Zitat
Original geschrieben von jansen
Entschuldigung, aber solche Rechenexempel gabs ja nicht mal zu den Hochzeiten von faircom und DLC New Media ... fehlt nur noch die obligatorische Kaffemaschine und der Cybercom DVD Player
Wohl nicht mehr up to date
.
Hast also kein kostenloses M65 mit integr. 1-MP-Kamera kostenlos oder neuestes Samsung mit Tasche und Zubehör und volle Resterstattung der GG mit solchem Vertrag bekommen? 
Ich sehe da kein Problem. Steht doch da, dass man bei VV 10 Monate lang 5 Euro Startguthaben bekommt.
Also steht auf der Rechnung bestimmt - 5 EUR (GG wird ja 12 Monate nicht berechnet, danach schon aber vom Händler, der das Handy gesendet hat erstattet) und dass dieser Betrag dem angegebenen Bankkonto gutgeschrieben werden wird.
So, macht VV zwar erst bei Hotlineanruf, ist aber meistens kein Problem, falls VV diesen Betrag erst später verrechnet.
Problematisch wird es erst, wenn (wie in einem anderen Forum geschehen) positive Kosten anfallen und angesammeltes Startguthaben nicht verrechnet wird.
Das ist aber wohl die Masche von VV, dass die Leute ihr Guthaben aus den Vormonaten vergessen. Und ganz ohne Probleme soll der Laden ja auch nicht laufen. Aber vom rein Rechtlichen ist es kein Problem: Widerspruch gegen die Rechnung und wenn kein Geld kommt oder das Guthaben nicht aufgerechnet wird, eben Sokü. 
Das kann aber auch rechtliche Probleme haben, da man ja mit jeder Rechnung über -5 EUR einen Anspruch auf Zahlung gegen den Provider besitzt. Würden diese dann angerechnet hat VV wohl Angst, dass dann noch Kunden kommen mit den alten Rechnungen und zusätzlich das monatliche SGH fordern.
Sofern also auf der Rechnung ein Minus von 5 Euro verzeichnet ist, gibt es keine Probleme. Der Kunde hat ja ohnehin das Recht Beträge gegeneinander aufzurechnen.
Problematischer ist es, wenn der Händler das "kostenlose" Handy und die Erstattung nicht leistet, als wenn der Mobilfunkprovider selbst seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
Ich denke (da ich mir auch nach 2 Monaten Geld auszahlen lassen habe), dass das SGH bei Anruf etc. auf einmal ausgezahlt wird bis zu der Summe zu der es angefallen ist.