Alkohol am Steuer

  • Guten Morgen,
    wahrscheinlich werdet ihr das schon hundert mal gelesen haben das Thema, aber ich wollte noch mal zu dem Thema eine Frage stellen.


    Ein Bekannter wurde von der Polizeit aufgehalten. Der Promillemesser am Auto hat einen Wert von 0,39 angegeben. Dieser verdoppelt, ergibt einen Wert von 0,78 Promille. Jedoch wurde ca. eine Stunde später im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Der Wert war somit bei ca. 0,6 Promille. Der Promilletest im Auto kann ja nicht verwertet werden.


    Mit welchen Strafen ist jetzt zu rechnen?
    Ich habe im Internet gelesen, dass ein Fahrverbot von 3-6 Monaten eintreten wird. Aber von einem anderen Bekannten habe ich gehört, dass bei diesem Wert nur ein Fahrverbot von einem Monat eintritt.
    Was ist jetzt richtig? Oder tritt überhaupt ein Fahrverbot ein? Gibt es sowas wie eine Geldstrafe?


    Also mit diesem Thread möchte ich nur wissen, welche Strafe eintritt. Nicht mehr!


    LG

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Ja das hab ich auch gefunden. Aber ich wollte auch wissen wonach das Fahrverbot gestaffelt ist. Es steht ja da, bis zu 3 Monate.
    Aber wonach richten sich die 3 Monate? Richten die sich nach der Promillehöhe?
    Und wie hoch ist die Geldstrafe?

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Regelsatz (und damit Mindesstrafe) sind 250 € und 1 Monat Fahrverbot.
    Die Bußgeldstelle kann aber je nach den Umständen die vorliegen (Anzeichen von Fahrunsicherheit oder "Wiederholungstätern" o.ä.) das Bußgeld und das Fahrverbot erhöhen.


    Was da im konkreten Fall bei rauskommt wird man also erst sehen wenn der entsprechende Bescheid kommt.

  • Dann ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass ein Fahrverbot von 1-2 Monaten eintreten wird.


    Selber schuld!
    Aber nichts ist so schlecht, dass man daraus nichts lernt!!

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Re: Alkohol am Steuer


    Zitat

    Original geschrieben von Stefa.Frank

    Ein Bekannter wurde von der Polizeit aufgehalten. Der Promillemesser am Auto hat einen Wert von 0,39 angegeben. Dieser verdoppelt, ergibt einen Wert von 0,78 Promille. Jedoch wurde ca. eine Stunde später im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Der Wert war somit bei ca. 0,6 Promille. Der Promilletest im Auto kann ja nicht verwertet werden.


    Wieso kommt man bei einem Wert von 0,39 Promille zur Blutabnahme ins Krankenhaus?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Re: Re: Alkohol am Steuer


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Wieso kommt man bei einem Wert von 0,39 Promille zur Blutabnahme ins Krankenhaus?

    Genau lesen. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Re: Re: Alkohol am Steuer


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Genau lesen. ;)


    Habe ich ja, verstehe es leider totzdem nicht, warum wird der Wert verdoppelt?


    :confused:


    Ich hab solch einen Test bis dato noch nie machen müssen.


    Edit: Google sagt, beim Promillemesser wird der Wert generell verdoppelt, eine Erklärung dafür, warum das so ist, habe ich jedoch nicht gefunden.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Weil die Geräte der Polizei den Atemalkohol messen (mg/l). Interessant ist aber die Konzentration des Alkohols im Blut (Promille).
    Der Umrechnungsfaktor liegt bei ca. 2.

  • Hallo,


    zunächst mal wird der Wert nicht generell verdoppelt. Dies wird nur gemacht, wenn das Vortestgerät den Atemalkoholwert in mg/l Atemluft angibt. Dieser Wert verdoppelt (bzw. x 2) ist der Wert in Promille.


    Ferner sollte im vorliegenden Fall unterschieden, welche Tat diesem Bekannten vorgeworfen wird.
    Bei dem vorliegenden Alkoholwert steht zunächst mal eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 24a StVG im Raum. Dazu müsste ein Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille vorliegen und es dürften keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gegeben sein. In diesem Fall würde aber eine Messung mit einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtestgerät ausreichen. Eine Blutentnahme würde nur bei einer Weigerung des Betroffenen durchgeführt werden.
    Die Strafe und das verbundene Fahrverbot richtet sich meines Wissens auch nach den bisherhigen Auffälligkeiten, d.h. beim ersten 1 Monat + 250 EUR + PUnkte, beim 2. mal 2 Monate usw...


    Persönlich habe ich aber eher den Eindruck, dass diesem Bekannten eine Straftat nach § 316 StGB zur Last gelegt wird. Dazu müsste der Beschuldigte sich entweder im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit befinden. Also mehr wie 1,1 Promille haben, was hier aber nicht vorliegen dürfte, da der Vortest schon recht genau ist.
    Wahrscheinlicher ist wohl, dass er relativ fahruntüchtig war. D.h. er hatte einen Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,09 Promille und zeigte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Das können Fahrunsicherheiten sein (Schlangenlinien) oder auch Verhaltensunsicherheiten (lallen, verwaschene Ausprache, schwankender Gang). In diesem Falle ist durch § 316 StGB eine Blutentnahme vorgesehen.
    Die Strafe richtet sich dann nach Tagessätzen, je nach schwere der Schuld um die 30 - 50 Tagessätze.
    Die Fahrerlaubnis wird durch die Polizei sofort entzogen.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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