufers ab :D .


    Weiteres, etwas überzogenes Beispiel, kauf beim KFZ Teile Händler ein paar Bremsbeläge und projeziere das mal auf dieses Beispiel.


    Spass beiseite, das ganze "Ding" ist Grenzwertig, sowohl das Gebahren des Händlers als auch die Bestellung ohne jegliche vorherige Informationsbeschaffung über Rücksendung etc. seitens des Käufers.


    Da wo klare Aussagen zu einem solchen Thema fehlen, erfrage ich diese, oder geh zum nächsten Shop - der diese Antworten vorher für mich parat hat.



    Ich mutmaße mal (Sorry@lobo wenn dem nicht so ist), dem immer gleichen Schema folgend, wird auch hier, der billigste Verkäufer gesucht worden sein. Ohne vorher die Elemantaren Dinge zu prüfen wurde einfach gekauft - und nun hat man den Salat. Die Entscheidung für diesen Verkäufer, wird ja sicher nicht wegen seiner hervorragenden Einhaltung der Informationspflichten gegenüber dem Käufer, gefallen sein.



    ...ciu...

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Damit hättest du die erste personalisierte Norm des BGB erfunden :p Der Wortlaut des zitierten § 357 BGB lautet:


    Na das ist doch auch schon mal was. :-) Ne, ich hatte auf Anhieb den Gesetzestext net gefunden.




    Zitat

    Ohne die ganeuen Umstände zu kennen kann man hier nur Rätsel raten.


    Das ist wohl wahr.


    Zitat


    Übedies wäre der Unternehmer für die wertersatzbegründenen Umstände darlegungs- und beweispflichtig.


    Nun, dies sollte wiederrum kein wirkliches Problem darstellen.


    Das fängt bei einer beschädigten original Verpackung an, und geht über eventuelle Installationsspuren die mit einer Montage im Fahrzeug einhergehen (zerkratzte Kontakte, Gehäuse Spuren, etc.) entfernen von Siegeln etc. PP.


    Wenn die Ware benutzt wurde (was er ja darf, und auch nicht per AGB und/oder Widerrufsbelehrung ausgeschlossenwerden darf) muss halt für die Nutzung bezahlt werden.


    Bei telefonischer Bestellung, geht man im Allgemeinen davon aus, das der blose Hinweis, das die Bestellung zu den gültigen AGB des Unternehmens ausgeführt wird, ausreicht. Die AGB können/sollen/müssen dem Kunden auf Wunsch zugestellt, oder in sonst einer Form ohne Umwege zugänglich gemacht werden.
    Wichtig und Enscheidend sei der Hinweis.


    Und genau das ist das Problem, so denke ich, kann von beiden Seiten jeder irgendwas behaupten. Ob es stimmt oder nicht...




    ...ciu..

    Zitat

    Original geschrieben von booner
      AudiV8: Woher nimmst du die Klausel? Hab ich was überlesen oder gibt es etwa nur einen Quad-Zubehör Internethändler? ;)


    Hi :)


    Ich gehe davon aus, das der Händler zum Fernabsatzgesetz verpflichtet wird.


    Dieses umfasst doch eben diesen Passus. Habe es eben nur aus ein paar beliebigen AGBS rauskopiert.


    ...ciu...

    Hi,


    Zitat

    §357 BGB: Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (6). (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


    Ich konstruiere aus der Klausel, das der Händler Dir die Nutzung (zu Recht) in Rechnung stellen wird.


    Wenn du beim Händler um die Ecke eine Zündheinheit kaufst, kannst du Sie dir vorher gern ansehen, aber du kannst diese nicht einbauen, rumfahren und wieder ausbauen.


    Somit hast du bewusst eine Situation geschaffen, aus welcher sich natürlich eine Wertminderung des gekauften Artikels einstellt, die du zu tragen hast.


    Zurück nehmen muss er wohl, da kommt der Händler sicher nicht umhin.


    Meine Meinung.


    ...ciu...

    Hi,


    Zitat

    die luft war auch erst ca. 1h nach dem unfall so gut wie komplett aus dem reifen, sodass weder ich noch die polizei den reifenschaden zuerst entdeckten


    Wieso lässt mich dieser Satz an deiner Theorie vom plötzlichen & unerwarteten Abbiegen auf der BAB zweifeln?


    ...ciu...


    :cool:

    Zitat

    Original geschrieben von Paulino


    Trotzdem glaube ich nicht, dass die H24-Vermittler mehr als 238,80 als Provision bekamen. Das scheint mir absolut abwegig.


    Glauben oder nicht glauben heisst im Klartext immer: Nichts wissen!


    Hi,


    Das kannst du aber glauben, die Provisionen sind deutlich über den Fixkosten eines Vertrages.


    Das dies abwegig aussieht glaub ich dir gern, es ist irrsinnig aber realität.


    ...ciu...


    Ach Gottchen,


    Jetzt werden die kleinen Schuhchen wieder ausezogen und ein kräftiges Stämpfelchen gemacht... niedlich, wirklich.


    :D:D:D:D:D


    Grüße von einem der von Phonehouse gut dafür bezahlt wird, die gescheiterten Pokerspieler zum weiterzahlen zu bewegen... *lol*


    ...ciu...