Beiträge von Stefan

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    Original geschrieben von oli-haas
    (...)"Du hast vergessen dich anzuschnallen!" :rolleyes: (...)


    Wie sollte man es dann ausdrücken? Zielgruppengerechter?


    "Ey alder - Du bist mal wieder nicht angeschnallt, weil Du zu besoffen bist, den Gurt zu finden. Und überhaupt, Anschnallen ist uncool und macht nur Hornhaut am überaus groß dimensionierten Gemächt. Schließlich darf man vor den Chicas im Fond nicht den schwachen Looser raushängen lassen."



    Besser?



    Stefan

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    Original geschrieben von Butterfly
    Digi-Cak ist eine gute Idee. (...)


    Wie geht das? Und ist das in der Kabine für die anderen Fluggäste nicht etwas ... naja ... unangenehm? :eek:



    Ach ja: Rette direkt nach dem Einstieg Deinen Gurt auf Deinen Sitz. Wenn Du diesen mit einem Ruck unter Deiner Sitznachbarin rausziehst, schaut sie im ersten Moment zwar leicht amused, ist dann aber doch etwas irritiert und es wird ein recht "kühler" Flug. Da hilft es dann nur noch, sich schlafend zu stellen.


    Und ein Mittel gegen Schnarcher: Einfach ab und zu erschrocken zusammenzucken. Wirkt Wunder... ;)



    Stefan

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    Original geschrieben von Martyn
    (...)Wenn ich wirklich will, das ich keine Spuren hinterlasse kann ich das Handy ausschalten und ne Telefonzelle benutzen, und ich kann auch mal mit Bargeld statt Kreditkarte bezahlen.(...)


    ...oder die Landstraße benutzen.


    Ich finde es bedauerlich, dass man nicht alle Möglichkeiten der Fahndung ausschöpfen kann. Die Angst vor dem gläsernen Bürger ist doch eine von den Medien geschürte Panikmache (um den Spieß mal umzudrehen).


    Ob das Kennzeichen nun nur gecheckt wird, um zu prüfen, ob die Maut entrichtet wurde oder gleichzeitig noch eine Abfrage der Fahndungsdatenbank stattfindet, ist doch Jacke wie Hose. Erfasst wird sowieso jedes Fahrzeug, da wäre es doch fatal, sinnvolle Möglichkeiten nicht ebenso ausnutzen zu können.



    Stefan

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    Original geschrieben von Thomas4711
    (...)Schwachsinn, das wird nur in Urlaubs-Charterfliegern gemacht, je nach Gesellschaft kann man das auch verstehen.


    :eek: Echt? Das heisst, man springt nach dem Start auch nicht auf und brüllt laut "Allah"?



    Stefan

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Keine Sorge - meine Erfahrung ist: Runter kommen sie alle. Irgendwie. Irgendwann... :D


    ...irgendwo! :D


    Solange Dein Sitznachbar keine Blähungen hat, ist die Luft auch nicht viel anders als am Boden. Mir ist es im Flieger allerdings meist zu warm, je nachdem solltest Du Dich also im "Zwiebelprinzip" anziehen. Ansonsten ist es wie Busfahren: Man wird relativ schnell müde, die Sitze sind zu klein, die Kniescheiben werden vom Sitz des Vordermanns zerschmettert, wenn er meint, ein Nickerchen machen zu müssen und die Stewardess will Dir für 6,50.- € ein 0,2 Liter Döschen Bier verkaufen (bei der Swiss zumindest).


    Einziger Vorteil: Das ständige tröten, wenn ein Fahrgast einen Halt an der Haltestelle anfordert entfällt ebenso, wie die ständigen Ansagen, wo man sich gerade befindet.


    Wichtig: Tu' so, als ob Du tagtäglich nichts anderes tust als fliegen, schaue nicht ängstlich oder hysterisch drein und krame nicht nervös in Deinen Taschen rum.


    Unter diesen Voraussetzungen dürfte nichts mehr schiefgehen.



    BTW: Es ist Tradition, nach erfolgreicher Landung zu klatschen... :rolleyes: ;) :D



    Stefan

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    Original geschrieben von little_julia_83
    (...)Denke das kann man verstehen.


    Julia


    Eigentlich nicht.



    hirschi:

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    § 759: Zuziehung von Zeugen
    Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch eine zu seiner Familie gehörige oder in dieser Familie dienende erwachsene Person anwesend, so hat der Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Personen oder einen Gemeinde- oder Polizeibeamten als Zeugen zuzuziehen.


    [small]Quelle: Zivilprozessordnung[/small]


    Ist tatsächlich so, dass bei einer Wohnungsöffnung durch den Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Menschen als Zeugen ausreichend sind. Voraussetzung bleibt aber ein richtlerlicher Beschluss. Wahrscheinlich ziehen aber sicherheitshalber die Gerichtsvollzieher meist die Polizei zu.



    Stefan

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    Original geschrieben von alpha
    (...)Und ich halte es für keine Bildungslücke, dass mir intrapersonell noch nie untergekommen ist (...)


    Im Zuge der neoreformierten Rechtschreibung werden wir uns auf solche Ausdrücke einstellen müssen. Was liegt da näher, als sich damit ein bisschen profilieren zu wollen. Kann ja nicht schaden, wenn der Professor auch nicht versteht, worum es eigentlich geht. So rein intraabstrakt gedacht.



    Stefan

    Re: Re: Re: Hilfe - Gerichtsvollzieher kommt..brauche Rat


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    Original geschrieben von *Hirschi*
    (...) Der Gerichtsvollzieher kann sich unter Zuhilfenahme von Nachbarn ( oh wie peinlich :D ) oder Hausmeister als Zeugen auch selbst per Schlüsseldienst Zutritt zur Behausung des Schuldners verschaffen!


    Falsch.


    Schafft sich der Gerichtsvollzieher Zutritt zu einer fremden, verschlossenen Wohnung, muss die Polizei anwesend sein.



    Stefan

    Hm. Intrapersonelle Empfindungen sind ja die eigenen, persönlichen, wohingegen subjektive Empfindungen auch äußerlich beeinflusst sein können. Eventuell könnte man dort die Differenzierung ansetzen?


    Irgendwie hat er sich aber einen wahrlich bescheidenen Titel einfallen lassen... :D



    Stefan