Zitat
Original geschrieben von SandmanX
Hallo aus München,
bevor ihr mich gleich auf dem Scheiterhaufen verbrennt hier meine kleine Bemerkung zu der Sache:
Wir sind doch nicht im Mittelalter, trotzdem ein paar Gedanken von mir dazu:
1.) Etwas versprechen und dann nicht halten, zumal es ja Vertragsbestandteil geworden ist, ist nie gut. :flop:
(Da der Vertrag erst im Juni verlängert wird, nehme ich doch mal an, dass die 5 Euro/Monat für Januar für das vorzeitige Handy von eplus schon im Preis einkalkuliert wurden und nun bereits verlustig sind.)
Einen Fehler zu machen entschuldigt sich nicht von selbst! Und erst recht nicht den Schaden (nicht nur den materiellen).
Hat die Hotline sich etwa schon entschuldigt?
zu 2.) "Schenkung", guter Witz.
Dann sollte man doch gleich die VVL widerrufen und das geschenkte Handy bzw. das ggf. für 1 Euro gekaufte Handy weiter behalten versuchen. Es handelt nämlich sich um verbundene Verträge gemäß BGB.
Die haben schon viel miteinander zu tun: Widerruft man z.B. einen, sind alle damit widerrufen.
zu 3.) Na 2 Monate sind bestimmt nicht angemessen, man kann ja den Vertrag auch nur nach 14 Tagen stornieren lassen nach AGB von eplus, wenn der Händler z.B. das Handy nicht liefert (hat mir ausgerechnet die Eplus-Hotline gesagt
). Besonders wenn 4-7 Tage vertraglich verabredet wurden.
(Glücklicherweise gilt bei telefon. Bestellung ja auch das Widerrufsrecht und die 14 Tage Frist beginnen erst mit Erhalt der deutlich lesbaren Belehrung)
zu 4.) Ja und die Schwarzarbeiter sind oft auch Ich-Ags von Sub-Sub-Unternehmern beauftragt, die für den Subunternehmer und den Zwischenunternehmer der Untergruppenfiliale des Partnerkosortiums des Generalunternehmen tätig ist, das über weitere Instanzen für den Auftragnehmer arbeitet.
Was interessieren die unterschiedlichen Strukturen? Wenn Eplus als Vertragspartner sie billig macht um zu sparen ist das keine Entschuldigung für Lieferengpässe. Da Eplus schuldet,kann eplus auch von seinen Unterunternehmen sich beliefern lassen um seine Schuld zu tilgen. Außerdem hat der Teilnehmer sich nicht über die online-Bestellung der Freundin aufgeregt (denn die Unterlagen sind ja draußen) sondern über das eigene Handy, dass vertraglich vereinbart nach 4-7 Tagen kommen sollte. Hätten beide Seiten sich auf eine Lieferung von 2 Wochen geeinigt, wäre das kein Vertragsbruch. (Ein Händler muss das Angebot auch lieferbereit haben)."Man soll doch wechseln" ist auch keine Entschuldigung für schlechten Service. Der Satz hört sich ja fast so an, als wenn eplus ihn wirklich sofort kündigen lassen würde und nicht zwei Jahre auf Vertragerfüllung bestehen würde. 
Und apropo Fax-Tipp:
Die derzeitige Bearbeitungszeit von Schriftstücken (Fax, weiergeleitete email, Briefe) ist nach Hotlineaussage gerade wieder drei Wochen, bis die Antwort kommt ist das Handy sicher schon da.
Also bei mir dauerte die erst Antwort auf meinen Brief elf Wochen und die Antwort auf meine Fragen im Brief von Mitte November sind auch noch nicht da.
Aber das ist ja auch eine von möglicherweise unzähligen anderen Geschichten...