Beiträge von Rabb


    Das ist so nicht richtig. Der Führerschein (resp. die Fahrerlaubnis) wird momentan bei einem Fremdschaden von mehr als ~ 1200 EUR - 1400 EUR zwangsläufig entzogen. Dies kann bereits vor Ort durch die Polizei, als auch im folgenden Strafverfahren geschehen.
    Zwangsläufig wird bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht die Fleppe gezogen. Es muss eben bedeutender Fremdschaden entstanden sein (s. § 69 StGB) und der Verursacher muss als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden.
    Ich würde mich lediglich aus dem Grunde nicht auf die Aussage der Polizei verlassen, weil im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist.



    Automatisch wird das auch nicht verhandelt. Das ganze Verfahren kann über Einstellung (und ggf. Abgabe des Sachverhalts an die zuständige Bußgeldstelle), Strafbefehl bis Gerichtsverhandlung reichen. Pauschal lässt sich das gar nicht sagen, das hängt von der Beschuldigten ab, dem konkreten Sachverhalt, den örtlichen staatsanwaltschaftlichen Gepflogenheiten, hinzugezogenem Rechtsanwalt, dessen Qualitäten, usw.
    Eine pauschale Aussage lässt sich also auch hier nicht treffen.


    Grüße Rabb :)

    Hallo,


    vorneweg:
    Wie die Sache zivilrechtlich ausgehen wird, kann ich dir nicht sagen. Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, würde ich wahrscheinlich auch den Gang zum Anwalt in Erwägung ziehen.
    Und bezüglich der Schadensregulierung habe ich zu wenig Ahnung, als dass ich mich dazu äußern möchte.


    Zur strafrechtlichen / ordnunswidrigen Seite:
    Die Kreuzung war doch sicherlich in irgendeiner Weise negativ für dich beschildert, oder? An sich müsste doch ein "Stop" - oder "Vorfahrt gewähren" - Schild irgendwo gewesen sein, da ich ansonsten dein Verhalten nicht ganz nachvollziehen kann (also das Durchfahrenlassen des Verkehrs von rechts und links).


    Du hast daher vermutlich in jedem Fall einen Vorfahrtsverstoß begangen. Es kam ferner zum Unfall, wird sind also im Bereich einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit.
    Weiter ist der Radfahrer offensichtlich verletzt, also könnte deinerseits eine Straftat vorliegen.
    Wurdest du wegen des Personenschadens wegen fahrlässiger Körperverletzung belehrt? Stellt der Radfahrer Strafantrag? Wer ist nach Ansicht der Polizei (Hauptunfall-) Verursacher?


    Das Verhalten stellt natürlich auch Ordnungswidrigkeiten dar, da er natürlich mit Licht fahren müsste und sein Gehör nicht durch Kopfhörer beeinträchtigt sein darf. Nur was der zu Protokoll geben wird, wirst du sicher nicht voraussagen können. Zumal er Betroffener in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist. Wenn du Glück hast, sagt er die Wahrheit.


    Daher bist du aus meiner Sicht zumindest eher Unfallverursacher. Der Radfahrer hat natürlich auch Fehler begangen, keine Frage. An sich daher Anzeige gegen dich an die Staatsanwaltschaft. Wobei diese vermutlich wegen Geringfügigkeit und eventuell fehlendem öffentlichen Interesse wohl eingestellt werden wird. Danach normal Abgabe des Vorgangs an die zuständige Bußgeldstelle zur weiteren Veranlassung.


    Alles aus der Ferne aber auch nicht so einfach zu beurteilen.


    Grüße th :)

    Diese ganzen Gedankenspiele kannst du dir sparen.


    booner hat es auf Seite 1 schon richtig geschrieben:
    Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, sind die HU / AU Termine einzuhalten. Vollkommen unerheblich ist, wo sich das Fahrzeug befindet und ob es überhaupt im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.
    Sind die Termine überschritten, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.


    Grüße Rabb

    Zitat

    Original geschrieben von X-Blade
    Hi


    Ja und die Maschine ist Testsieger.......hab mir die Maschinen heute mal im MM angeschaut.....die Bedienknöpfe finde ich nicht so elegant.....komischer Druckpunkt.
    Mal schauen werde mir wahrscheinlich die Bosch kaufen..denke mit eiem Testsieger macht man nichts falsch


    Das mit dem Druckpunkt habe ich eben erst festgestellt. Ist mir vorher noch gar nicht wirklich aufgefallen. Aber da ich auf den Bedienknöpfen nicht täglich mehrere SMS schreibe, kann ich damit leben. ;) :D


    Grüße Rabb :)

    Bosch (58 M05), seit einem knappen dreiviertel Jahr ohne Probleme. Haben diesen auch mit einer Edelstahlfront. Preislich dürfte er knapp über 500 EUR liegen.
    Außerdem ist er leise und sehr gut durchdacht.


