Mastaplan2k:
Bevor Du Scheiße erzählst, solltest Du Dich genauer informieren. Auch ein Firmenwagen ist kein Freibrief. Geht es in den Bußgeldbereich, steht auch mal flott ein Polizeibeamter vor der Tür, um den Fahrer zu identifizieren. Ist dies nicht der Fall, wird nach spätestens dem zweiten erfolglosen Bußgeldbescheid das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt. Dann wird beim nächsten Mal ein Fahrer identifiziert. Wird das Fahrtenbuch trotz Anordnung nicht geführt, kann das ernste Konsequenzen für den Fahrzeughalter = die "Firma" haben.
Geh' also lieber wieder spielen und erzähle uns nicht, wie lang Dein Pillermann ist.
BTW: Einen Tipp hätte ich doch noch gerne: Welcher Hersteller baut Fahrzeuge, die dank ESP nie und nimmer ausbrechen?? ![]()
Und die anderen sollten auch mal wieder auf den Teppich kommen und die Prügel gegen den Threadersteller einstellen. ![]()
In Bayern passiert erst etwas, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot zeigt, dann allerdings mit Fahrverbot. Wenn Du bei Gelb in eine durchschnittliche Ampelkreuzung einfährst, dürfte also garnichts passieren. Mich hat's bei tiefstehender Sonne auch mal erwischt, die Ampel zeigte noch Gelb als ich in die Kreuzung einfuhr, geblitzt hat es trotzdem - 0,67 Sekunden, nachdem die Ampel auf Rot umgesprungen ist. Ich würde mir also noch keine allzu großen Sorgen machen und die Post vom Amt abwarten.
Einen Widerspruch kannst Du Dir bei eindeutiger Lage sparen. Außer Mehrkosten kommt dabei nichts raus. Mich hat sogar die Mitteilung, dass ich der Fahrer des Fahrzeugs war (nicht auf mich zugelassen), 16,83 € zusätzlich zu den 50.- € Bußgeld gekostet.
Stefan