ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von aikhoch
das mit Führerscheinentzug ausgeschlossen würde ich mal nicht so ernst nehmen. Denn wenn es Fahrerflucht war, dann kommt es zwangsläufig zum Entzug. Da kann der Polizist sagen was er will (siehe oben, in meiner Familie war das ähnlich). Da Fahrerfluch eine Straftat ist, wird automatisch verhandelt und da gelten nunmal Mindeststrafen und dazu gehört mind. 1 Monat.
Daher immer abwarten und nicht zu früh freuen.
Grüße
Das ist so nicht richtig. Der Führerschein (resp. die Fahrerlaubnis) wird momentan bei einem Fremdschaden von mehr als ~ 1200 EUR - 1400 EUR zwangsläufig entzogen. Dies kann bereits vor Ort durch die Polizei, als auch im folgenden Strafverfahren geschehen.
Zwangsläufig wird bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht die Fleppe gezogen. Es muss eben bedeutender Fremdschaden entstanden sein (s. § 69 StGB) und der Verursacher muss als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden.
Ich würde mich lediglich aus dem Grunde nicht auf die Aussage der Polizei verlassen, weil im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist.
Automatisch wird das auch nicht verhandelt. Das ganze Verfahren kann über Einstellung (und ggf. Abgabe des Sachverhalts an die zuständige Bußgeldstelle), Strafbefehl bis Gerichtsverhandlung reichen. Pauschal lässt sich das gar nicht sagen, das hängt von der Beschuldigten ab, dem konkreten Sachverhalt, den örtlichen staatsanwaltschaftlichen Gepflogenheiten, hinzugezogenem Rechtsanwalt, dessen Qualitäten, usw.
Eine pauschale Aussage lässt sich also auch hier nicht treffen.
Grüße Rabb