    Grüße Rabb :)

    Hallo,


    zunächst mal wird der Wert nicht generell verdoppelt. Dies wird nur gemacht, wenn das Vortestgerät den Atemalkoholwert in mg/l Atemluft angibt. Dieser Wert verdoppelt (bzw. x 2) ist der Wert in Promille.


    Ferner sollte im vorliegenden Fall unterschieden, welche Tat diesem Bekannten vorgeworfen wird.
    Bei dem vorliegenden Alkoholwert steht zunächst mal eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 24a StVG im Raum. Dazu müsste ein Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille vorliegen und es dürften keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gegeben sein. In diesem Fall würde aber eine Messung mit einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtestgerät ausreichen. Eine Blutentnahme würde nur bei einer Weigerung des Betroffenen durchgeführt werden.
    Die Strafe und das verbundene Fahrverbot richtet sich meines Wissens auch nach den bisherhigen Auffälligkeiten, d.h. beim ersten 1 Monat + 250 EUR + PUnkte, beim 2. mal 2 Monate usw...


    Persönlich habe ich aber eher den Eindruck, dass diesem Bekannten eine Straftat nach § 316 StGB zur Last gelegt wird. Dazu müsste der Beschuldigte sich entweder im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit befinden. Also mehr wie 1,1 Promille haben, was hier aber nicht vorliegen dürfte, da der Vortest schon recht genau ist.
    Wahrscheinlicher ist wohl, dass er relativ fahruntüchtig war. D.h. er hatte einen Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,09 Promille und zeigte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Das können Fahrunsicherheiten sein (Schlangenlinien) oder auch Verhaltensunsicherheiten (lallen, verwaschene Ausprache, schwankender Gang). In diesem Falle ist durch § 316 StGB eine Blutentnahme vorgesehen.
    Die Strafe richtet sich dann nach Tagessätzen, je nach schwere der Schuld um die 30 - 50 Tagessätze.
    Die Fahrerlaubnis wird durch die Polizei sofort entzogen.


    Grüße Rabb :)

    Hallo,


    ich hatte bis Mai fast ein Jahr lang eine Tchibo Cafissimo und war mit ihr weitestgehend zufrieden. Nur auf die Dauer war mir die geringe Sortenauswahl ein Dorn im Auge und ich habe mir einen Vollautomaten gekauft. Auch produziert man teilweise eine Menge Abfall, der Preis pro Kaffee ist auch relativ teuer.


    Gestern habe ich mach langer Zeit mal wieder einen Senseo Kaffee probiert und fand den ziemlich eklig. Da schmeckt der Cafissimo deutlich besser.


    Inzwischen bin ich aber froh, einen Vollautomaten zu haben. Auf die Dauer billiger, wesentlich besserer Geschmack und riesige Auswahl.


    Grüße Rabb :)

    *den alten Thread mal ausgrab*


    Hallo,


    ich plane mit meiner Freundin Anfang November auf dem Rückweg von der Nordsee nach Süddeutschland einen eintägigen Zwischenstopp in Hamburg. Ziel ist dabei mehr oder weniger nur "König der Löwen", da wir bei unserem letzten Hamburg Besuch vor zwei Jahren keine Karten ergattern konnten.


    Nun meine Frage:
    So wie ich das sehe ist das "Stern"-Hotel ja gar nicht weit entfernt und daher sowohl vom Preis als auch von der Lage her günstig.


    Wie waren den die letzten Gäste, die hier im Forum vertreten sind, zufrieden? Brauchen ja lediglich nur für eine Nacht ein sauberes und annehmbares Quartier.


    Danke schonmal für die Antworten,


    Grüße Rabb :)


    Genau meine Meinung.


    Da sind sogar die Reportagen auf Kabel 1 oder N24 interessanter, wie das DMAX-Programm. Ich habe jetzt mehrfach eingeschaltet, aber da laufen ständig irgendwelche Schrottsendungen aus Amerika.


    Und um Spiegel-TV-Sendungen sehen zu können, gibt es ja zum Glück noch VOX.


    Grüße Rabb :)